Mittwoch, 2. Juli 2025, 19:00 Uhr

Sitzung des Gemeinderats am 2. Juli 2025

In der Sitzung des Gemeinderats am 2. Juli 2025 wurden folgende Themen behandelt. Detailinformationen sind den Drucksachen zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten zu entnehmen, die weiterhin im Ratsinformationssystem zu finden sind.

Bausachen
Dem Antrag auf Nutzungsänderung der bisherigen Wohnräume Jahnstraße 7 (Flst. 5298/3) in Praxisräume für Physiotherapie wurde ebenso das Einvernehmen erteilt wie dem Neubau einer Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Jahnstraße 4/1 (Flst. 8007). Im Zusammenhang mit letzterem Vorhaben wurden zwei Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erteilt. Einem weiteren Befreiungsantrag wurde dagegen nicht entsprochen.

Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung in der Gemeinde Kieselbronn für das Kindergartenjahr 2025/2026
Die Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung wurde durch die Verwaltung in Abstimmung mit der Leitung des Evangelischen Kindergartens Kieselbronn, mit der örtlichen Leitung des Waldkindergartens der co.natur gGmbH und der Großtagespflegestelle KiKis Nest, mit welcher seit dem Jahr 2020 eine Kooperationsvereinbarung für den Bereich der Kleinkindbetreuung (U3) besteht, erarbeitet. Für das kommende Kindergartenjahr 2025/2026 ist mit keinen Betreuungsengpässen im Bereich des Regelkindergartens (Ü3) zu rechnen – im Gegenteil. Zum Ende des kommenden Kindergartenjahrs werden lt. Planung 14 Betreuungsplätze im Ü3-Bereich des Evangelischen Kindergartens Kieselbronn nicht belegt sein. Auch in den darauffolgenden Kindergartenjahren werden hier freie Kapazitäten vorhanden sein. Aus diesem Grund können ortsfremden Kindern Betreuungsplätze angeboten werden, um hierdurch den Kostendeckungsgrad zu erhöhen. Kinder aus kreisangehörigen Gemeinden sollen vorrangig aufgenommen werden. Um die Betreuung ortsansässiger Kinder sicherzustellen, ist jede Aufnahme eines ortfremden Kindes eine Einzelfallentscheidung, die stets unter Berücksichtigung der aktuellen Belegungszahlen und der Bedarfsplanung zu treffen ist. Die Bedarfsplanung ist ggf. unterjährig fortzuschreiben. Hierbei finden insb. Melderegisterdaten und verbindliche Bedarfsanzeigen gegenüber dem Evangelischen Kindergarten Kieselbronn sowie gegenüber dem Waldkindergarten der co.natur gGmbH Berücksichtigung. Der Gemeinderat hat bereits in seiner Sitzung am 7. Mai 2025 seine Zustimmung erteilt und damit den 10 Jahre alten Grundsatzbeschluss revidiert, nur Kieselbronner Kinder in den ev. Kindergarten aufzunehmen. Eine verstärkte Nachfrage ist derzeit für die Ganztagesplätze zu verzeichnen. Auch für das darauffolgende Kindergartenjahr 2026/2027 liegen bereits mehrere Bedarfsanzeigen für diesen Betreuungsumfang vor.
Zum Beginn des aktuellen Kindergartenjahres 2024/2025 ging der neue Waldkindergarten der co.natur gGmbH im Gewann „Unter dem Allmendweg“ in Betrieb. Hier stehen ganzjährig weitere 20 Betreuungsplätze mit dem Betreuungsumfang VÖ für Kinder ab 3 Jahren zur Verfügung. Der Start verlief nach Aussagen des Trägers sehr gut. Im zweiten Halbjahr 2026 wird nach aktuellen Planungen eine Vollbelegung der vorhandenen Plätze erreicht.
Die 20 U3-Betreuungsplätze der Großtagespflegestelle KiKis Nest, für welche mit der Gemeinde Kieselbronn einer Kooperationsvereinbarung besteht, sind aktuell vollständig belegt.
Eine der beiden U3-Gruppen im Evangelischen Kindergarten Kieselbronn mit jeweils 10 Betreuungsplätzen für Kinder zwischen einem und drei Jahren ist aktuell aufgrund mangelnder Nachfrage geschlossen. Da sich mehrere größere Bauprojekte in der Gemeinde verzögert haben oder ihr Baubeginn teilweise weiterhin nicht absehbar ist, hat sich der zu erwartende Zuzug von Familien bisher nicht eingestellt.

Evangelischer Kindergraten Kieselbronn; Bericht über die Sitzung des Kindergarten-Kuratoriums am 5. Juni 2025
Die Verwaltung berichtete über die turnusmäßige Sitzung des Kindergarten-Kuratoriums. Kindergartenträger, -geschäftsführung und -leitung erhielten hier aufgrund der steigenden Nachfrage nach Ganztagsbetreuung den Prüfauftrag, die Umwandlung einer bestehenden Kleingruppe von VÖ (verlängerte Öffnungszeiten) in einer Ganztagesgrupp detailliert und unter Berücksichtigung aller Rahmenbedingungen zu untersuchen, um die Ergebnisse schlussendlich der Gemeinde als Kostenträgerin des Defizits zur Entscheidung durch den Gemeinderat vorzustellen. Ferner soll geprüft werden, ob künftig auch im Betreuungsumfang „verlängerte Öffnungszeiten“ ein Mittagessen angeboten werden kann.

Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis; Vorberatung der Verbandsversammlung am 29. Juli 2025
Die nächste Verbandsversammlung wird nach aktuellem Stand nicht am geplanten Termin 29. Juli 2025 stattfinden.

Entscheidung über die Annahme von Spenden und Zuwendungen gemäß § 78 GemO
Der Annahme einer Geldspende über 500,00 € für die Pflege der Kriegsgräber auf dem Freidhof von Frau Christa Heldmann aus Heidelberg stimmte der Gemeinderat dankend und einstimmig zu.

Bekanntgaben/Verschiedenes
Unter dem Tagesordnungspunkt informierte Bürgermeister Heiko Faber u.a. über folgende Punkte:
Im Bühlwald mussten im Bereich des Hundesportvereins Kieselbronn an ca. 25 Bäumen Verkehrssicherungsmaßnahmen durchgeführt werden. Hierbei wurde Totholz aus den Kronen entfernt. Dieses Schadbild stelle laut Förster Bernd Obermeier eine Auswirkung der Trockenheit der vergangenen Jahre dar. Von dieser Maßnahme sind überwiegend Eichen betroffen.
Die Gemeinde hat den Schlussabrechnungsbescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe zum Sanierungsgebiet Ortskern II erhalten. Demnach sind Landesfinanzhilfen i.H.v. 2.635.230 € im Rahmen der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme nach Kieselbronn geflossen.
Bezüglich einer Anfrage in der Juni-Sitzung aus der Mitte  des Gemeinderats zum Thema Anwohnerparken in der Hauptstraße gegenüber der Anwesen 34 & 36 zitierte der Bürgermeister aus dem Antwort der Straßenverkehrsbehörde des Enzkreises auf eine entsprechende Anfrage der Verwaltung: „…die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten ist nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraft-fahrzeug zu finden. Eine ortsüblich fußläufig zumutbare Entfernung entspricht einer maximalen Gebietsausdehnung von 1.000 Metern. Es ist die Distanz, die den Bewohnern vom gefundenen Parkplatz zu ihrer Wohnung zugemutet werden kann. Ein erheblicher Parkraummangel besteht in Kieselbronn nicht. Ebenso kann in der fußläufig zumutbaren Entfernung von 1.000 Metern ein Parkplatz gefunden werden. Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten ist daher nicht möglich.“