Mittwoch, 16. Oktober 2024, 19:00 Uhr

Sitzung des Gemeinderats am 16. Oktober 2024

In der Sitzung des Gemeinderats am 16. Oktober 2024 wurden folgende Themen behandelt. Detailinformationen sind den Drucksachen zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten zu entnehmen, die weiterhin im Ratsinformationssystem zu finden sind.

Realsteuerhebesätze 2025 ff. – Festlegung der Hebesätze der Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer ab 2025 sowie Neufassung der Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)
Einstimmig erfolgte durch den Gemeinderat die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für die Jahre 2025 ff. Auf die ausführlichen Informationen im Bürgerbrief (siehe öffentliche Dokumente) sowie auf die öffentliche Bekanntmachung der Hebesatzsatzung im Amts- und Mitteilungsblatt vom 25.10.2024 wird verwiesen.

Waldkindergarten „Wiesenwichtel“ der co.natur gGmbH; Kommunalbürgschaft gegenüber dem Land Baden-Württemberg
Die co.natur gGmbH aus Weissach hat als Trägerin des neuen Waldkindergartens Kieselbronn einen Bewilligungsbescheid zur Förderung der Investition erhalten. Für den Neubau und die Ausstattung der Betreuungseinrichtung wird ein Zuschuss von insgesamt 132.000,00 € bewilligt. Dies entspricht 6.600,00 € pro Betreuungsplatz. Als Auszahlungsvoraussetzung ist zur Sicherung der Zweckbindung des Zuschusses und eventueller Erstattungsansprüche eine Sicherheitsleistung in Form einer dinglichen oder gleichwertigen Sicherheit vorzulegen. Der Gemeinderat stimmte der Übernahme einer Kommunalbürgschaft zu und zeigte sich erfreut über die Bewilligung der Fördermittel.

Schulkindbetreuung in der Grundschule Kieselbronn; Gewährung eines dauerhaften Vorschusses an den Träger der Einrichtung
Im Jahr 2011 wurde für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Kieselbronn eine Betreuungsmöglichkeit außerhalb der Unterrichtszeiten in den Räumen der Grundschule geschaffen. Träger der Schulkindbetreuung ist der gemeinnützige Förderverein Honigtopf e.V., der entsprechende Angebote außer in Kieselbronn noch in 10 weiteren Enzkreisgemeinden unterhält. Über Jahre hinweg war es dem Verein möglich, die Schulkindbetreuung ausschließlich aus Zuschüssen des Landes, Elternbeiträgen sowie Spenden zu finanzieren. Bedauerlicher Weise haben sich die staatlichen Fördermittel nicht im gleichen Maße erhöht, wie die stetig steigenden Personal- und Sachaufwendungen, sodass sich erstmals zum Schuljahr 2019/20 die Gemeinde an den Betriebskosten beteiligen musste. Im aktuellen Haushaltsplan 2024 wurden für diesen Zweck auf Grundlage einer Kostenstellenauswertung des Honigtopf e.V. für das Vorjahr bis zu 25.000 € veranschlagt. Trotz dieses Zuschusses seitens der Gemeinde sieht sich der Honigtopf e.V. noch immer mit Liquiditätsproblemen konfrontiert. In einem Schreiben vom 21. September 2024 an die Gemeindeverwaltung führt der Vereinsvorstand hierzu aus: „In den vergangenen zwei Jahren sind die Fördergelder vom Regierungspräsidium er sehr spät auf unserem Konto eingegangen, trotz sehr früher Antragstellung. Im Schuljahr 2023/24 erhielten wir die entsprechenden Gelder beispielsweise erst Mitte August 2024. Diese verspäteten Zahlungen bringen den Honigtopf e.V. immer wieder in eine schwierige finanzielle Lage, da wir gezwungen sind, regelmäßig Dispokredite in Anspruch zu nehmen, um die laufenden Personalkosten zu decken. Alle drei Monate müssen wir mit der Bank über neue Konditionen für diese Kredite verhandeln, was nicht nur viel Zeit in Anspruch nimmt, sondern zusätzliche Kosten verursacht, die wir langfristig nicht tragen können.“ Diese Ausführungen machen ein grundlegendes Problem deutlich: Bund und Land fordern immer mehr Betreuungsangebote und legen für diese Standards fest, sind jedoch nicht bereit, auch die hierfür erforderlichen Finanzmittel in ausreichender Höhe sowie rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Grundsätzlich wäre es die Aufgabe des Landes, durch eine frühzeitige Auszahlung der Fördermittel dafür Sorge zu tragen, dass die (freien) Träger der Schulkindbetreuung ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen können. Dies ist im vorliegenden Fall - auch aufgrund stetig steigender bürokratischer Anforderungen im Rahmen der Antragstellung - jedoch nicht der Fall. Eine Verbesserung der Situation ist auf absehbare Zeit nicht zu erwarten. Im Rahmen eines Gesprächs zwischen Gemeinde und Honigtopf e.V. wurde erörtert, wie die Schulkindbetreuung in der Grundschule Kieselbronn für den Verein finanziell sichergestellt werden könnte. Ein für alle Beteiligten gangbarer Weg wäre, dass die Gemeinde dem Verein die Fördermittel des Landes, welche erst am Ende des Schuljahres zur Auszahlung kommen, bereits zu Beginn des Schuljahres 2024/25 einmalig in Form eines dauerhaften Vorschusses aus eigenen Mitteln zur Verfügung stellt. Der Landeszuschuss für das laufende Schuljahr könnte durch den Verein dann zur Finanzierung der Ausgaben des Schuljahres 2025/26 verwendet werden, usw. Eine Rückzahlung des von der Gemeinde gewährten Vorschusses erfolgt in diesem Fall erst zu dem Zeitpunkt, an welchem der Honigtopf e.V. die Schulkindbetreuung in Kieselbronn einstellt. Der Gemeinderat stimmte dieser Vorgehensweise einstimmig zu.

Bebauungsplan „Bahnholz I, 4. Änderung“ nach § 13a BauGB; Änderungsbeschluss, Billigung des Entwurfs, Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Der Gemeinderat beschloss, den Bebauungsplan „Bahnholz I, 4. Änderung“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Für den Teilbereich des Plangebiets, für welchen bisher die Festsetzung von 1 + U Geschossen gilt, wird angestrebt, eine maßvolle Nachverdichtung zu ermöglichen. Der Bebauungsplan soll künftig die rechtliche Grundlage bieten, ausnahmsweise ein 2. Vollgeschoss zuzulassen. Hierfür muss ein Vorhaben die im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen, die Abstandsflächen sowie die zulässige Kubatur einhalten. Ermöglicht werden soll durch die vorgesehene Änderung insb. eine bessere Nutzung von Dachgeschossen, um hier zusätzlichen Wohnraum schaffen zu können. Zu diesem Zweck werden auch die Vorschriften zur Dachneigung und zu Dachaufbauten weiter gefasst. Eine Überleitung auf die aktuelle Baunutzungsvorordnung geht mit der 4. Änderung des Bebauungsplans einher. Außerdem werden bisher unklare Regelungen konkretisiert. Nicht mehr zeit- und zweckmäßige Regelungen können teilweise entfallen. Der zeichnerische Teil des im Jahr 1981 aufgestellten Bebauungsplans bleibt im Grunde unberührt, mit Ausnahme des Punktes, dass die Geschossflächenzahl künftig entfallen soll.

„EnBW vernetzt“ – kommunale Beteiligung an der Netze BW GmbH
Im Herbst 2019 hatte der Gemeinderat beschlossen, sich mit einer Kommanditeinlage an der damals neu zu gründenden Kommunale Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG zu beteiligen. Die Kommanditeinlage wurde später auf 450.000 € festgelegt. Neben Kieselbronn sind aktuell 213 weitere baden-württembergische Kommunen Gesellschafter der Kommunale Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft hält aktuell 13,49 % der Anteile an der Netze BW GmbH und stellt hier zwei Aufsichtsräte. Auf diese Weise werden kommunale Positionen in den Aufsichtsrat der Netze BW GmbH transportiert und finden ihren Niederschlag in der Geschäftspolitik des Unternehmens. Die Beteiligung ist auf jeweils fünf Jahre ausgelegt. Zum Ablauf dieser fünf Jahre können die Gemeinden entscheiden, ob die Beteiligung in bisheriger Höhe beibehalten, aufgestockt, reduziert oder aber komplett gekündigt werden soll. Der Gemeinderat beschoss einstimmig eine teilweise Kündigung der Kommanditeinlage auf die Mindesteinlage von 200.000 €. Durch diesen Beschluss fließen im kommenden Haushaltsjahr 250.000 € an die Gemeinde zurück, die zur anteiligen Finanzierung laufender Aufwendungen bzw. von Investitionsvorhaben verwendet werden und damit einen eventuellen künftigen Bedarf an Fremdmitteln reduzieren können.

Entscheidung über die Annahme von Spenden und Zuwendungen gemäß § 78 GemO
Dankend und jeweils einstimmig stimmte der Gemeinderat der Annahme von zwei Spenden zu: Von der Firma Georg Lindenmeier aus Neulingen-Göbrichen erhielt die Gemeinde Kieselbronn eine Sachspende im Wert von 600,00 € (Arbeitsleistung) im Zusammenhang mit der festen Montage und Integration eines Fußballtors in den Ballfangzaun des alten Fußballplatzes. Der Förderverein der Grundschule Kieselbronn bezuschusst die Umgestaltung des Schulhofs mit einer weiteren Geldspende über 750 €, nachdem für diesen Zweck bereits 2.000 € zur Verfügung gestellt worden waren.