16.02.2023

Neuaufstellung des Bebauungsplans „Friedhofstraße Nord“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB

Entwurf des Bebauungsplans "Friedhofstraße Nord" vom 15. Februar 2023
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Entwurf des Bebauungsplans "Friedhofstraße Nord" vom 15. Februar 2023

- Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB -

Der Gemeinderat der Gemeinde Kieselbronn hat in öffentlicher Sitzung am 19. Oktober 2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Friedhofstraße Nord“ nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 15. Februar 2023 beschlossen.

Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem Entwurf vom 15. Februar 2023.

Anlass der Planung
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans „Friedhofstraße Nord“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Bebauung der bisherigen Außenbereichsfläche mit vier Einfamilienhäusern geschaffen werden.

Ziele und Zwecke der Planung 
Der Planbereich befindet sich zwischen dem alten Ortskern Kieselbronns und dem Friedhof der Gemeinde und wird durch die Friedhofstraße verkehrlich erschlossen. Die Fläche ist derzeit noch nicht bebaubar, da sie baurechtlich dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen ist. Ende der 1990er Jahre hatte sich der damalige Grundstückseigentümer gegen die Einbeziehung der Fläche in die Umlegung „Südwestlich des Friedhofs“ ausgesprochen. Die Fläche drängt sich für die Ausweisung von Bauflächen geradezu auf, da sie bereits in Teilbereichen aufgrund der in unmittelbarer Nähe vorhandenen Infrastruktur mit vertretbarem Aufwand erschlossen werden kann. Die Gemeinde Kieselbronn kommt mit der Neuaufstellung des Bebauungsplans ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung zur Schaffung von Wohnraum nach, ohne dass hierfür höherwertige Flächen außerhalb der Ortslage in Anspruch genommen werden müssen. Die Festsetzungen des Bebauungsplans „Südwestlich des Friedhofs“ (rechtskräftig seit 1999) sollen weitestgehend übernommen werden. In verschiedenen Punkten erfolgen Anpassungen an die topografischen Gegebenheiten, städtebaulichen Entwicklungen der vergangenen zwei Jahrzehnte und an aktuelle Aspekte wie energetisches Bauen. Die Festsetzungen der örtlichen Bauvorschriften der Gemeinde Kieselbronn für den Bereich F aus dem Jahr 2011 werden für das Plangebiet übernommen.

Wahl des Verfahrens und umweltbezogene Informationen
Die Anwendungsvoraussetzungen für das beschleunigte Bebauungsplanverfahren nach § 13b BauGB liegen vor, weil der Bebauungsplan die Bebauung von Außenbereichsflächen ermöglichen soll, die sich an bereits bebaute Ortsteile anschließen. Es werden weniger als 20.000 m² anrechenbare Grundfläche festgesetzt (Gesamtfläche des Plangebiets: 4.160 m²). Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Ein Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung wurde erarbeitet.

Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Öffentlichkeit wird nach § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt. Die Entwürfe des Bebauungsplans, der Begründung sowie sämtliche bereits vorliegende Verfahrensunterlagen können bei der Gemeindeverwaltung Kieselbronn, Hauptstraße 20, 75249 Kieselbronn (Bürgersaal im Obergeschoss) von Montag, 27. Februar 2023 bis einschließlich Freitag, 31. März 2023 (Auslegungsfrist) während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Folgende umweltbezogene Informationen werden ausgelegt: Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung vom 23. November 2021. Während der Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen zur Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Vorabwägung und der späteren Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Kieselbronn, 17. Februar 2023
Gez. Heiko Faber, Bürgermeister