Sitzung des Gemeinderats am 26. Juli 2023
In der Sitzung des Gemeinderats am 26. Juli 2023 wurden folgende Themen behandelt. Detailinformationen sind den Drucksachen zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten zu entnehmen, die weiterhin im Ratsinformationssystem zu finden sind.
Evangelischer Kindergraten Kieselbronn;
Zustimmung zur Festlegung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2023/2024 sowie Bericht über die Sitzung des Kindergarten-Kuratoriums am 20. Juni 2023
Der Gemeinderat stimmte den vom Kindergarten-Kuratorium empfohlenen und vom Kirchengemeinderat bereits vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats festgesetzten Elternbeiträgen im Evangelischen Kindergarten Kieselbronn für das Kindergartenjahr 2023/2024 für den U3-Bereich zu und nahm die neuen Beiträge für den Regelkindergarten ab 3 Jahren zur Kenntnis. Die Elternbeiträge orientieren sich an den durch die Landeskirchen und kommunalen Landesverbänden veröffentlichten Beitragsempfehlungen, welche eine pauschale Erhöhung um 8,5 % vorsehen. Für den U3-Bereich ergibt sich eine um einen Prozentpunkt höhere Anpassung entsprechend eines Grundsatzbeschlusses aus dem Jahr 2017. Zielgröße der Beitragsempfehlungen der Kirchen und Verbände ist ein Kostendeckungsgrad durch Elternbeiträge von 20 %. Die Verwaltung zeigte anhand der Betriebskosten 2022 auf, dass dieser Wert im Evangelischen Kindergarten Kieselbronn für den U3-Bereich bei 15,7 % und für den Regelkindergarten lediglich bei 11,6 % liegt. Die neuen Elternbeiträge können auf der Internetseite des Kindergartens unter www.kindergarten-kieselbronn.de eingesehen werden.
Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung in der Gemeinde Kieselbronn für das Kindergartenjahr 2023/2024
Die Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung wurde durch die Verwaltung in Abstimmung mit der Leitung des Evangelischen Kindergartens Kieselbronn und der Großtagespflegestelle KiKis Nest, mit welcher seit dem Jahr 2020 eine Kooperationsvereinbarung für den Bereich der Kleinkindbetreuung (U3) besteht, erarbeitet und durch den Gemeinderat einstimmig zur Kenntnis genommen. Für das kommende Kindergartenjahr 2023/2024 ist mit keinen Betreuungsengpässen im Bereich des Regelkindergartens (Ü3) zu rechnen. In einzelnen Gruppen erfolgt zum Ende des Kindergartenjahres eine (zulässige) Überbelegung. Die Eulengruppe im Haus Regenbogen (In den Essiggärten 20) ist derzeit eine Kleingruppe mit 12 Betreuungsplätzen. Diese muss Gruppe muss Anfang 2024 auf die reguläre Gruppengröße erweitert werden. Grundvoraussetzung hierfür ist selbstverständlich, dass notwendige Fachkräfte gefunden werden. Im U3-Bereich bleibt nach aktuellem Planungsstand zum Ende des Kindergartenjahres in den beiden Gruppen des Evangelischen Kindergartens Kieselbronn ein Betreuungsplatz frei. Die zehn U3-Betreuungsplätze der Großtagespflegestelle KiKis Nest, für welche mit der Gemeinde Kieselbronn einer Kooperationsvereinbarung besteht, sind vollständig belegt. Hier besteht jedoch durch die Flexibilität der Großtagespflegestelle und ggf. Platz-Sharing die Möglichkeit, weitere Kinder aufzunehmen. Insgesamt gibt es hier derzeit 14 Betreuungsplätze in zwei Gruppen. Zum Beginn des Kindergartenjahres 2024/2025 soll entsprechend des Grundsatzbeschlusses des Gemeinderats vom 18. Januar 2023 ein Wald- und Naturkindergartens im Gewann „Unter dem Allmendweg“ in Zusammenarbeit mit der co.natur gGmbH aus Weissach als Trägerin dieses Angebots der Kinderbetreuung in Betrieb gehen. Hier entstehen ganzjährig weitere 20 Betreuungsplätze mit dem Betreuungsumfang VÖ für Kinder ab 3 Jahren. Derzeit läuft das Bauantragsverfahren. Nach Fertigstellung verschiedener privater Baumaßnahmen und damit verbundenen Zuzügen in die Gemeinde, zeichnet sich mittelfristig Handlungsbedarf zur Schaffung weiterer Betreuungsplätze ab. Hierfür ist die Unterbringung einer weiteren Gruppe im Kindergarten Sonnenschein (Im Reible 2/1) vorgesehen.
Freiwillige Lärmaktionsplanung für die Gemeinde Kieselbronn; Auftragsvergabe
Der Gemeinderat vergab bei einer Stimmenthaltung die Leistungen zur Erarbeitung eines Freiwilligen Lärmaktionsplans zum Angebotspreis von knapp 11.000 € an die Rapp AG aus Freiburg. Aufgrund der bisherigen Rechtsauffassung des Verkehrsamts des Landratsamts Enzkreis hat die Gemeinde Kieselbronn in der Vergangenheit davon abgesehen, einen Freiwilligen Lärmaktionsplan aufzustellen. Insbesondere aufgrund zu geringer Verkehrszahlen in der Ortsdurchfahrt bestand nach Auffassung des Landratsamts bisher keine Aussicht auf Anordnung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen durch die Straßenverkehrsbehörde. Mitte Juli wurden die Gemeinden des Enzkreises durch den Leiter der Straßenverkehrsbehörde bzgl. des neuen Kooperationserlasses des Verkehrsministeriums zur Lärmaktionsplanung /Tempo 30 und damit verbunden über die verbindlichen Vorgaben durch das Verkehrsministerium mit nun niedrigeren Hürden für die Anordnung von Tempo 30 informiert. Eine ausführliche Darstellung zu der Thematik erfolgte bereits am 21. Juli 2023 im Amts- und Mitteilungsblatt. Grundsätzliche Informationen zum Thema Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung sind auf den Internetseiten der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW): zu finden: www.lubw.baden-wuerttemberg.de/laerm-und-erschuetterungen/laermkartierung-und-laermaktionsplanung
Auftragsvergabe zur Neugestaltung der Friedhofstraße mit Erneuerung der Wasser- und Abwasserleitungen sowie Erneuerung der Wasserleitung in einem Teilbereich der Bahnholzstraße
Nach öffentlicher Ausschreibung wurden die Straßen- und Leitungsbauarbeiten an die Firma HS Bau aus Mühlacker, die bereits weiderholt für die Gemeinde tätig sein wird, zum Angebotspreis von 575.678.,97 € vergeben.
Teilregionalplan Windenergie; Informationen zum aktuellen Sachstand nach der informellen Beteiligung durch den Regionalverband Nordschwarzwald
In der Sitzung des Planungsausschusses des Regionalverbands Nordschwarzwald am 12. Juli 2023 erfolgte die Beschlussfassung über die Synopse der bis Mai 2023 durchgeführten informellen Beteiligung und die Entscheidung über die Potenzialflächen, welche in der Strategischen Umweltprüfung weiterverfolgt werden. Die Potenzialflächen auf Kieselbronner Gemarkung und dem näheren Umfeld stellen sich wie folgt dar:

Die Verwaltung gab dem Gemeinderat einen aktuellen Sachstandsbericht. Im Vergleich zu den Flächen im Rahmen der informellen Beteiligung durch den Regionalverband Nordschwarzwald im Mai wurden die Potenzialflächen für das weitere Verfahren auf Gemarkung Kieselbronn reduziert und auf den Bereich entlang der Bundesstraße 294 konzentriert. Als nächsten Verfahrensschritt hat der Regionalverband die Durchführung der Strategischen Umweltprüfung für die Potenzialflächen beauftragt, aus deren Ergebnissen sich dann die Entwurfskulisse für die weitere formale Beteiligung inkl. Beteiligung der Öffentlichkeit ergeben wird. Schlussendlich sind durch das Verfahren durch den Regionalverband verbindliche Vorranggebiete für die Windenergie mit Ausschlusswirkung für die übrigen Flächen auszuweisen. Sämtliche Verfahrensunterlagen mit Beschreibungen verschiedenster Kriterien stehen auf der Homepage des Regionalverbands Nordschwarzwald zur Verfügung: www.nordschwarzwald-region.de (Link auf der Startseite). Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ausweisung von Flächen für Windenergie finden sich seit Februar 2023 im Windenergieflächenbedarfsgesetz (Wind-an-Land-Gesetz) des Bundes und dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz des Landes Baden-Württembergs. Das Windenergieflächenbedarfsgesetz gibt verbindliche Flächenziele für die Bundesländer vor. Für Baden-Württemberg bedeutet dies konkret die Ausweisung von 1,1 Prozent der Landesfläche bis 2027 und 1,8 Prozent der Landesfläche bis 2032. Das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg gibt bis 30. September 2025 als Flächenziel für die Regionen in Baden-Württemberg 1,8 Prozent der Regionsflächen für Windenergie und 0,2 Prozent der Regionsflächen für Freiflächen-Photovoltaik vor. Sollte dieses vorgegebene Flächenziel erreicht werden, hat dies zur Folge, dass damit nach § 249 Abs. 2 Baugesetzbuch praktisch keine Windenergieanlagen außerhalb der Vorranggebiete möglich sind. Sollte dagegen das Flächenziel nicht erreicht werden, hat dies nach § 249 Abs. 7 BauGB den Verlust von allen räumlichen Steuerungsoptionen zur Folge. Fachleute sprechen in diesem Zusammenhang von einer dann geltenden „Super-Privilegierung“ von Windenergieanlagen. Bürgermeister Heiko Faber betonte im Rahmen der Gemeinderatssitzung, dass die Gemeinde selbst keinerlei planungsrechtliche Instrumente zur Steuerung von Windkraftanlagen habe, da diese Anlagen vom Gesetzgeber im Baugesetzbuch eine Privilegierung eingeräumt bekommen haben. Er verwies auf das Wind-an-Land-Gesetz des Bundes, mit welchem dieser klarstellt, dass der Betrieb von Windenergieanlagen im „überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient“.
Kommunalwahlen 2024; Festlegung der Zahl der Gemeinderäte
Im Vorfeld der Wahl des Gemeinderats im kommenden Jahr (als Wahltag wird aller Voraussicht nach Sonntag, 9. Juni 2024 festgelegt) musste durch Beschlussfassung des Gremiums die Zahl der zu wählenden Gemeinderäte bestimmt werden. Hintergrund ist, dass die Gemeinde Kieselbronn zum definierten Stichtag und konstant seit dem 3. Quartal 2019 mehr als 3.000 Einwohner hat, wodurch nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) künftig 14 Gemeinderäte zu wählen wären. § 25 Abs. 2 GemO eröffnet die Möglichkeit, durch Hauptsatzung zu bestimmen, dass für die Zahl der Gemeinderäte die nächstniedrigere Gemeindegrößengruppe maßgebend ist. Der Gemeinderat entscheid sich bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung für diese Option, die bisherige Zahl der Gemeinderäte beizubehalten, sodass 2024 wiederum 12 Gemeinderäte zu wählen sein werden. In der nächsten Sitzung des Gemeinderats ist folglich eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung zu beschließen.
Entscheidung über die Annahme von Spenden und Zuwendungen gemäß § 78 GemO
Dankend und einstimmig nahm der Gemeinderat Geldspenden in Höhe von insgesamt 335 € im Zusammenhang mit dem Gemeindeflohmarkt am 24. Juni 2023 von mehreren Teilnehmern an. Die Gelder sollen für die Ersatzbeschaffung für die abgängige Skateranlage im Reible verwendet werden.