Sitzung des Gemeinderats am 16. Oktober 2019
In der Sitzung des Gemeinderats am 16. Oktober 2019 wurden neben einem Bauantrag folgende Themen behandelt:
Sanierung, Modernisierung und Erweiterung des Kindergartens Regenbogen im Sanierungsgebiet Ortskern II;
Auftragsvergaben:
- Schreinerarbeiten Teeküchen
- Schreinerarbeiten Einbauten
- WC-Trennwände
- Tiefhof
WC-Trennwände
Bürgermeister Faber gab bekannt, dass von vier angeschriebenen Firmen, drei Firmen ein Angebot abgegeben haben.
In der Kostenberechnung sind für dieses Gewerk 8.526,26 € brutto angesetzt. Die Firma Kemmlit GmbH hat ein Angebot in Höhe von 7.433,93 € brutto abgegeben. Die Summe des Angebotes der Firma Kemmlit GmbH liegt somit 1.092,33 € brutto unter der Kostenberechnung.
Die Firma Kemmlit GmbH erhält mit Abgabe des wirtschaftlichsten Angebots den Auftrag. Der Gemeinderat stimmte der Auftragsvergabe WC-Trennwände mit einer Angebotssumme von 7.433,93 € einstimmig zu.
Schreinerarbeiten Teeküchen
Bürgermeister Faber gab bekannt, dass von 22 angeschriebenen Firmen, vier Firmen ein Angebot abgegeben haben.
In der Kostenberechnung sind für dieses Gewerk 17.129,15 € brutto angesetzt. Hinzu kamen nach Erstellung der Kostenberechnung zusätzliche Objekte (Oberschränke, Kühlschränke Sideboards) im Wert von 4.500,00 € brutto, somit gesamt 21.629,15 €.
Die Summe des Angebots der Firma Binsch GmbH liegt somit 679,82 € brutto unter diesem Betrag.
Die Firma Binsch GmbH hat ein Angebot von brutto 20.949,33 € abgegeben.
Der Gemeinderat stimmte der Auftragsvergabe Schreinerarbeiten Teeküchen an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Binsch GmbH mit einer Angebotssumme von 20.949,33 € einstimmig zu.
Schreinerarbeiten Einbauten
Bürgermeister Faber gab bekannt, dass von 20 angeschriebenen Firmen, drei Firmen ein Angebot abgegeben haben. Ein Angebot musste wegen formaler Mängel ausgeschieden werden.
Günstigster Bieter ist die Firma Binsch GmbH mit einer Angebotssumme von brutto 86.898,14 €.
In der Kostenrechnung sind für dieses Gewerk 55.236,11 € brutto angesetzt. Hinzu kamen nach Erstellung der Kostenberechnung zusätzliche Objekte (Podest Schlafraum, Schrankwand im Essraum) im Wert von 8.500,00 € brutto, somit gesamt 63.736,11 €.
Die Summe des Angebotes der Firma Binsch GmbH liegt somit 23.162,03 € brutto bzw. rund 36,5 % über diesem Betrag.
Trotz dieser hohen Differenz stimmte der Gemeinderat der Auftragsvergabe Schreinerarbeiten Einbauten an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Binsch GmbH mit einer Angebotssumme von 86.898,14 € einstimmig zu, um die termingerechte Fertigstellung und Inbetriebnahme des Gebäudes nicht zu gefährden. Eine Aufhebung und erneute Ausschreibung wäre hier nicht erfolgversprechend.
Tiefhof
Der Vorsitzende gab bekannt, dass von 16 angeschriebenen Firmen, drei Firmen ein Angebot abgegeben haben.
In der Kostenrechnung sind für diese Gewerk 15.878,04 € brutto angesetzt. Hinzu kamen nach Erstellung der Kostenrechnung zusätzliche Maßnahmen (Erneuerung Pflaster Tiefhof) im Wert von 17.850,00 € brutto, somit gesamt 33.728,04 €. Die Summe des Angebotes der Firma HS Bau GmbH liegt somit 16.928,33 € brutto bzw. 50 % über diesem Betrag. Damit waren die formalen Voraussetzungen für die Aufhebung der Ausschreibung gegeben.
Die Verwaltung und der Planer waren der Auffassung, dass hier eine Aufhebung und erneute Ausschreibung zu einem besseren Ergebnis führen könnte und der Zeitplan dadurch nicht beeinträchtigt wird. Der Gemeinderat stimmte einstimmig dafür, die Ausschreibung zum Tiefhof formal aufzuheben und eine erneute Ausschreibung (freihändige Vergabe) durchzuführen.
Der Bürgermeister wurde ermächtigt den Auftrag an den günstigsten Bieter zu vergeben.
Bebauungsplan der Innenentwicklung „Kieselbronn Mitte I“ nach § 13a BauGB;
- Billigung des Entwurfs vom 7. Oktober 2019
- Beschluss der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
- Beschluss der frühzeitigen Beteiligung berührter Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
In seiner öffentlichen Sitzung am 13. Februar 2019 fasste der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss bezüglich des Bebauungsplans der Innenentwicklung „Kieselbronn Mitte I“ nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB).
Der Entwurf des Bebauungsplans „Kieselbronn Mitte I“ vom 7. Oktober 2019 wurde einstimmig durch den Gemeinderat gebilligt.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs.
Ebenso stimmte der Gemeinderat einstimmig zu, dass die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden gem. § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig beteiligt.
Sanierung, Modernisierung und Erweiterung des Kindergartens Regenbogen im Sanierungsgebiet Ortskern II;
Beratung und Beschlussführung über die Ausführung eines Lagerraums mit Müllstandort
Der Vorsitzende zeigte auf, dass der vorgesehene Standort für das Gerätelager und den Müllstandort auf der östlichen Seite aufgrund des Geländeverlaufs nur mit hohen zusätzlichen Kosten realisiert werden kann. Deshalb sprach er sich dafür aus, den Standort in westliche Richtung in den Bereich der bisherigen Garagen zu verlegen, die aufgrund ihres Zustands abgängig sind.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig für eine Ausführung in Holzbauweise passend zur Fassade des Kindergartengebäudes. Die Arbeiten müssen beschränkt ausgeschrieben werden.
Einrichtung öffentlicher W-LAN Hotspots in der Gemeinde Kieselbronn im Rahmen der WiFi4EU-Kampagne der Europäischen Union
Die Europäische Kommission hat im Jahr 2018 ein Förderprogramm zum Aufbau öffentlicher Internetzugänge durch die Kommunen der Mitgliedsländer mittels W-LAN Hotspots aufgelegt. Es werden „Gutscheine“ im Wert von (bis zu) 15.000 € vergeben, welche dann für die Anschaffung und den Aufbau der für ein freies W-LAN erforderlichen Infrastruktur zu verwenden sind.
Seitens der Gemeinde wären auf eigene Kosten die erforderlichen Stromanschlüsse und Standorte für die Hotspots zur Verfügung zu stellen. Der damit verbundene finanzielle Aufwand lässt sich ohne Detailplanung nicht abschätzen, dürfte sich aber im unteren fünfstelligen Bereich bewegen, da insbesondere bei Inanspruchnahme privater Gebäude / Außenwände jeweils ein eigener Netzanschluss herzustellen wäre.
Der laufende Betrieb jedes Hotspots (incl. Störerhaftung, Instandhaltung, Entstörung und LTE-Mobilfunkmodul) schlägt nach einem konkreten Angebot mit 85,00 € (brutto) monatlich zu Buche. Bei 10 Hotspots sind dies 850,00 € pro Monat oder 10.200,00 € pro Jahr. Dies deckt sich mit den Erfahrungen anderer Gemeinden.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig dafür, den Gutschein zurückzugeben, da die seitens der EU vorgegebenen Anforderungen und die damit verbundenen Kosten in keinem vertretbaren Verhältnis zum Nutzen eines öffentlichen WLAN in Kieselbronn stehen.
„EnBW vernetzt“ – kommunale Beteiligung an der Netze BW GmbH
Unter dem Schlagwort „EnBW vernetzt – Infrastruktur aktiv mitgestalten“ bietet die EnBW aktuell den mehr als 600 Kommunen, in welchen die Netze BW GmbH als Betreiber des örtlichen Strom- oder Gasverteilnetzes ist, eine mittelbare Beteiligung an der Netze BW GmbH und damit verbunden die Möglichkeit, die Zukunft der Strom- und Gasnetze mitzugestalten, an.
Als zentralen Punkt ihres Angebots hebt die EnBW hervor, dass die Kommunen durch ihre Beteiligung die Zukunft der Strom- und Gasnetze mitgestalten könnten. Dies ist aus gesellschaftsrechtlichen Gründen jedoch nur bedingt möglich.
Die Kommunen können in den jeweiligen Entscheidungsgremien zwar ihre Ideen und Standpunkte vortragen, haben eine größere Nähe zu den Entscheidungsprozessen und können durch eine engere Zusammenarbeit mit dem Netzbetreiber der Energiewende vor Ort neue Impulse verleihen, finale Entscheidungen werden aber effektiv weiterhin von der Konzernzentrale der EnBW getroffen.
Als Ausgleich für ihre Beteiligung erhalten die Kommunen eine für 5 Jahre garantierte Verzinsung ihrer Einlage in Höhe von 3,6 % p.a.
Unter der Voraussetzung, dass von der Rechtsaufsicht die erforderliche Zustimmung erteilt und die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals in voller Höhe ab 1. Juli 2025 von der Netze BW GmbH & Co. KG sichergestellt wird, stimmte der Gemeinderat einer Beteiligung der Gemeinde an der Netze BW GmbH & Co. KG in Höhe von 860.000 € einstimmig zu.
Gemeindeverbindungsstraße Kieselbronn-Niefern
Übernahme der Straßenbaulastträgerschaft durch die Gemeinde Kieselbronn
Anfang der 1980er Jahre wurde von den Gemeinden Kieselbronn und Niefern-Öschelbronn mit finanzieller Unterstützung durch das Land zwischen Kieselbronn und Niefern-Vorort eine Gemeindeverbindungsstraße gebaut. Diese verläuft auf den Gemarkungen Kieselbronn (ca. 3.000 m²), Pforzheim-Eutingen (ca. 1.900 m²) und Niefern (ca. 500 m²). Straßenbaulastträger und damit unterhaltsverpflichtet ist für Gemeindeverbindungsstraßen grundsätzlich die jeweilige Liegenschaftsgemeinde.
Die Stadt Pforzheim hatte aus nachvollziehbaren Gründen kein Interesse am Bau der Gemeindeverbindungsstraße Kieselbronn-Niefern Vorort. Aus rechtlichen Gründen wurde deshalb eine entsprechende Vereinbarung zur Übertragung der Straßenbaulastträgerschaft zwischen der Stadt Pforzheim und dem Gemeindeverwaltungsverband Neulingen abgeschlossen.
Vor einigen Jahren wurde die Straßenbaulastträgerschaft vom Gemeindeverwaltungsverband auf seine Verbandsgemeinden durch eine Satzungsänderung rückübertragen. Für die Gemeindeverbindungsstraße Kieselbronn-Niefern Vorort war die aus juristischen Gründen jedoch nicht wirksam.
Bürgermeister Faber wurde nun ermächtigt, mit dem Gemeindeverwaltungsverband eine Vereinbarung abzuschließen, in welcher die Gemeinde Kieselbronn im Innenverhältnis die aus der Straßenbaulastträgerschaft resultierenden Verpflichtungen übernimmt.
Entscheidung über die Annahme von Spenden und Zuwendungen gem. § 78 GemO
Dankend nahm der Gemeinderat sechs Geldspenden an.
Die Fa. Frank Acker, die Raiffeisenbank Kieselbronn eG, die Fa. Blumen Hüttler und die Sparkasse Pforzheim Calw unterstützten mit ihren Spenden den Tag der Feuerwehr am 29. September 2019.
Die Raiffeisenbank Kieselbronn eG hat außerdem eine Geldspende für den Öffentlichen Defibrillator im Außenbereich der Turn- und Festhalle überwiesen und unterstützt mit einer weiteren Geldspende Maßnahmen der Heimatkunde der Gemeinde.