Biotopverbundplanung für die Gemeinde Kieselbronn

Auf Grundlage des am 31. Juli 2020 in Kraft getretenen Biodiversitätsstärkungsgesetzes soll bis 2030 der funktionale Biotopverbund auf mindestens 15 % des Offenlandes der Landesfläche von Baden-Württemberg ausgebaut werden.