Mittwoch, 15. Oktober 2025, 19:00 Uhr

Sitzung des Gemeinderats am 15. Oktober 2025

In der Sitzung des Gemeinderats am 15. Oktober 2025 wurden folgende Themen behandelt. Detailinformationen sind den Drucksachen zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten zu entnehmen, die weiterhin im Ratsinformationssystem zu finden sind.

Biotopverbundplanung für die Gemeinde Kieselbronn; Vorstellung und Beschlussfassung
Auf Grundlage des am 31. Juli 2020 in Kraft getretenen Biodiversitätsstärkungsgesetzes soll bis 2030 der funktionale Biotopverbund auf mindestens 15 % des Offenlandes der Landesfläche von Baden-Württemberg ausgebaut werden. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat 2021 den Grundsatzbeschluss gefasst, für die Gemeinde Kieselbronn eine Biotopverbundplanung erstellen zu lassen. Nach Erarbeitung durch das Fachbüros BHM Planungsgesellschaft mbH aus wurde der Entwurf des Maßnahmenplans im November 2024 vorgestellt. Neben der Öffentlichkeit waren zu diesem Termin alle Haupt- und Nebenerwerbslandwirte, die in Kieselbronn Flächen bewirtschaften, sowie die ortskundigen Fachleute aus der Mitte der Bevölkerung, die in den Prozess zur Erarbeitung der Planung eingebunden waren, und die Mitglieder des Gemeinderats eingeladen. Ferner waren Vertreter des Landschaftserhaltungsverbands Enzkreis, des Naturschutzamts Enzkreis sowie des Landwirtschaftsamts Enzkreis anwesend. Im Anschluss an den Beteiligungstermin erfolgte die offizielle Behördenbeteiligung zur Biotopverbundplanung. Es ergaben sich seit November 2024 keine Änderungen am Entwurf, sodass die Biotopverbundplanung nun durch den Gemeinderat beschlossen wurde und auf der Homepage der Gemeinde Kieselbronn eingesehen werden kann. Jorge Krist vom Landschaftserhaltungsverband Enzkreis sowie die Gemeindeverwaltung stehen gerne für Informationen bzgl. der Umsetzung vorgeschlagener Maßnahmen als Ansprechpartner zur Verfügung und zeigen Fördermöglichkeiten – auf privaten Flächen unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100 % der Kosten – auf.

Bausachen
Der geplanten Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück In den Essiggärten 17, Flst. 7644 wurde das Einvernehmen der Gemeinde erteilt.

Zweckverband Gemeinsamer Gutachterausschuss im Enzkreis; Verbandsversammlung am 5. November 2025
Die nächste Verbandsversammlung des Gemeinsamen Gutachterausschusses im Enzkreis wurde durch den Gemeinderat vorberaten. Auf der Tagesordnung stehen u.a. der Wirtschaftsplan 2026 und Beschlussfassungen bzgl. der Gebühren- sowie Entschädigungssatzung.

Bericht über den Stand des Haushaltsvollzugs 2025

Rückblick auf das Haushaltsjahr 2024

Das durch eine Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des Ergebnishaushalts früherer Jahre auszugleichende Defizit des Ergebnishaushalts hat sich im Vergleich zum Haushaltsjahr 2023 nochmals deutlich von 279.860,47 € auf nunmehr 508.134,72 € erhöht. Ausschlaggebend hierfür ist, dass die Entwicklung der Steuereinnahmen, Zuschüsse und privatrechtlichen Leistungsentgelte hinter den Erwartungen zurückgeblieben ist, während bei den Transferaufwendungen (FAG-Umlage, Kreisumlage, Zuweisungen und Zuschüsse an Dritte) ein deutlicher Zuwachs festzustellen war, der auch durch Minderaufwendungen im Bereich der Sach- und Dienstleistungen sowie der sonstigen ordentlichen Aufwendungen nicht vollständig aufgefangen werden konnte. Die Rücklage aus Über-schüssen des ordentlichen Ergebnisses, welche zum Ausgleich eventueller Defizite künftiger Jahre zur Verfügung steht, ist auf 2.427.568,65 € zurückgegangen.

Höhere Steuer- und Gebühreneinnahmen wurden durch geringere Einzahlungen aus privatrechtlichen Leistungsentgelten weitgehend wieder aufgezehrt, sodass der im Vergleich zum Haushaltsplanansatz höhere Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts in erster Linie wieder geringeren Auszahlungen in den Bereichen Sach- und Dienstleistungen sowie Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen zu verdanken ist. Im Vergleich zum (bereits nicht besonders erfreulichen) Rechnungsergebnis des Haushaltsjahrs 2023 ist dieser Zahlungsmittelüberschuss noch einmal um 36,5 % oder 232.832,88 € niedriger ausgefallen.

Erfreulicherweise hat das Land Baden-Württemberg Mehrkosten im Bereich der Sanierung und Ertüchtigung der RÜBs nachträglich anerkannt und die ursprünglich bewilligten Fördermittel erhöht. Zusätzlich konnte eine Abschlagszahlung für die erst im Jahr 2025 erwartete Kostenbeteiligung der Gemeinde Niefern-Öschelbronn an dieser Maßnahme bereits im Jahr 2024 vereinnahmt werden. Auf der Ausgabenseite haben sich wiederum Verzögerungen bei der Fertigstellung bzw. der Ab-rechnung verschiedener Investitionsmaßnahmen ergeben, welche einen geringeren Mittelabfluss zur Folge hatten. Beispielhaft zu nennen wären hier die Dachsanierung des ehemaligen Bürogebäudes Kaiser, die Erneuerung der Kanalisation und des Straßenbelags in der Friedhofstraße sowie der behindertengerechte Umbau diverser Bushaltstellen, für welchen leider bis heute noch kein entsprechender Förderbescheid vorliegt. Auch bei den Investitionszuweisungen an Dritte ist es zu Verzöge-rungen gekommen, insbesondere bei der Abrechnung des Sanierungsgebiets Ortskern II, Baumaß-nahmen der Stadt Mühlacker im Kläranlagenbereich sowie der Vereinsförderung. Ein dauerhaft geringerer Finanzmittelbedarf war hingegen beim Natur- und Waldkindergarten zu verzeichnen, nachdem diese Maßnahme nachträglich seitens des Landes Baden-Württemberg gefördert wurde.

Wenngleich sich der Rückgang des Finanzierungsmittelbestands der Gemeinde Kieselbronn auf-grund der vorgenannten Punkte etwas verlangsamt hat, ist dieser zum Jahresende 2024 trotzdem auf nur noch 2.263.655,17 € zusammengeschmolzen – ein Betrag, der angesichts des Finanzbedarfs für Investitionen künftiger Jahre als eher niedrig einzuordnen ist.

Finanzielle Entwicklung des Haushaltsjahrs 2025

Aufgrund des Ergebnisses der Mai-Steuerschätzung ist nicht davon auszugehen, dass der Gemeindeanteil an den Gemeinschaftssteuern (Einkommen- und Umsatzsteuern) den zu Jahresbeginn prognostizierten Wert nennenswert übersteigen werden. Stattdessen ist zu erwarten, dass sich die aktuell noch erfreuliche Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens bis zum Jahresende ins Gegenteil verkehren wird. Nach Auskunft eines der größeren örtlichen Gewerbesteuerpflichtigen ist mit einer Rückzahlung in einer Größenordnung von rund 170.000 € zu rechnen, die voraussichtlich noch im laufenden Jahr zu leisten sein wird. Hinzu kommt die aktuell schlechte Lage der deutschen Wirtschaft, die sich ebenfalls unmittelbar auf die Gewerbesteuererträge der Gemeinde sowie die Landeszuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs auswirken. Im Bereich der Benutzungsgebühren machen sich temporäre Leerstände bei den kommunalen Flüchtlingsunterkünften sowie eine weiterhin rückläufige Schmutzwassermenge bemerkbar.

Die Personalaufwendungen 2025 werden aufgrund der zeitweiligen Vakanz einer Stelle im Bauhof hinter den Planansätzen zurückbleiben. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass auch in diesem Jahr die für Unterhaltungs- bzw. Instandhaltungszwecke bereitgestellten Mittel nicht in voller Höhe ausgeschöpft werden bzw. die Rechnungsstellung für bereits begonnene Maßnahmen erst im kommenden Jahr erfolgen wird. Ein „positiver“ Nebeneffekt der zu erwartenden Mindererträge bei der Grund- und Gewerbesteuer sowie den Schlüsselzuweisungen besteht darin, dass diese zu geringeren Zahlungen bei der Gewerbesteuer, der FAG- und der Kreisumlage führen. Im Hinblick auf die Kreisumlage muss allerdings noch darauf hingewiesen werden, dass die Kreisumlagehebesätze 2026 ff. bislang auf Basis der Mittelfristigen Finanzplanung 2025 des Enzkreises geschätzt wurden. Wie sich die tatsächliche Entwicklung des Finanzbedarfs des Landkreises darstellt, bleibt abzuwarten. Angesichts der aktuell landesweit festzustellenden Finanznot der öffentlichen Haushalte kann zumindest nicht ausgeschlossen werden, dass künftige Kreisumlagehebesätze die bisherige Schätzung übersteigen.

Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Mindererträge und der möglichen Minderaufwendungen könnte sich das ordentliche Ergebnis des Ergebnishaushalts im Vergleich zum Haushaltsplan um etwa 84.000 € verbessern. Angesichts eines bislang veranschlagten Defizits von 1.050.000 € im Jahr 2025 ist diese Änderung jedoch nur marginal.

Ebenso wie im Ergebnishaushalt zeichnet sich auch im Finanzhaushalt eine leichte Ergebnisverbesserung ab. Der Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung wird voraussichtlich um 30.000 € über dem im Haushaltsplan ausgewiesenen Wert liegen. Trotzdem wird der Gesetzgeber geforderte Mindestzahlungsmittelüberschuss, welcher der Höhe der ordentlichen Kredittilgung entspricht, wohl nicht ganz erreicht werden können.

Zahlreiche der im Haushaltsplan für das Jahr 2025 vorgesehenen Investitionsmaßnahmen befinden sich in der Umsetzung oder wurden sogar bereits abgeschlossen. Trotzdem gibt es wieder eine Rei-he von Vorhaben, die bis zum Jahresende nicht mehr abgeschlossen / abgerechnet werden können, oder die aufgrund aufwendiger Untersuchungen und Planungen wohl erst im kommenden Jahr zur Ausführung kommen. Hierzu gehören beispielsweise die Sanierung / Neueindeckung des Dachs der Grundschule, eine Änderung an der Entwässerung des Schneitwegs, Baumaßnahmen der Stadt Mühlacker im Zusammenhang mit den dortigen Kläranlagen, Baumaßnahmen am Feldweg hinter dem Wohngebiet Berninstraße zur Verbesserung der Abflussverhältnisse des Oberflächenwassers oder die Erneuerung des Skaterplatzes.

Der hierdurch verzögerte Mittelabfluss könnte dazu beitragen, dass die in der mittelfristigen Finanz-planung für das Jahr 2026 vorgesehene Darlehensaufnahme noch nicht erforderlich wird.

Ausblick auf das Haushaltsjahr 2026

Basierend auf den Zahlen des Haushaltserlass 2026 vom Juni 2025, der Mittelfristigen Finanzplanung des Enzkreises 2025, den aktuell gültigen Realsteuerhebesätzen der Gemeinde Kieselbronn sowie einer rückläufigen Einwohnerzahl (sowohl infolge des nicht nachvollziehbaren Ergebnisses des Zensus 2022 als auch real) zeichnet sich für das Haushaltsjahr 2026 die nachfolgende, wenig erfreuliche Entwicklung im Finanzhaushalt ab:

Die Entwicklung verdeutlicht, dass Bund und Land die Kommunen in weit stärkerem Maß, als dies bislang der Fall ist, finanziell unterstützen müssen, damit diese auch künftig ihre Pflichtaufgaben noch erfüllen können.

Entscheidung über die Annahme von Spenden und Zuwendungen gemäß § 78 GemO
Dankend und einstimmig nahm der Gemeinderat eine Baum-Spende der Hornbach Baumarkt AG an. Der Baum wurde durch die Freiwillige Feuerwehr Kieselbronn auf einem gemeindeeigenen Grundstück gepflanzt.

Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung des Gemeinderats gefassten Beschlüsse
Der Gemeinderat stimmte in seiner Sitzung am 24. September 2025 der Annahme einer Geldspende eines Kieselbronner Bürgers über 50,00 € zur Verwendung für die Kinder- & Jugendarbeit zu.