Sitzung des Gemeinderats am 23. Februar 2022
In der letzten Sitzung des Gemeinderats wurden folgende Themen behandelt. Detailinformationen sind den Drucksachen zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten zu entnehmen, die im Ratsinformationssystem zu finden sind.
Sachstandsbericht der Gemeinsamen Dienststelle Flurneuordnung zum Flurneuordnungsverfahren Pforzheim (A8-Enztalquerung)
Das Landratsamt Enzkreis als untere Flurbereinigungsbehörde, vertreten durch die Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung in Karlsruhe, betreibt auf Antrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe in den Gemeinden Niefern-Öschelbronn, Kieselbronn und in der Stadt Pforzheim seit 2016 ein Flurneuordnungsverfahren nach den §§ 87 ff. des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG). Zwei Vertreter der Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung gaben gegenüber dem Gemeinderat einen Sachstandsbericht ab. Das Verfahren hat insbesondere den Zweck, das für den 6-streifigen Ausbau der Bundesautobahn A 8 erforderliche Land bereitzustellen, den Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen sowie Nachteile für die allgemeine Landeskultur, die durch die Baumaßnahmen entstehen, zu vermeiden. Um den Landverlust für alle Eigentümer im Flurneuordnungsgebiet möglichst gering zu halten, ist die Gemeinsame Dienststelle am Ankauf von Grundstücken interessiert. Nach der formalen Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens 2016 erfolgten zwischenzeitlich erste Maßnahmen im Bereich der Autobahntrasse sowie auf Gemarkung der Gemeinde Niefern zur Herstellung vorgezogener Ausgleichmaßnahmen. Insgesamt ist von einem Zeithorizont des Verfahrens von mind. 15 Jahren auszugehen, so Manfred Nageldinger von der Gemeinsamen Dienststelle Flurneuordnung. Konkrete Wünsche bzgl. Zuteilungen etc. können von Grundstückseigentümern in einem sogenannten „Wunschtermin“ zu einem späteren Zeitpunkt im Verfahren geäußert werden. Weitere Informationen sind im Internet auf den Seiten des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung zu finden (https://fno-verfahren.lgl-bw.de/FISInternet/verfahren.xhtml?vfa=4110). Innerhalb der Gemeindeverwaltung steht Hauptamtsleiter Philipp Kreutel als Ansprechpartner zur Verfügung.
Bausachen
Zu zwei Baugesuchen wurde das Einvernehmen der Gemeinde jeweils einstimmig erteilt: Errichtung einer Terrassenüberdachung (bestehende Terrasse) Berninstraße 17/1, Flst. 7872 sowie Errichtung einer Doppelgarage als Müllstandort für das Gebäude Im Reible 9 und 11, Flst. 5140/6. Da im Zuge der baulichen Entwicklung der Wohnsiedlung Reible der Wendehammer, auf welchem sich der Müllstandort derzeit befindet, umgestaltet wird, muss der Müllstandort verlegt werden. Die vorhandene Doppelgarage wird umgesetzt und nach kleineren Anpassungen an die neue Örtlichkeit weitergenutzt.
Präsentation der Ergebnisse einer Umfrage zu bebaubaren, jedoch bislang noch nicht bebauten Grundstücken in der Gemeinde Kieselbronn (Baulücken)
Nach vorheriger Abstimmung zwischen Gemeinderat und Verwaltung wurden Ende September 2021 alle Eigentümer bebaubarer, jedoch noch nicht bebauter Grundstücke („Baulücken“) innerhalb Kieselbronns durch die Verwaltung angeschrieben. Ziel war es, einen Überblick über die vorhandenen Baulücken in Kieselbronn und vor allem über deren zu erwartende Bebauung zu erhalten. Insgesamt wurden 84 Schreiben an Grundstückseigentümer verschickt. 32 Rückmeldungen sind im Rathaus eingegangen. Dies entspricht einer Rücklaufquote von 38 %.
Zur aktuellen Nutzung wurden folgende Angaben gemacht (Anzahl der Nennungen):
- Hausgarten: 12
- Vorratsgrundstück zur späteren Bebauung durch nahe Angehörige: 12
- Geldanlage/Altersvorsorge: 13
- Sonstiges:
- Zwei Grundstücke sind Teilbebaut mit Garagen
- In einem Fall erfolge ein Grundstücksverkauf im Mai 2021. Der Verwaltung ist bekannt, dass durch die neuen Eigentümer ein Bauantrag vorbereitet wird.
Zu der zukünftig beabsichtigten Nutzung erfolgten folgende Angaben:
- Weiterhin als Hausgarten: 12
- Eigene Bebauung oder durch nahe Angehörige: 10
- Hierbei wurden bei 3 Antworten Zeiträume benannt: 5 bis 10, 8 und 15 Jahre.
- (Weiterhin) Geldanlage/Altersvorsorge: 15
Der Absatz des Rückmeldebogens bezüglich Bereitschaft, das Grundstück zu verkaufen wurde mit einer Ausnahme nicht ausgefüllt oder durchgestrichen. In einem Fall wurde angegeben, dass eine Bereitschaft zum Grundstückstausch bestehen würde.
Schließung von Baulücken in den beiden vergangenen Jahren
In den beiden letzten Jahren 2020 und 2021 wurden folgende Baugenehmigungen für Neubaumaßnahmen erteilt bzw. laufen aktuell Bauantragsverfahren. Es wurden/werden insgesamt 39 Wohneinheiten geschaffen.
- Sonnenbühl 106; Einfamilienhaus
- Sonnenbühl 43; 3 Wohneinheiten
- Eisinger Straße 10/1 (nach Abbruch einer Scheune); Einfamilienhaus
- In den Essiggärten 18/1; Einfamilienhaus
- Hauptstraße 34 und 36; 19 Wohneinheiten
- Weiherstraße 33; 8 Wohneinheiten
- Albert-Schweitzer-Straße 14; 2 Wohneinheiten
- Eisinger Straße 8/1; Einfamilienhaus
- Göler-von-Ravensburg-Straße 5; 3 Wohneinheiten
Im Dezember 2021 wurde außerdem der Bauantrag der Baugenossenschaft Familienheim Pforzheim eG zu baulichen Entwicklung der Wohnsiedlung Reible eingereicht. Nach Abbruch der ehemaligen Heizzentrale und der Gebäude Im Reible 5/7 und 13/15 mit zusammen 24 Wohneinheiten sollen 90 neue Wohneinheiten in zehn Gebäuden realisiert werden.
Zu Stichtag 31. Dezember 2020 existieren nach Angaben des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg in der Gemeinde Kieselbronn 1.408 Wohneinheiten in 877 Wohngebäuden.
Fortschreibung des Flächennutzungsplanes des Nachbarschaftsverbandes Pforzheim („Vorentwurf Flächennutzungsplan 2035“); Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung einstimmig mit der Abgabe einer Stellungnahme gegenüber dem Nachbarschaftsverband Pforzheim, dem neben der Stadt Pforzheim die Gemeinden Niefern-Öschelbronn, Ispringen und Birkenfeld angehören, zum Flächennutzungsplan 2035. Nach Meinung des Gremiums möge die Verwaltung gegenüber dem Nachbarschaftsverband zum Ausdruck bringen, dass insbesondere die Bereitstellung von Gewerbeflächen und damit die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen künftig als Aufgabe der Raumschaft betrachtet und umgesetzt werden müsse.
Vorberatung der Verbandsversammlung des Zweckverbands Gemeinsamer Gutachterausschuss im Enzkreis am 28. März 2022
Der Gemeinderat beauftragte Bürgermeister Heiko Faber, in der nächsten Verbandsversammlung entsprechend der Beschlussvorschläge der Verbandsverwaltung abzustimmen. Auf der Tagesordnung stehen u.a. der Jahresabschluss 2021 und der Wirtschaftsplan 2022. Durch die Verbandsverwaltung erfolgt ein Sachstandsbericht und es wird über Umlagezahlen 2022 informiert. Außerdem erfolgt neben der Abberufung und Neubestellung von Gutachtern eine Änderung der Verbandsatzung bzgl. des Bekanntmachungsorgans.