Sitzung des Gemeinderats am 12. Februar 2025
In der Sitzung des Gemeinderats am 12. Februar 2025 wurden folgende Themen behandelt. Detailinformationen sind den Drucksachen zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten zu entnehmen, die weiterhin im Ratsinformationssystem zu finden sind.
Beschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges (HLF 10); Beratung und Beschlussfassung über die Antragstellung auf Gewährung einer Zuwendung in Form eines Zuschusses im Wege der Festbetragsfinanzierung des Landes Baden-Württemberg
Der im Jahr 2017 beschlossene Feuerwehrbedarfsplan sieht für das mittlerweile 24 Jahre alte Löschfahrzeug mit Wassertank (LF 16/12) eine Ersatzbeschaffung vor. Dieses Löschfahrzeug ist für die Feuerwehr Kieselbronn unerlässlich und in verschiedenen Einsatzszenarien zwingend erforderlich. In den vergangenen Jahren sind die jährlichen Reparaturkosten für das Fahrzeug immer weiter angestiegen. Nachdem im Jahr 2023 für das Löschgruppenfahrzeug ein längerfristiger Werkstattaufenthalt unausweichlich wurde, hat sich glücklicherweise die Feuerwehr Tiefenbronn bereit erklärt, das damals abgängige LF16/12 der Feuerwehr Kieselbronn für diese Dauer zur Verfügung zu stellen. Dieser längerfristige Werkstattaufenthalt war unter anderem darauf zurückzuführen, dass für das LF 16/12 zunehmend schwieriger wird, kurzfristig Ersatzteile zu bekommen. Der Prozess für eine Ersatzbeschaffung (HLF 10) wurde durch einstimmige Beschlussfassung des Gemeinderats eingeleitet. Die Verwaltung wurde mit der Einreichung eines Antrags auf Gewährung einer Zuwendung in Höhe von 150.000 € beauftragt. Nach Eingang des Zuwendungsbescheids hat die Gemeinde für die europaweite Ausschreibung des Fahrzeuges durch ein Fachbüro 10 Monate Zeit. Mit einer Auslieferung ist dann nach Auskunft des Kreisbrandmeisters nicht vor Ende 2027 zu rechnen. Vielmehr dürfte ein späterer Zeitpunkt realistisch sein. Für die Beschaffung eines HLF 10 als gleichwertiger Ersatz für das LF 16/12 muss nach Auskunft des Kreisbrandmeisters aktuell von Kosten in Höhe von rund 680.000 € ausgegangen werden.
Bausachen
Zum Bauantrag bzgl. der Erhöhung eines bestehenden rückwärtigen Schuppens auf dem Grundstück Pforzheimer Straße 5 (Flst. 283), um hier einen Technik- bzw. einen Abstellraum einzurichten, wurde das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch ebenso einstimmig erteilt wie zu einer Bauvoranfrage. Durch diese soll geklärt werden, ob eine gewerbliche Einheit im Erdgeschoss des Gebäudes Hauptstraße 40, Flst. 276 (ehem. Volksbank-Filiale, dann Ladengeschäft mit Postagentur) zu Wohnzwecken umgenutzt werden kann.
Beratung und Beschlussfassung über die Einsetzung eines Stadtjägers in der Gemeinde Kieselbronn
Durch das zunehmende Vorkommen von Wildtieren in Siedlungsräumen ist es von zentraler Bedeutung, einen speziell qualifizierten Ansprechpartner im Umgang mit Wildtieren im Siedlungsraum zur Verfügung zu stellen. Durch die Einführung von Stadtjägerinnen und Stadtjägern wurde im Jagd- und Wildtiermanagementgesetz eine neue gesetzliche Möglichkeit geschaffen, um das Wildtiermanagement im Siedlungsraum stärker zu professionalisieren und an die zukünftigen Bedürfnisse anzupassen. Stadtjägerinnen und Stadtjäger können daher in Fragen des Wildtiermanagements und in Fragen zu Wildtieren in befriedeten Bezirken beraten und dürfen nach festgelegten Maßgaben die Jagd in befriedeten Bezirken ausüben. Sie sind Ansprechpartner für die Bevölkerung und erfüllen wichtige Aufgaben, was sowohl der Information, Beratung und Duldung von Wildtieren, als auch der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Siedlungsräumen dient. Zu den Aufgaben eines Stadtjägers gehört der Abbau von Überpopulationen, zum Beispiel von Ringeltauben, Kaninchen, Steinmardern, Rotfüchsen, Rabenvögeln, Nilgänsen und Stockenten sowie in steigendem Umfang auch Waschbären. Ziel des Einsetzens eines Stadtjägers ist es, den Bürgern unbürokratisch Hilfestellungen zu geben und mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Ein Stadtjäger darf zum Beispiel Fallen stellen, um Waschbären, Füchse o.ä. zu fangen. Der Stadtjäger wird in der Regel nach Beauftragung durch die betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte tätig und ist somit nicht bei der Gemeinde Kieselbronn angestellt. Die Kosten trägt der jeweilige Auftraggeber. Herr Klaus-Peter Schliffka aus Pforzheim wurde durch einstimmigen Beschluss des Gemeinderats zum Stadtjäger für die Gemeinde Kieselbronn bestellt. Herr Schliffka ist als erfahrener Jäger bekannt und hat die spezielle Ausbildung zum Stadtjäger als einer der ersten in Baden-Württemberg mit Erfolg abgeschlossen. Herr Schliffka ist bereits in mehreren Gemeinden zum Stadtjäger bestellt.
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung des Gemeinderats gefassten Beschlüsse
Die Gemeindeverwaltung informierte über die Annahme von zwei Geldspenden von Kieselbronner Bürgerinnen über jeweils 50,00 € zur Verwendung für die Gemeindebücherei. Die Spenderinnen hatten um nichtöffentliche Behandlung ihrer Zuwendungen gebeten. Außerdem wurde über die Beschlussfassung informiert, den Gewölbekeller mit Gastronomieküche, Foyer, Lagerraum im 1. Obergeschoss sowie erstmals den Kronensaal im Erdgeschoss des Kronenschulhauses zu verpachten. Die neue Gastronomie wird Anfang März eröffnen.