Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Kieselbronn ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.kieselbronn.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • PDF-Dokumente und Formulare zum Download
    Während wir unsere Veröffentlichungen barrierefrei oder barrierearm zur Verfügung stellen, gilt dies bisher nicht für alle PDF-Dokumente und Formulare. Da dies ein sehr umfangreicher Bereich ist, bitten wir um Verständnis, dass es bis zur vollständigen Umsetzung leider noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
    Falls Sie eine bestimmte PDF-Datei benötigen, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne unter info@kieselbronn.de oder unter der unten genannten Adresse. Geben Sie bitte an, an welche Adresse wir sie Ihnen senden dürfen.
  • Das Prüfergebnis des W3C-HTML-Validators resultiert aktuell in einem negativen Prüfergebnis.
  • Es sind keine Untertitel und / oder Audiodeskription bei unseren Videos vorhanden.
  • Es gibt noch kein Angebot der Inhalte in Leichter Sprache.

Wir suchen nach Alternativen um die problematischen Drittanbieter Tools (BootstrapVue, Quill) auszutauschen und warten zudem auf eine Fehlerbehebung des Validators seitens W3C.

Wir sind bemüht, auch eine Inhaltsangabe in Leichter Sprache sehr zeitnah zur Verfügung zu stellen. 

Die Ergänzung von Untertitel / Audiodeskription bei den auf unserer Webseite eingebunden Videos können wir aufgrund des damit einhergehenden Umfangs aktuell nicht realisieren und werden somit zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26.01.2022 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung. 

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.kieselbronn.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:

Gemeinde Kieselbronn
Hauptamtsleiter Philipp Kreutel
Hauptstr. 20
75249 Kieselbronn

Telefonisch können Sie uns unter der Nummer 07231 9534-0 erreichen.

Gerne können Sie uns Ihre Nachricht auch über das Kontaktformular senden. 

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich unter den oben angegebenen Kontaktdaten an die Gemeinde Kieselbronn wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben.

Falls die Gemeinde Kieselbronn nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner

Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
poststelle@bfbmb.bwl.de

Telefon: 0711 279-3360

Die Kontaktdaten des/der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Gemeinde- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.