Sitzung des Gemeinderats am 13. Dezember 2023
In der letzten Sitzung des ablaufenden Jahres am 13. Dezember 2023 wurden folgende Themen durch den Gemeinderat behandelt. Detailinformationen sind den Drucksachen zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten zu entnehmen, die weiterhin im Ratsinformationssystem zu finden sind.
Tätigkeitsbericht zur offenen Jugendarbeit
Nachdem Gemeindediakon Raphael Beil die Evangelische Kirchengemeinde Kieselbronn verlassen hat, werden die Aufgaben der offenen Jugendarbeit, welche die Evangelische Kirchengemeinde Kieselbronn als Träger übernimmt, hauptverantwortlich durch Jan Doganci weitergeführt. Als Sitzungsgast gab er dem Gemeinderat gegenüber einen Tätigkeitsbericht ab. Rund 10 Kinder und Jugendliche bilden aktuell den Kern der Besucher des Jugendraums „Open House“ Im Reible 2 an zwei geöffneten Nachmittagen pro Woche. Bedauerlicherweise ist die FSJ-Stelle derzeit nicht besetzt, so dass aktuell keine weiteren Öffnungszeiten angeboten werden können. In guter und offener Atmosphäre treffen sich die jüngeren Jahrgänge, um gemeinsam zu spielen. Bei den älteren Jahrgängen fokussieren sich die Aktivitäten auf gemeinsames Konsolenspielen aber auch auf Gespräche untereinander und drauf, einfach gemeinsame Zeit zu verbringen. Jan Doganci beteiligt sich mit dem Jugendraum am Kieselbronner Ferienprogramm mit mehreren Punkten und aktuell am lebendigen Adventskalender. Auch mit dem CVJM gibt es gewissen Schnittstellen und es besteht eine gute Zusammenarbeit. Durch gezielte Werbeaktionen in den entsprechenden Altersgruppen sollen künftig mehr Interessenten für den Jugendraum gewonnen werden verbunden mit der Hoffnung, die FSJ-Stelle wieder besetzen zu können.
Bekanntgaben/Verschiedenes
Unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben/Verschiedenes informierte die Verwaltung unter anderem darüber, dass im kommenden Jahr eine Erweiterung des Gärtnergepflegten Grabfelds auf dem Friedhof erfolgen wird. Der Grundlagenplan aus dem Jahr 2018 für diesen weiteren Abschnitt wird leicht modifiziert, um einer zwischenzeitlich deutlich gestiegenen Nachfrage nach Urnengräbern gerecht zu werden. Außerdem wird eine Sitzgelegenheit geschaffen. Zwei weitere Ladesäulen (22kW) werden im Laufe des Monats Januar 2024 auf dem Heinloch-Parkplatz in der Eutinger Straße sowie in der Werner-Siemens-Straße (Kreuzungsbereich Schillerstraße) in Betrieb gehen. In der Gemeinde gibt es dann insgesamt 12 öffentlich zugängliche Ladepunkte und damit über eine überdurchschnittlich gute Ladeinfrastruktur. Keine Wohnanschrift innerhalb Kieselbronns ist künftig weiter als 500 m Luftlinie von einer der Ladestationen entfernt. Bei der Suche der Stadtwerke Pforzheim nach Leckagen in der Hochzone des Wasserversorgungsnetzes, konnten zwischenzeitlich mehrere Schadensstellen gefunden und teilweise bereits repariert werden. Von weiteren Schadstellen muss jedoch leider ausgegangen werden. Nach einer Änderung der Landesbauordnung, die am 25. November 2023 in Kraft getreten ist, sind Bauanträge nicht mehr bei den Gemeinden einzureichen, sondern direkt bei der zuständigen Baurechtsbehörde (Landratsamt Enzkreis). Angrenzer werden nur noch am Verfahren beteiligt, wenn durch den Antrag nachbarschützende Belange tangiert sind. Hierüber entscheidet die Baurechtsbehörde.
Anpassung der Gas- und Stromkonzessionsverträge
Der Gemeinderat stimmte der Anpassung des Konzessionsvertrags Strom mit der Netze BW GmbH und der Anpassung des Konzessionsvertrags Gas mit der Netze-Gesellschaft Südwest mbH auf den Wortlaut der neuen Musterkonzessionsverträge zu. Beide Vereinbarungen haben eine Gültigkeit bis Jahresende 2030.
Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Kieselbronn
In rekordverdächtigem Tempo stellte der Gemeinderat den Jahresabschluss 2022 einstimmig fest. Das mit ausführlichen Erläuterung versehen Zahlenwerk schließt in der Ergebnisrechnung mit einem Überschuss der Summe der ordentlichen Erträge über die Summe der ordentlichen Aufwendungen von 229.939,66 € ab, was im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang um mehr als 50 % darstellt. In der Finanzrechnung wurden 1.221.200,90 € mehr eingenommen als ausgegeben, was im Vergleich zum Vorjahr leider ebenfalls eine Verschlechterung darstellt. Für investive Zwecke kamen 1.148.725,46 € zur Auszahlung, an Zuschüssen und Beiträgen Dritter konnten 184.083,39 € verbucht werden. Auf die öffentliche Bekanntmachung des Feststellungsbeschlusses in diesem Amts- und Mitteilungsblatt wird verwiesen.
Neufassung des Gebührenverzeichnisses zur Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) der Gemeinde Kieselbronn
Das bisherige Gebührenverzeichnis zur Friedhofssatzung der Gemeinde Kieselbronn basierte größtenteils auf einer im Jahr 2009 durchgeführten Kalkulation und war seitdem – von einigen wenigen Ergänzungen im Zusammenhang mit der Ausweisung eines gärtnergepflegten Grabfelds im Jahr 2014 abgesehen – nicht mehr geändert worden. In den seitdem vergangenen 14 Jahren sind die Kosten des Friedhofs- und Bestattungswesens nach und nach angestiegen. Gleichzeitig ist die Zahl der Feuerbestattungen zu Lasten der traditionellen Erdbestattungen drastisch angestiegen, was eine Neukalkulation der Gebührensätze erforderlich machte. Ein Gemeindefriedhof stellt eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde dar, für deren Nutzung gemäß § 78 Abs. 2 Nr. 1 der Gemeindeordnung Gebühren zu erheben sind. Nach einer Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) sollen die Gemeinden im Bestattungswesen einen Kostendeckungsgrad von 60 % anstreben. In den Jahren 2018 bis 2022 wurde in Kieselbronn jedoch nur noch ein durchschnittlicher Kostendeckungsgrad von 27,27 % erreicht. Für die kommenden Jahre wäre die Beibehaltung der bisherigen Friedhofsgebühren angesichts hoher Fixkosten und stark gestiegener Lohn- und Lohnnebenkosten mit einem weiter sinkenden Kostendeckungsgrad verbunden gewesen. Vor diesem Hintergrund bestand im Gremium Einigkeit darüber, dass eine Erhöhung der Friedhofsgebühren unumgänglich ist. Zum Umfang dieser Gebührenerhöhung hatte die Verwaltung einen Vorschlag erarbeitet, der unter Zugrundelegung der durchschnittlichen Fallzahlen der vergangenen Jahre einen Gesamtdeckungsgrad von knapp 35 % der gebührenfähigen Kosten im Friedhofs- und Bestattungswesen vorsieht und damit deutlich unter dem von der Gemeindeprüfungsanstalt empfohlenen Kostendeckungsgrad liegt. Wenngleich die beantragte Erhöhung bei einzelnen Gebührentatbeständen auf den ersten Blick sehr hoch erscheinen mag, darf nicht außer Acht gelassen werden, dass z. B. bei den Grabplatzgebühren der Anspruch auf Dienstleistungen der Gemeinde für einen Zeitraum zwischen 15 und 35 Jahren entsteht. Die damit zusammenhängenden Kosten müssen bezahlt werden - wenn nicht in Form von Bestattungsgebühren, dann durch andere Finanzmittel der Gemeinde. Hierzu müssten dann an anderer Stelle zur Finanzierung die kommunalen Steuern angepasst werden. Dieser Argumentation ist das Gremium gefolgt und hat die neuen, ab dem 1. Januar 2024 gültigen Gebührensätze einstimmig beschlossen. Auf die öffentliche Bekanntmachung der 2. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Kieselbronn in diesem Amts- und Mitteilungsblatt wird verwiesen. Gleichzeitig erhielt die Verwaltung den Auftrag, die Friedhofsgebühren künftig im 4-jährigen Rhythmus zu überprüfen, um so erneute Preissprünge möglichst zu vermeiden.