Mittwoch, 3. Mai 2017, 19:00 Uhr

Sitzung des Gemeinderats am 3. Mai 2017

In der Sitzung des Gemeinderats am 3. Mai 2017 wurden folgende Themen behandelt:

Kriminalitätsstatistik 2016
Der Leiter des Polizeipostens Kieselbronn, Polizeihauptkommissar Reinhold Wilser und Kriminaloberrätin Elke Heilig, seit 1. Oktober 2016 Leiterin des Polizeireviers Pforzheim-Nord stellten dem Gemeinderat die Kriminalitätsstatistik für das Jahr 2016 vor: Landesweit wurden im vergangenen Jahr 609.133 Straftaten (- 1,3 %), davon 5.956 (+ 1,9 %) im Enzkreis begangen. Für die Gemeinde Kieselbronn war im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang von 87 auf 79 registrierte Fälle zu verzeichnen; 41 dieser Straftaten konnten aufgeklärt werden.
Während die Fallzahlen bei Wohnungseinbruchdiebstahl, Vermögens- und Fälschungsdelikten sowie Diebstahl an und aus Kraftfahrzeugen zurückgegangen ist, erfolgten 2016 mehr Fälle von Diebstahl bzw. unbefugter Ingebrauchnahme von Fahrzeugen sowie von schwerem Diebstahl. Von insgesamt 27 Tatverdächtigen waren 21 Erwachsene, 2 Heranwachsende und 4 Jugendliche; 78 % der Tatverdächtigen waren im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, die übrigen 22 % verteilen sich auf verschiedene Nationalitäten.
Bürgermeister Heiko Faber lobte den Ermittlungserfolg der Polizei im Zusammenhang mit Diebstahlsdelikten bzw. unbefugten Ingebrauchnahmen von Fahrzeugen im vergangenen Jahr, brachte jedoch deutlich sein Unverständnis zum Ausdruck, dass nach mittlerweile über einem Jahr seit der Erst-Tat mit einem fast sechsstelligen Sachschaden immer noch keine Klageerhebung durch die Staatsanwaltschaft erfolgt ist. Für die Betroffenen und Geschädigten sei diese lange Dauer nicht nachvollziehbar und unerträglich!
Die beiden Polizeibeamten warben erneut für die Nutzung der Präventionsangebote der Polizei zum Schutz von Wohnungen gegen Einbrüche. Oft sei schon durch die Umsetzung kostengünstiger und einfacher Maßnahmen ein effizienter Einbruchschutz zu erreichen. Informationen zu den Präventionsangeboten der Polizei sind im Internet unter www.polizei-beratung.de zu finden.

Wiedernutzbarmachung des nicht mehr bewohnbaren Gebäudeteils Nieferner Straße 2/1 (Schafhaus); Auftragsvergaben Schreinerarbeiten (Innentüren), Fliesen- und Plattenlegerarbeiten sowie Bodenbelagsarbeiten
Nach Durchführung weiterer beschränkter Ausschreibung konnte die nächsten drei Gewerke für die Arbeiten zur Wiedernutzbarmachung des nicht mehr bewohnbaren Gebäudeteils des Schafhauses vergeben werden. Die Aufträge wurden durch den Gemeinderat jeweils einstimmig an die günstigsten Bieter vergeben. Schreinerarbeiten: Firma INHA Türenwelt aus Keltern zum Angebotspreis von 12.900,79 €. Fliesen- und Plattenlegerarbeiten: Firma Flinke Fuge aus Neulingen zum Angebotspreis von 11.382,35 €. Bodenbelagsarbeiten: Firma MA Raumausstattung aus Pforzheim zum Angebotspreis von 8.832,78 €. Alle drei vergebenen Gewerbe lagen erfreulicherweise unter den Kostenberechnungen.

Entscheidung über die Erneuerung der Fassade des Gebäudeteils Nieferner Straße 2 (Schafhaus)
Auf Vorschlag der Verwaltung wurde durch den Gemeinderat einstimmig beschlossen, im Zuge der Arbeiten zur Wiedernutzbarmachung des nicht mehr bewohnbaren Gebäudeteils Nieferner Straße 2/1 auch die Fassade des angrenzenden Gebäudeteils Nieferner Straße 2 auszubessern und zu streichen, um ein einheitliches Gesamtbild des Gebäudekomplexes zu erreichen. Die Kosten hierfür beziffern sich auf rund 20.000 €. Entsprechende Mittel sind im Haushalt vorgesehen.

Sanierung und Modernisierung des Kindergartens Regenbogen im Sanierungsgebiet Ortskern II;
Architektenvertrag zur Errichtung des Übergansquartiers auf dem Grundstück Eutinger Straße 11
Die Architektenleistungen zur Errichtung des Übergansquartiers auf dem Grundstück Eutinger Straße 11 während der Sanierung und Modernisierung des Kindergartens Regenbogen wurden durch den Gemeinderat ursprünglich auf Basis der HOAI-Honorarzone „I oben“ an das Architekturbüro element-5 aus Karlsruhe vergeben. Nach Aufnahme der Arbeiten hat sich aufgrund eines erhöhten Umfangs der Architektenleistungen herausgestellt, dass der Aufwand als zu gering angenommen wurde. Nach erfolgter Prüfung empfahl die Verwaltung dem Gemeinderat, dem neuen und begründeten Honorarangebot des Büros element-5 (Honorarzone „II Mitte“) zuzustimmen. Der Gemeinderat folgte diesem Vorschlag. Der entsprechende Beschluss erfolgte einstimmig.

Satzungsbeschluss zur Aufstellung eines vereinfachten Lärmaktionsplans für die Gemeinde Kieselbronn
Der Gemeinderat hatte in öffentlicher Sitzung am 22. Februar 2017 die Aufstellung eines Lärm-aktionsplans für die Gemeinde Kieselbronn im vereinfachten Verfahren sowie die Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit beschlossen. Die Gemeinde Kieselbronn ist aufgrund europarechtlicher Vorschriften zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans für ihr Gemeindegebiet verpflichtet. Die hierfür als Grundlage dienende Lärmkartierung und Betroffenheitsanalyse aus dem Jahr 2012 der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg zeigt eine von der Autobahn A 8 ausgehende Belastung für das Gebiet „Im Reible“, sowie eine von der Bundesstraße B 294 ausgehende Belastung im nordwestlichen Bereich der Gemarkung, welche ausschließlich landwirtschaftliche Grundstücke betrifft, auf. Aus den Planfeststellungsunterlagen zum Ausbau der A 8 zwischen Pforzheim-Süd und Pforzheim-Nord (Enztalquerung) ist ersichtlich, dass sich die Lärmwerte nach dem Autobahnausbau durch Lärmschutzmaßnahmen wesentlich verbessern werden. Somit kann erwartet werden, dass sich die Betroffenheit auf Gemarkung Kieselbronn nochmals reduzieren wird. Die Gemeinde Kieselbronn hat sich entschlossen, den Empfehlungen des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg (MVI) zu folgen und den Lärmaktionsplan mit vermindertem Aufwand zu erstellen. Nach der Empfehlung des MVI wird in diesem einfach gelagerten Fall der Lärmaktionsplan mit der Bewertung der Lärmsituation abgeschlossen. Es wurde daher der Musterbericht des Landes direkt verwendet. Innerhalb der Beteiligungsfrist sind seitens der Behörden und Träger öffentlicher Belange zwei Stellungnahmen eingegangen. Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Bedenken bzw. Einwände gegen den Lärmaktionsplan für die Gemeinde Kieselbronn wurden in diesem Rahmen nicht geäußert. Der Gemeinderat nahm die Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren zur Kenntnis und beschloss den Lärmaktionsplan im vereinfachten Verfahren als Satzung.

Umbesetzung des Gutachterausschusses der Gemeinde Kieselbronn
Aufgrund eines Personalwechsels auf der Grundstückswertstelle des Finanzamts Mühlacker wurde für den Gutachterausschuss der Gemeinde Kieselbronn ein Bediensteter der für die Einheitswertbewertung örtlich zuständigen Finanzbehörde (Finanzamt Mühlacker) neu bestellt. Die laufende Amtsperiode des Gutachterausschusses endet am 31. Januar 2020.

Entscheidung über die Annahme von Spenden und Zuwendungen gem. § 78 GemO
Dankend nahm der Gemeinderat durch einstimmigen Beschluss eine Geldspende der Raiffeisenbank Kieselbronn eG über 230 € für die Verpflegung der Helfer der Gemarkungsputzete am 8. April 2017 an.