Sitzung des Gemeinderats am 15. Februar 2023
In der Sitzung des Gemeinderats am 15. Februar 2023 wurden folgende Themen behandelt. Detailinformationen sind den Drucksachen zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten zu entnehmen, die im Ratsinformationssystem zu finden sind.
Neuaufstellung des Bebauungsplans „Friedhofstraße Nord“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB
Der Gemeinderat fasste im Zusammenhang mit der Neuaufstellung des Bebauungsplans „Friedhofstraße Nord“ jeweils einstimmig die Beschlüsse zur Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und billigte den Entwurf des Bebauungsplans. Im Vergleich zum Vorentwurf des Bebauungsplans ergibt sich aufgrund der Stellungnahme des Landratsamts Enzkreis eine wesentliche Änderung: Die Stichstraße wird mit einer Breite von 5,00 m ausgeführt und nicht wie ursprünglich vorgesehen mit 4,50 m. Durch die Verbreiterung kann auf die ansonsten geforderte Bewegungsfläche für die Feuerwehr verzichtet werden. Durch die Ausbildung dieser Fläche mit einer Größe von 7,00 x 12,00 m müssten mindestens zwei Pkw-Stellplätze entlang des Friedhofs entfallen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB wurde ebenso beschlossen wie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB. Die Verfahrensunterlagen stehen unter www.kieselbronn.de/bauleitplanung vollumfänglich zur Verfügung.
Erneuerung der Wasser- und Abwasserleitungen in der Friedhofstraße sowie Erneuerung der Wasserleitung in einem Teilbereich der Bahnholzstraße
Der Gemeinderat stimmte der Erneuerung der Wasser- und Abwasserleitungen in der Friedhofstraße sowie der Erneuerung der Wasserleitung in einem Teilbereich der Bahnholzstraße zwischen der Hausnummer 34 und der Werner-Siemens-Straße einstimmig zu und gab die Maßnahmen zur öffentlichen Ausschreibung frei. Die Abwicklung einer Erneuerungsmaßnahme in der Friedhofstraße würde sich unter den normalen Rahmenbedingungen in der schmalen Sackgasse äußerst schwierig gestalten. Für alle Anlieger würden sich während der Bauphase massive Einschränkungen ergeben, die Andienung des Friedhofs wäre nicht möglich. In diesem Jahr ist eine Durchführung der Maßnahme mit deutlich weniger Einschränkungen für die Anlieger realisierbar: Die Fertigstellung des neuen Fußwegs zwischen dem alten Ortskern und dem Friedhof soll im Frühjahr erfolgen. Durch eine provisorische Verbreiterung des Fußwegs unter Inanspruchnahme der beiden noch unbebauten Grundstücke Flst. 177/4 und Flst. 177/5 kann während der Bauphase für die Anlieger ein provisorischer Zugang zur Friedhofstraße geschaffen werden. Die Eigentümerin der oben genannten Grundstücke hat ihre Zusage hierzu gegenüber der Verwaltung in Aussicht gestellt. In den nächsten Wochen werden die notwendigen Arbeiten mit der Erschließungsmaßnahme „Friedhofstraße Nord“ abgestimmt und die Ausführung zeitlich geplant. Die Ingenieurleistungen wurden zum voraussichtlichen Bruttohonorar von 76.380 € an das Büro BKR Kommunalsiedlung GmbH aus Niefern-Öschelbronn vergeben.
Friedhof Kieselbronn; Beratung und Beschlussfassung über ein Baumkonzept
Die Fällung der Trauerweide wurde zum Anlass genommen, ein Baumpflanzungskonzept für den gesamten Friedhof zu erstellen, um langfristig einen angemessenen Baumbestand sicherzustellen. Derzeit befinden sich auf dem Friedhof 22 Bäume. Aufgrund der Kanaltrasse welche von der Erweiterungsfläche „Friedhofstraße Nord“ durch den Friedhof bis zum Schlupfgraben führt, müssen voraussichtlich zwei Birken entfernt werden. Für die auf dem Friedhof weiter vorhandenen Birken soll es ebenfalls schon jetzt Neupflanzungen geben, da diese in den nächsten Jahren voraussichtlich immer mehr Totholz ausbilden werden und davon auszugehen ist, dass diese mittelfristig altersbedingt und aus Gründen der Verkehrssicherheit entfernt werden müssen. Insgesamt ist die Neupflanzung von neun Bäumen nach Abschluss der Arbeiten zur Wegesanierung vorgesehen. An zentraler Stelle soll ein großkroniger Tulpenbaum (Liriodendron tulipifera) gepflanzt werden.
Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis; Vorberatung der Verbandsversammlung am 28. Februar 2023
Die nächste Verbandsversammlung des Zweckverbands Breitbandversorgung im Enzkreis wurde vorberaten. Die Tagesordnung sieht neben verschiedenen Wahlen und der Änderung der Zuständigkeitsordnung eine Beschlussfassung zur Personalausstattung der Geschäftsstelle vor. Es sollen zwei neue Vollzeitstellen geschaffen werden.
Gemeindeverwaltungsverband Neulingen; Vorberatung der nächsten Verbandsversammlung
Ebenfalls vorberaten wurde die nächste Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands (GVV) Neulingen. In dieser Sitzung ist ein neuer Verbandsvorsitzender zu wählen. Der Vorsitz des GVV Neulingen wechselt turnusgemäß nach jeder Kommunalwahl zwischen den Bürgermeistern der drei Verbandsgemeinden Neulingen, Ölbronn-Dürrn und Kieselbronn. Nach der letzten Kommunalwahl übernahm der bisherige Bürgermeister der Gemeinde Ölbronn-Dürrn, Herr Norbert Holme, den Vorsitz. Seit Januar 2023 ist Herr Norman Tank neuer Bürgermeister der Gemeinde Ölbronn-Dürrn. Herr Tank soll in der Verbandsversammlung zum neuen Vorsitzenden des GVV Neulingen gewählt werden. Turnusgemäß wechselt der Vorsitz nach der Kommunalwahl 2024 zum Bürgermeister der Gemeinde Kieselbronn.
Modernisierung der Arbeitszeiterfassungssysteme der Gemeindeverwaltung
Um den entsprechenden arbeitsrechtlichen Vorgaben zu entsprechen, stimmte der Gemeinderat der Modernisierung der Arbeitszeiterfassungssysteme der Gemeinde Kieselbronn zu. Die Arbeitszeiterfassung für die Mitarbeiter des Rathauses, des Bauhofs und der Grundschule/Hallen soll künftig über eine Cloudlösung erfolgen.