Sitzung des Gemeinderats am 13. April 2022
In der letzten Sitzung des Gemeinderats wurden folgende Themen behandelt. Detailinformationen sind den Drucksachen zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten zu entnehmen, die im Ratsinformationssystem zu finden sind.
Bausachen
Zu zwei Baugesuchen wurde das Einvernehmen der Gemeinde jeweils einstimmig erteilt:
Neubau von 3 Wohngebäuden mit Garagen im Bereich der ehemaligen Hofanlage zwischen Weihergässle und Friedhofstraße (Bauvoranfrage) auf dem Grundstück Weihergässle 4, Flst. 177 sowie Errichtung von Dachgauben in der Hebelstraße 5, Flst. 5035.
Bebauungsplan der Innenentwicklung „Friedhofstraße Nord“ nach § 13a BauGB;
Aufstellungsbeschluss
Der Planbereich befindet sich zwischen dem alten Ortskern Kieselbronns und dem Friedhof der Gemeinde und wird durch die Friedhofstraße verkehrlich erschlossen. Die Fläche ist derzeit noch nicht bebaubar, da sie baurechtlich dem Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zuzuordnen ist. Ende der 1990er Jahre hatte sich der damalige Grundstückseigentümer gegen die Einbeziehung der Fläche in die Umlegung „Südwestlich des Friedhofs“ ausgesprochen. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans „Friedhofstraße Nord“ sollen nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Bebauung mit vier Einfamilienhäusern geschaffen werden. Die Gemeinde Kieselbronn kommt mit der Neuaufstellung des Bebauungsplans ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung zur Schaffung von Wohnraum nach, ohne dass hierfür höherwertige Flächen außerhalb der Ortslage in Anspruch genommen werden müssen. Die Fläche drängt sich für die Ausweisung von Bauflächen geradezu auf, da sie bereits in Teilbereichen aufgrund der in unmittelbarer Nähe vorhandenen Infrastruktur mit vertretbarem Aufwand erschlossen werden kann. Die Festsetzungen des Bebauungsplans „Südwestlich des Friedhofs“ sollen weitestgehend übernommen werden. Ebenso die Festsetzungen der örtlichen Bauvorschriften der Gemeinde Kieselbronn für den Bereich F. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauGB sowie der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB wird nach weiterer Konkretisierung des Planungsstands erfolgen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Neuaufstellung des Bebauungsplans der Innenentwicklung „Friedhofstraße Nord“ nach § 13a Baugesetzbuch. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro BKR Kommunalsiedlung GmbH mit der Erarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs.
Turn- und Festhalle Kieselbronn
Überschreitung des technischen Maßnahmewerts
Sachstandsbericht
Bei der, nach der Trinkwasserverordnung regelmäßig durchzuführenden Legionellenprüfung in der Turn- und Festhalle zum Ende des letzten Jahres wurde eine Überschreitung des technischen Maßnahmewerts festgestellt. Aufgrund dessen wurde das Sachverständigenbüro Georg Fritz aus Vaihingen/Enz mit der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsanalyse beauftragt. Bei einem Ortstermin am 27. Januar 2022 mit dem Sachverständigen Georg Fritz, an welchem auch Frank Acker vom örtlichen Fachbetrieb anwesend war, wurde die Trinkwasserinstallation in Augenschein genommen und erste Sofortmaßnahmen besprochen, welche dann auch kurzfristig umgesetzt wurden. Die erneute Probeentnahme hat am 24. März 2022 stattgefunden. Das Ergebnis dieser Probeentnahme hat erneut einen erhöhten Wert an Legionellen ergeben. Die derzeit an den Duschen installierten Filter haben eine Haltbarkeit von lediglich 2 Monaten. Diese sind jetzt abgelaufen. Deshalb sind die Duschen in der Turn- und Festhalle seit dem 15. April 2022 für den Betrieb gesperrt. Es wurden rechtzeitig neue Filter bestellt. Diese sind aber derzeit aufgrund der aktuellen Situation nicht lieferbar. Die Verwaltung rechnet mit der Wiederinbetriebnahme der Duschen in der zweiten Maiwoche und hat dem Gemeinderat vorgeschlagen ein Ingenieurbüro für die Planung der weiteren Maßnahmen zu beauftragen.
Neubau der 380-kV-Leitung Birkenfeld – Pkt. Ötisheim;
Beratung und Beschlussfassung über eine Klageerhebung durch die Gemeinde Kieselbronn gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Karlsruhe
Am 3. März 2022 hat der Regierungspräsidium Karlsruhe auf den Antrag der TransnetBW GmbH den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung der TransnetBW GmbH vom Umspannwerk Birkenfeld bis zur bestehenden 380-kV-Leitung Philippsburg-Pulverdingen, Punkt Ötisheim erlassen. Im Abwägungsprozess des Regierungspräsidiums Karlsruhe haben die im Rahmen von verschiedenen Stellungnahmen durch die Gemeinde Kieselbronn vorgebrachten Bedenken und Einwendungen keine Berücksichtigung gefunden. Die Gemeindeverwaltung hat deshalb den Fachanwalt Philipp Heinz aus Berlin um eine Bewertung der Erfolgsaussichten einer möglichen Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Karlsruhe bezüglich des Neubaus der 380-kV-Leitung gebeten. Wie in vorangegangenen Verfahrensschritten bereits mehrfach öffentlich kommuniziert, stellt auch Herr Heinz in seiner Einschätzung wiederum fest, dass die Gemeinde nur eigene Rechte geltend machen kann, nicht dagegen für Dritte.
Aufgrund der Ausführungen des Fachanwalts und seiner Bewertung zu den Erfolgsaussichten einer möglichen Klage beschloss der Gemeinderat auf Vorschlag der Verwaltung, auf das Beschreiten des Klagewegs zu verzichten, auch wenn teilweise – nach Auffassung der Verwaltung – wesentliche Argumente im Planfeststellungsbeschluss unberücksichtigt geblieben sind bzw. man in der Abwägung zu einem anderen Ergebnis gelangen könnte.
Feststellung des Jahresabschlusses 2020 der Gemeinde Kieselbronn
Einstimmig stelle der Gemeinderat die Jahresrechnung der Gemeinde Kieselbronn für das Jahr 2020 fest.