Sitzung des Gemeinderats am 4. März 2020
In der Sitzung des Gemeinderats am 4. März 2020 wurden folgende Themen behandelt:
Sanierung, Modernisierung und Erweiterung des Kindergartens Regenbogen im Sanierungsgebiet Ortskern II; Auftragsvergabe Spielmöbel und Ausstattung
Die Lieferung der Spielmöbel und Ausstattung im Rahmen der Sanierung, Modernisierung und Erweiterung des Kindergartens Regenbogen im Sanierungsgebiet Ortskern II wurde nach öffentlicher Ausschreibung zum Angebotspreis von 92.195,14 € brutto inkl. 27 % Nachlass an den günstigsten Bieter (Firma Wehrfritz aus Bad Rodach) vergeben.
Beratung und Beschlussfassung über die Eigentümerzielsetzungen im Gemeindewald Kieselbronn für die anstehende Erneuerung des 10-jährigen Nachhaltigkeitsplans (Forsteinrichtung 2021 bis 2030)
Als Auftakt für den Prozess der Erneuerung des 10-jährigen Nachhaltigkeitsplans für den Gemeindewald Kieselbronn (Forsteinrichtung 2021 bis 2030) waren in der Sitzung des Gemeinderats der stellvertretende Leiter des Forstamts Enzkreis Andreas Roth und Revierförster Bernd Obermeier zu Gast. In der Sitzung galt es die Zielsetzungen der Gemeinde als Waldeigentümer als Grundlage für die Nachhaltigkeitsplanung zu definieren.
Zum Begriff „Forsteinrichtung“: Im Laufe des 18. Jahrhunderts erkannte man, dass die Wälder Gefahr liefen übernutzt und ausgeplündert zu werden. Eine ungeregelte, beliebige Waldnutzung war nicht länger tragbar. In Baden-Württemberg wurde die Einführung eines geordneten Verfahrens zur Sicherung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung im gesamten öffentlichen Wald beschlossen. Daraus entstand eine forstliche Betriebsplanung, die sogenannte „Forsteinrichtung“. Heute erfolgt meistens im Abstand von zehn Jahren in den staatlichen und kommunalen Waldflächen eine Inventur, auf deren Grundlage ein Plan für das weitere Wirtschaften entwickelt wird. Die Forsteinrichterinnen und Forsteinrichter erfassen für diese periodische Betriebsplanung zunächst den Zustand von Bäumen und Waldflächen (Inventur). In einem zweiten Schritt kontrollieren sie, wie die zuletzt vereinbarten Maßnahmen umgesetzt wurden und ob die geplanten ökologischen und wirtschaftlichen Ziele im Wald (Vollzug) erreicht werden konnten. Auf der Grundlage dieser Inventur- und Vollzugsergebnisse entsteht eine neue Naturalplanung für die nächsten 10 Jahre. Das Landeswaldgesetz formuliert die Grundsätze, nach denen unsere Wälder gepflegt werden. Viele wichtige Aspekte, wie zum Beispiel Naturschutz, Bodenschutz, Landschaftspflege, Erholung müssen nachhaltig gesichert werden. Das allgemeine Ziel: Den nachwachsenden Rohstoff Holz nachhaltig zu produzieren und umweltschonend zu nutzen. Durch die Planung wird sichergestellt, dass in unseren Wäldern nachhaltig Holz genutzt wird. Damit wird dieser wertvolle, CO2-neutrale und ökologische Rohstoff regional erzeugt und kann hier im Land weiterverarbeitet werden. Darüber hinaus wirkt die planmäßige Bewirtschaftung unserer Wälder dem umstrittenen Import von Tropenhölzern entgegen. Auf diese Weise schaffen die Forsteinrichterinnen und Forsteinrichter in Baden-Württemberg die planerische Voraussetzung für einen maßvollen, geregelten Umgang mit der uns anvertrauten Natur und stellen eine langfristige Produktion des wertvollen Rohstoffs Holz sicher. (Quelle: www.forstbw.de)
Konkret wurden durch den Gemeinderat folgende Einzelziele einstimmig festgelegt:
- Angesichts der Klimaentwicklungen sind zur Risikominimierung der frühzeitige Aufbau von Naturverjüngungsvorräten, die rechtzeitige Verjüngung von Altholzbeständen und die kontinuierliche Jungwaldpflege zur Erziehung stabiler Mischbestände wichtig.
- Erholung (wandern, joggen, Rad fahren, spazieren gehen) auf ausreichend gepflegten Wegen;
wenige, aber gut gepflegte Erholungseinrichtungen werden unterhalten. - Weiterführung der Alt und Totholz-Konzeption durch entsprechende Anpassung von Waldrefugien und Habitatbaumgruppen.
- Erhalt eines angemessenen Nadelholzanteils (v.a. Douglasie).
- Waldveränderungen durch Klimawandel werden sichtbare Folgen haben und müssen von Waldbesitzer und Forstamt dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit vermittelt werden.
- Jagd und Wildschäden: Die waldbaulichen Ziele erfordern weiterhin die intensive Unterstützung durch die Jäger. Der Waldbesitzer wird sich entsprechend dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz weiterhin einbringen (z. B. Jägergespräche, Ausgestaltung der Jagdpachtverträge etc.).
Soweit Zielkonflikte auftreten, werden diese durch eine räumliche bzw. zeitliche Trennung bzw. einen Kompromiss gelöst. Im Einzelnen handelt es sich um folgendes Konfliktfeld: Einerseits Biotopschutz und andererseits Verkehrssicherheit für Waldbesucher und auf der Fläche. Tätige (Forstpersonal, Forstunternehmer, Jäger) sind in Zeiten des Klimawandels und merklicher Dürreschäden im Wald häufig nicht unproblematisch vereinbar. Es erfordert regelmäßige
Kontrollen und wo erforderlich die Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen.
Ergänzend gab Revierförster Bernd Obermeier Erläuterungen zum aktuellen Waldzustand, insbesondere zu den Schadensbildern aufgrund der Trockenheit der letzten Jahre, welche das Gremium im Herbst 2019 bei einer außerordentlichen Waldbegehung bereits in Augenschein genommen hatte.