Mittwoch, 18. September 2024, 19:00 Uhr

Sitzung des Gemeinderats am 18. September 2024

In der Sitzung des Gemeinderats am 18. September 2024 wurden folgende Themen behandelt. Detailinformationen sind den Drucksachen zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten zu entnehmen, die weiterhin im Ratsinformationssystem zu finden sind.

Nachverpflichtung von Herrn Gemeinderat Jan Weber
Aufgrund seiner Abwesenheit in der konstituierenden Sitzung des neuen Gemeinderats vor der Sommerpause wurde Jan Weber durch Bürgermeister Heiko Faber zu Beginn der Sitzung nachverpflichtet. Für Jan Weber beginnt damit bereits die vierte Amtsperiode als Gemeinderat.

Bausachen
Zu zwei Bauanträgen wurde jeweils einstimmig das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Abs. 1 BauGB erteilt: Neubau einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Reitergasse 7 (Flst. 359) sowie Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport auf dem Grundstück Friedhofstraße 25 (Flst. 177/5)

Beratung und Beschlussfassung über die Einführung von Schulsozialarbeit an der Grundschule Kieselbronn
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2024 wurde aus der Mitte des Gremiums das Thema Schulsozialarbeit an der Grundschule Kieselbronn angesprochen. In der Sitzung am 20. Juni 2024 durch zwei Vertreterinnen von miteinander-leben e.V. das Konzept des Vereins für die Schulsozialarbeit an Grundschulen ausführlich vorgestellt und erläutert. Nun erfolgte bei einer Gegenstimme die Beschlussfassung des Gremiums, an der Grundschule Schulsozialarbeit einzuführen. Entsprechend Plankosten-Kalkulation für eine 50 %-Stelle wird der zu finanzierende Eigenanteil der Gemeinde rd. 28.300 € jährlich betragen.

Eigenbetrieb Gemeindewerke Kieselbronn; Feststellung des Jahresabschlusses 2023
Einstimmig stellte der Gemeinderat den Jahresabschluss 2023 des Eigenbetriebs fest. Das Rechnungswesen erfolgt seit dem 1. Januar 2023 nach den Vorschriften der „Verordnung des Innenministeriums über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe auf Grundlage der Kommunalen Doppik (Eigenbetriebsverordnung-Doppik – EigBVO-Doppik)“. Der Jahresabschluss ist deshalb mit den Zahlenwerkender Vorjahre, denen noch das alte, weitgehend am Handelsrecht orientierte Eigenbetriebsrecht zu Grunde lag, nur bedingt vergleichbar. Die Gemeinde Kieselbronn betreibt die örtliche Wasserversorgung sowie die Erzeugung elektrischer Energie in der Rechtsform eines unselbstständigen Eigenbetriebs. Die politische und rechtliche Werkleitung nehmen Gemeinderat und Bürgermeister wahr, die kaufmännische Werkleitung inklusive der steuerrechtlichen Rechnungslegung obliegt dem Fachbediensteten für das Finanzwesen; die Rechnungsführung des Betriebs richtet sich nach dem Eigenbetriebsgesetz und der Eigenbetriebsverordnung in der seit 26. Juni 2020 gültigen Fassung. Gegenstand und Name des Betriebs, die Zuständigkeiten und die Höhe des Stammkapitals sind in der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Gemeindewerke Kieselbronn vom 19. Mai 2021 geregelt. Der Eigenbetrieb verfügt über kein eigenes Personal. Die Aufgaben werden durch verschiedene Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung und des Bauhofs in Personalunion erledigt. Alle dafür anfallenden Einzel- und Gemeinkosten der Steuerungs- und Servicekostenstellen des Kernhaushalts werden als Erstattungen in der Erfolgs- und Liquiditätsrechnung des Eigenbetriebs verbucht und entlasten dadurch den Gemeindehaushalt. Aufgabe des Eigenbetriebs Gemeindewerke Kieselbronn ist es, das Gemeindegebiet flächendeckend mit einer ausreichenden Menge an qualitativ einwandfreiem Trinkwasser zu versorgen. Um dies zu erreichen, verfügt der Betrieb über Bezugsrechte von 12 Litern Wasser pro Sekunde beim Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung sowie einen Wasserhochbehälter, mehrere Erdbehälter und ein umfangreiches Leitungsnetz. Planung, Betrieb und Instandhaltung der Versorgungseinrichtungen obliegen auf Grundlage eines Betreuungsvertrags vom Januar 2003 der SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG. Darüber hinaus ist der Eigenbetrieb für die Erzeugung und Vermarktung von elektrischer Energie aus regenerativen Quellen zuständig. Hierfür werden auf dem Fahrzeughallendach des Multifunktionsgebäudes „Im Reible 2“ sowie dem Dach des Kindergartens Regenbogen je eine Photovoltaikanlage betrieben.

Erfolgsrechnung
Das Wirtschaftsjahr 2023 war geprägt von mehreren Rohrbrüchen im Verteilungsnetz, die über einen langen Zeitraum nicht lokalisiert werden konnten und deshalb mit erheblichen Wasserverlusten verbunden waren. An Endverbraucher geliefert und abgerechnet wurden insgesamt 123.846 m³ Trinkwasser, was im Vergleich zum Vorjahr einem erneuten Rückgang um 2.437 m³ oder 1,93 % entspricht. Gleichzeitig wurden vom Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung 188.265 m³ Wasser bezogen – 30.563 m³ bzw. 19,38 % mehr als im Jahr 2022. Hieraus errechnet sich ein Wasserverlust von 64.419 m³ oder 34,22 %. Gegen Ende des Jahres 2023 konnten die größten Schäden dann endlich gefunden und auch behoben werden. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte sich der finanzielle Schaden aus Leitungsverlusten für den Eigenbetreib jedoch bereits auf rund 36.355 € aufsummiert. Hinzu kommen weitere 60.266 €, welche für die Inanspruchnahme von Leistungen der SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG in diesem Zusammenhang aufzubringen waren. Nachdem sich die Mehrzahl der Schadstellen auf Grundstücksanschlussleitungen befand, für deren Instandsetzung die jeweiligen Grundstückseigentümer aufzukommen haben, mussten vom Eigenbetrieb lediglich die Kosten für die Beseitigung zweier Rohrbrüche in den Bereichen Werner-Siemens-Straße und In den Essiggärten in Höhe von 9.633 € getragen werden. Die übrigen Aufwendungen und Erträge des Wirtschaftsjahres 2023 entsprachen weitestgehend den aus den Vorjahresergebnissen abgeleiteten Planwerten. Einzige Ausnahmen hiervon bilden die Zinsaufwendungen sowie die Erstattungen für Steuerungs- und Serviceleistungen an den Kernhaushalt. Da sich die Realisierung verschiedener Investitionsvorhaben verzögert hat, mussten vorerst keine neuen Fremdmittel und auch weniger Dienstleistungen der Kernverwaltung in Anspruch genommen werden. Beides hat sich positiv in der Erfolgsrechnung 2023 niedergeschlagen. Insgesamt schließt die Erfolgsrechnung 2023 mit einem Verlust von 52.640,83 € ab, der auf neue Rechnung vorgetragen und dann im Wirtschaftsjahr 2024 zu Lasten der Gewinnrücklage ausgeglichen werden soll. Im Wirtschaftsplan 2023 war noch von einem Verlust von „nur“ 20.000 € ausgegangen worden, laut Gebührenkalkulation aus dem Jahr 2022 hätte sogar ein Gewinn zum teilweisen Ausgleich von Kostenunterdeckungen früherer Jahre erwirtschaftet werden sollen. Auch wenn davon auszugehen ist, dass die durch Wasserverluste und Rohrbrüche verursachten Kosten in den Jahren 2024 ff. wieder deutlich geringer ausfallen werden, wird angesichts laufender Investitionsmaßnahmen und den anhaltenden Kostensteigerungen bei der Trinkwasserbeschaffung für den Kalkulationszeitraum 2025/26 eine weitere Erhöhung der Verbrauchsgebühren kaum zu vermeiden sein.

Liquiditätsrechnung
Die Zahlen der Liquiditätsrechnung sind mit denen der Erfolgsrechnung nur teilweise vergleichbar. Rechnungsbelege, die nach dem 31.12. eines Jahres erstellt werden oder beim Eigenbetrieb eintreffen, fließen, sofern sie das abgelaufene Wirtschaftsjahr betreffen, in die Erfolgsrechnung des Vorjahres und die Liquiditätsrechnung des laufenden Jahres ein. Darüber hinaus bleiben zahlungsunwirksame Vorgänge, wie beispielsweise Abschreibungen für Abnutzung (AfA) oder die Auflösung passivierter Ertragszuschüsse, in der Liquiditätsrechnung unberücksichtigt. Die langwierige Suche nach den Ursachen der hohen Wasserverluste hat sich natürlich auch auf die Liquidität des Eigenbetriebs ausgewirkt. Gleichzeitig konnte durch die noch niedrigen Zinsaufwendungen und eine etwas geringere Inanspruchnahme von Steuerungs- und Serviceleistungen der Kernverwaltung ein Teil der Mehrausgaben abgefedert werden. Wenngleich ein Zahlungsmittelüberschuss der Erfolgsrechnung von 21.289,31 € auf den ersten Blick positiv erscheinen mag, darf nicht übersehen werden, dass diesem ein nutzungs- und alterungsbedingter Werteverzehr des Sachanlagevermögens gegenübersteht, der 4-mal so hoch ist. Die sowohl vom Gesetz-/Versordnungsgeber als auch betriebswirtschaftlich gebotene Ansammlung liquider Mittel zur Finanzierung laufender und künftiger Erneuerungsmaßnahmen ist damit nicht möglich. Im Wirtschaftsplan 2023 waren für Baumaßnahmen des Eigenbetriebs und die Anschaffung neuer Wassermesser Mittel in Höhe von insgesamt 900.000 € vorgesehen. Hiervon kamen bis zum Jahresende jedoch nur 125.708,13 € zur Auszahlung. Grund hierfür war, dass sich der Baubeginn für die Sanierung und Volumenerhöhung des Wasserturms, den Bau einer neuen Ersatzwasserleitung sowie den Austausch der Wasserleitung in der Bahnholzstraße aus verschiedenen, von der Gemeinde größtenteils nicht beeinflussbaren Gründen ins Jahr 2024 verlagert hat und deshalb für diese Vorhaben lediglich Planungsleistungen zu vergüten waren. Außerplanmäßig mussten für die Herstellung eines Bypasses im Kreuzungsbereich Weihergässle / Hauptstraße nochmals 18.075,37 € aufgewendet werden, nachdem die eigentliche Leitungsbaumaßnahme bereits im Vorjahr durchgeführt worden war. Ein positiver Nebeneffekt der zeitlichen Verzögerungen bei den Investitionsvorhaben ist, dass 2023 keine neuen Darlehen in Anspruch genommen werden mussten und dadurch die vorübergehende „Hochzinsphase“ umgangen werden konnte. Dementsprechend waren auch nur Tilgungsleistungen für den bereits im Jahr 2019 aufgenommenen Kredit zur Finanzierung der Druckerhöhungsanlage für die Kieselbronner Hochzone zu erbringen. Angesichts eines Rückgangs der Zahlungsmittel des Eigenbetriebs von 352.177,04 € am Jahresbeginn auf 228.428,61 € an Jahresende, von welchen 200.000,00 € für die Baumaßnahme „Ersatzwasserleitung“ gebunden sind, wird deutlich, dass ab dem Jahr 2024 alle Investitionsvorhaben nur noch durch eine Inanspruchnahme von Fremdmitteln zu realisieren sind. Der damit verbundene Kapitaldienst in Form von Zins- und Tilgungszahlungen wird sich über viele Jahre hinweg im Gebührenbedarf der Wasserversorgung niederschlagen.

Ersatzwasserleitung Hochbehälter Hasenäcker (Eutingen) - Hochbehälter Kieselbronn; Auftragsvergabe Microtunneling
In der Sitzung am 17. April 2024 hat der Gemeinderat den Kostenaufteilungsvertrag für den Bau der Notentnahmeleitung zwischen dem Hochbehälter Hasenäcker der Stadt Pforzheim auf Gemarkung Eutingen und dem Wasserturm Kieselbronn beschlossen. Im ersten Bauabschnitt, der Querung der Autobahn A8, trägt die Gemeinde Kieselbronn ca. 33 % der Kosten und die weiteren 67 % werden von den Stadtwerken Pforzheim übernommen. Nach öffentlicher Ausschreibung erfolgte die Auftragsvergabe Microtunneling zur Querung der Autobahn zum Angebotspreis in Höhe von insgesamt 627.481,43 € (netto) an den günstigsten Bieter, die Firma Sonntag Baugesellschaft mbH & Co. KG aus Bingen-Kempten, vergeben. Erfreulicherweise liegt die Vergabesumme deutlich unter der Kostenberechnung (1.067.110,00 € netto). Insgesamt gingen drei Angebote ein. Der Kostenanteil der Gemeinde Kieselbronn an diesem Gewerk beträgt knapp 207.100 €.

Entscheidung über die Annahme von Spenden und Zuwendungen gemäß § 78 GemO
Einstimmig und dankend nahm der Gemeinderat eine Geldspende über 50,00 € von Herrn Gerhard Bülow für die Jugendarbeit an.