Sitzung des Gemeinderats am 23. November 2016
Forstwirtschaftsplan 2017
Revierförster Bernd Obermeier stellte dem Gemeinderat den Forstwirtschaftsplan 2017 vor, der einstimmig beschlossen wurde. Den Gesamteinnahmen von 63.880 Euro stehen Ausgaben für den Holzeinschlag, die Kulturenpflege, die Unterhaltung von Wegen und Erholungseinrichtungen sowie Betriebs- und Verwaltungskosten von 42.200 Euro gegenüber, sodass bei planmäßigem Verlauf ein Überschuss von 21.680 Euro für den Gemeindehaushalt 2017 erwirtschaftet werden kann.
Das ablaufende Jahr 2015 ist aus forstwirtschaftlicher Sicht ein gutes Jahr, konnte der für Kieselbronn bereits langjährig zuständige Förster berichten. Das im Gemeindewald aufbereitetet Brennholz konnte komplett abgesetzt werden und auch im Bereich der industriellen Holzverwertung zeichnet sich ein positives Ergebnis ab.
Beratung und Beschlussfassung über die Erneuerung der Walterstraße im Sanierungsgebiet Ortskern II sowie Ausschreibungsbeschluss
Der Gemeinderat gab die Arbeiten zur Erneuerung der Walterstraße im Sanierungsgebiet Ortskern II einstimmig zur Ausschreibung frei. Der geschätzte Gesamtaufwand beziffert sich auf rund 810.000 Euro. Aufgrund der Lage der Walterstraße innerhalb des Sanierungsgebiets Ortskern II erhält die Gemeinde für die Straßenbaumaßnahme Landesfördermittel i.H.v. rund 186.000 Euro.
In der Sitzung des Gemeinderats am 27. April 2016 wurden vier von der BKR Kommunalsiedlung GmbH erarbeitete Planungsvarianten zur Erneuerung der westlichen Walterstraße zwischen der Reitergasse und der Parkierungsanlage (Flurstück 11/Walterstraße 36) im Sanierungsgebiet Ortskern II vorgestellt. Der Gemeinderat beschloss damals die Durchführung einer Bürgerbeteiligung, welche am 29. Juli 2016 in Form einer Informationsveranstaltung stattfand. Ebenso wie im Gemeinderat kristallisierte sich in der Informationsveranstaltung mit den Anliegern Variante 1 als favorisierte Lösung heraus. Diese sieht auf der Südseite einen durchgängigen ca. 1,50 m breiten Gehweg vor. Die seitherige Ausbaubreite der Walterstraße mit knapp 6,00 m Breite (ca. 5,80 bis 6,35 m) soll zugunsten der Verbreiterung der Gehwege auf 5,50 m eingeengt werden. Der Begegnungsverkehr zwischen Bus und Pkw ist ebenso wie das einseitige Parken weiterhin problemlos möglich. Die Gehwegführung auf der Nordseite wird sich nur unwesentlich ändern. Im Bereich der Anwesen Walterstraße 46 bis 48 rückt die künftige Straßenkante etwas mehr an die Privatgrundstücke heran, ansonsten ändert sich die Bordsteinführung des Straßenrandes auf der Nordseite kaum. Hauptargument für die Vorzugsvariante mit einem vollausgebauten Gehweg auf der Südseite ist die Anbindung an die Reitergasse und insbesondere zum Zwingerhof, zum Rathaus und zur Bushaltestelle Rathaus. Außerdem entspricht diese Planungsvariante dem überwiegenden Fußgängerverhalten, wie von den Anliegern bestätigt wurde. Die optische Gestaltung wird sich an zurückliegenden Maßnahmen im Ortskern orientieren. Aufgrund der Ergebnisse entsprechender Voruntersuchungen wurde beschlossen, im Zuge der Maßnahme sowohl Wasserleitung als auch Abwasserkanal zu erneuern. Der Baubeginn zur Erneuerung der westlichen Walterstraße ist für das zeitige Frühjahr 2017 vorgesehen.
Sanierung und Modernisierung des Kindergartens Regenbogen im Sanierungsgebiet Ortskern II; Vorstellung der Vorentwurfsplanung
Vor der Sommerpause hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 27. Juli 2016 die Vergabe der Architektenleistungen für die nachhaltige energetische Sanierung und Modernisierung des Kindergartens Regenbogen, In den Essiggärten 20 im Sanierungsgebiet Ortskern II an das Architekturbüro element-5 GbR aus Karlsruhe beschlossen. Erste Vorentwürfe wurden durch den Mitinhaber des Büros Ulrich Homfeld nun dem Gemeinderat vorgestellt, welchen nach Abstimmungen mit der Gemeinde Kieselbronn als Bauherr, der evangelischen Kirchengemeinde als Kindergartenträgerin, der Kindergartenleitung und auch bereits nach konkreten Vorgaben der Kindergarten-Fachberatung erarbeitet wurden. Durch die Einbeziehung der bisherigen Wohnflächen im Gebäude wird der Kindergarten künftig über mehr Nutzfläche als bisher verfügen und zeitgemäße Grundrisse erhalten, welche eine große Flexibilität zur Umsetzung sich auch immer wieder wandelnder Ansätze und Konzepte der Kindergarten-Pädagogik bieten. Nachdem der Gemeinderat die präsentierten Vorplanungsergebnisse unisono lobte und den Architekten grünes Licht für die Weiterplanung auf dieser Basis gab, gilt es nun Fachplanungsbüros hinzuzuziehen und in Detailplanungen einzusteigen. Hierbei wird der energetische Bereich ein wichtiger Aspekt sein. Der aktuelle Zeitplan geht von einem Baubeginn im August 2017 aus. Es wird eine Bauzeit von rund einem Jahr veranschlagt.
Sanierungsgebiet Ortskern II;
Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung der sanierungsrechtlichen Genehmigungen gem. § 144 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB für die Abbrüche der Gebäude Reitergasse 3, 5 und 7 (Flst. Nrn. 361, 396/1, 360 und 359)
Die Eigentümer der Grundstücke Reitergasse 3, 5 und 7 (Flst. Nrn. 361, 396/1, 360 und 359) im Sanierungsgebiet Ortskern II beabsichtigen den Abbruch sämtlicher Bestandsgebäude auf den Grundstücken. Entsprechende Anträge im baurechtlichen Kenntnisgabeverfahren wurden in der Sitzung des Bauausschusses am 26. Oktober 2016 bekanntgegeben. Die Aufgrund der Lage der Grundstücke im Sanierungsgebiet Ortskern II notwenige sanierungsrechtliche Genehmigung der Abbrüche nach dem Baugesetzbuch wurde durch den Gemeinderat unter Auflagen erteilt. Die Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss sanierungsrechtlicher Ordnungsmaßnahmenvereinbarungen konnte in dieser Sitzung nicht erfolgen.
Wiedernutzbarmachung des nicht mehr bewohnbaren Gebäudeteils Nieferner Straße 2/1 (Schafhaus); Weitere Auftragsvergaben
Nach Durchführung beschränkter Ausschreibungen konnten weitere Gewerke für die Wiedernutzbarmachung des nicht mehr bewohnbaren Gebäudeteils des Schafhauses vergeben werden. Aktuell ergeben sich nach der Vergabe von 11 Gewerken gegenüber der zum Ausschreibungsbeschluss vorliegenden Kostenberechnung Mehrkosten i.H.v. rd. 26.900 Euro.
Die Auftragsvergaben im Einzelnen:
- Schlosser- und Stahlbauarbeiten: Firma Dieter Ammann aus Bretten zum Angebotspreis von 30.694,86 €
- Innenputz- und Trockenbauarbeiten: Firma Vinzenco Chianta aus Kieselbronn zum Angebotspreis von 49.673,57 €
- Heizungsinstallationsarbeiten: Firma Frank Acker aus Kieselbronn zum Angebotspreis von 28.216,76 €
- Sanitär- und Lüftungsinstallationsarbeiten: Firma Bossert Sanitär GmbH aus Pforzheim zum Angebotspreis von 39.244,27 €
Änderungen der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) sowie der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) der Gemeinde Kieselbronn
Der Gemeinderat hat im Rahmen der Verabschiedung des Wirtschaftsplans 2016 der Gemeindewerke Kieselbronn beschlossen, im laufenden Jahr alle mechanischen Wasserzähler durch elektronische Ultraschallwasserzähler zu ersetzen. Die Tauschaktion läuft aktuell und soll bis spätestens Mitte Dezember abgeschlossen sein. Aufgrund des Einsatzes dieser neuen Technik ergibt sich ein Anpassungsbedarf der Wasserversorgungssatzung und der Abwassersatzung der Gemeinde Kieselbronn. Im Zusammenhang mit den jeweils einstimmig beschlossenen Satzungsänderungen wurde nochmals klargestellt, dass die Datenübertragung zwischen Zähler und Ablesegeräte verschlüsselt (128 bit-Schlüsselstärke) erfolgt und die für die Auslesung der Daten erforderlichen Schlüssel ausschließlich bei der Gemeinde vorliegen. Die Gefahr eines Missbrauch der Daten durch Dritte bestehe nicht, da die von den Zählern übermittelten Informationen keinen Rückschluss auf den Zählerstandort bzw. den Inhaber der Zähleranlage zulassen. Die Auslesung der Zählerstände zur Erstellung der jährlichen Verbrauchsabrechnung erfolgt jeweils zum 31. Dezember.