Sitzung des Gemeinderats am 28. Februar 2018
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Kieselbronn für das Haushaltsjahr 2018
Die Beratungen und die Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2018 der Gemeinde Kieselbronn standen im Mittelpunkt der letzten Sitzung des Gemeinderats. Der Gemeinderat verabschiedete das von Kämmerer Wolfgang Grund erarbeitete Planwerk mit geringfügigen Änderungen einstimmig. Zum Teilhaushalt Freiwillige Feuerwehr Kieselbronn begrüßte der stellvertretende Bürgermeister Rolf Kugele den Kommandanten Matthias Poppe am Ratstisch.
Im Ergebnishaushalt wurden alle dem Haushaltsjahr 2018 wirtschaftlich zuzurechnenden Erträge und Aufwendungen veranschlagt, die größtenteils durch vertragliche oder gesetzliche Vorgaben bestimmt werden. Für den Finanzhaushalt wurden die im Kalenderjahr voraussichtlich tatsächlich fließenden Einzahlungen und Auszahlungen erfasst. Das Investitionsprogramm sowie die mittelfristige Investitionsplanung sind weitestgehend durch die vom Gemeinderat bereits beschlossenen Maßnahmen wie beispielsweise die grundlegende Sanierung, Modernisierung und Erweiterung des Kindergartens Regenbogen, der Neugestaltung der Weiherstraße und des Kreuzungsbereichs beim alten Bauhofgelände (Pforzheimer Straße 40) oder dem Breitbandausbau bereits vorgegeben. Ein großer Spielraum für weitere, zusätzliche Maßnahmen besteht sowohl aus finanzieller als auch aus personeller Sicht zurzeit nicht. Aufgrund der im Haushaltsjahr 2018 vorgesehenen Aufnahme eines Förderdarlehens ist vor Vollzug des Haushalts noch eine Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde einzuholen.
Der stellvertretende Bürgermeister Rolf Kugele dankte zum Einstieg in die Beratungen über den Haushaltsplan 2018 Kämmerer Wolfgang Grun für die Erarbeitung des Haushaltsplans sowie des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs. Mit der Sanierung, Modernisierung und Erweiterung des Kindergartens Regenbogen ist ein Großprojekt der Gemeinde im diesjährigen Haushaltsplan abgebildet, so Kugele. Der stellvertretende Bürgermeister äußerte, dass es bei den aktuellen finanziellen Rahmenbedingungen das Ziel der Gemeinde sein muss, die vorhandene Infrastruktur inkl. der örtlichen Vereine stabil halten. Aus seiner Sicht stellen Feuerwehr, DRK, Grundschule und die Vereine vier wichtige Pfeiler für die Gemeinde Kieselbronn dar. Auf den Kostendeckungsgrad im Bereich der Turn- und Festhalle von nur rd. 16 % ging Kugele in den Beratungen besonders ein. In diesem Bereich wird aus seiner Sicht durch die Finanzierung des Defizits eine sehr wichtige Vereinsförderung durch die Gemeinde geleistet, welche in der Bevölkerung oft nicht wahrgenommen wird.
Rückblick auf das Haushaltsjahr 2017
Die positive gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland hat sich im vergangen Jahr fortgesetzt. Hieran konnte auch die Gemeinde Kieselbronn partizipieren. Sowohl der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer als auch die Zuweisungen aufgrund mangelnder Steuerkraft nach den Vorschriften des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) lagen deutlich über den Werten, welche die gesamtdeutsche Steuerschätzung vom November 2016 hatte erwarten lassen. Gleichzeitig mussten bzw. konnten die Ansätze für die Unterhaltung des unbeweglichen und beweglichen Sachvermögens nur zum Teil in Anspruch genommen werden. Durch die Kombination von Mehrerträgen und Minderaufwendungen wird auch die Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2017 mit einem Überschuss abschließen. Bereits im Haushaltsjahr 2016 konnten Gewerbesteuernachzahlungen aufgrund von Betriebsprüfungen in erheblichem Umfang veranlagt werden. Auch im Jahr 2017 kam es noch einmal zu einem unerwarteten Mehrertrag – dieses Mal durch die erstmalige Veranlagung eines Unternehmens für mehrere zurückliegende Jahre. Mit einem Gesamtbetrag von knapp 1,87 Millionen Euro an Gewerbesteuererträgen konnte der bisherige Spitzenwert des Vorjahres sogar noch übertroffen werden. Bei den anderen Ertragsarten wie beispielsweise den Verwaltungs- und Benutzungsgebühren, den Miet- und Pachterträgen sowie den Verkaufserlösen konnte der Planwert erreicht bzw. teilweise sogar geringfügig überschritten werden. Im Bereich der Personal- und Versorgungsaufwendungen kamen knapp 86.500 € nicht zur Auszahlung, nachdem ein Mit-arbeiter ganzjährig erkrankt war und die vom Gemeinderat geschaffenen neuen Planstellen erst im Herbst 2017 bzw. Januar 2018 besetzt werden konnten. Etwa 29.000 € konnten beim Abschreibungsaufwand eingespart werden, nachdem Investitionen des Jahres 2017 wie z. B. die Umgestaltung der Walterstraße oder die Sanierung der Nieferner Straße 2/1 erst Anfang des laufenden Jahres zum Abschluss kamen. Dahingegen mussten für die Inanspruchnahme von Fremdleistungen wegen Personalausfällen im Bereich des Bauhofs sowie des technischen Bauamts deutlich mehr Mittel aufgewendet werden, als ursprünglich vorgesehen. Und als direkte Folge der Steuermehrerträge waren auch die Ansätze für die Gewerbesteuer-, Finanzausgleichs- und Kreisumlagen nicht auskömmlich. Da zahlreiche ergebnisrelevante Abrechnungen für das Vorjahr, wie z. B. für den Strom- und Gasbezug, den Betrieb des Kindergartens oder der Klärwerke in Mühlacker bzw. Niefern-Öschelbronn noch nicht vorliegen, kann aktuell keine verlässliche Aussage über das endgültige Rechnungsergebnis 2017 getätigt werden. Es erscheint jedoch durchaus realistisch, dass sich dieses im oberen positiv sechsstelligen Bereich bewegen wird. Für die Finanzrechnung 2017, in welcher stichtagsgenau die Einzahlungen und Auszahlungen eines Haushaltsjahr abgebildet werden, war mit einem Überschuss der Ergebnisrechnung von 1,05 Millionen Euro geplant worden. Tatsächlich wird dieser bei rund 2,19 Millionen Euro liegen, von denen allerdings etwas mehr als 278.000 € in Form von Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung (z. B. für die Fenster des Bürgersaals, die TV-Kanaluntersuchung oder die Erneuerung der Tore des Feuerwehrgerätehauses) gebunden sind. Im investiven Bereich stehen Einzahlungen aus Investitionszuschüssen und der Veräußerung von Sachvermögen in Höhe von rund 231.500 € Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, von beweglichem und immateriellem Sachvermögen sowie für Bau- und Investitionsförderungsmaßnahmen von gut 1.628.400 € gegenüber. Für bereits begonnene, aber noch nicht abgeschlossene Maßnahmen werden im Rahmen des Rechnungsabschlusses Budgetüber-tragungen (Bildung von Haushaltsausgaberesten) mit einem Gesamtvolumen von voraussichtlich etwa 1,083 Millionen Euro erfolgen.
Ergebnishaushalt 2018
Von einem vergleichbar hohen Steueraufkommen wie in den Jahren 2016 und 2017 kann für das Planjahr leider nicht mehr ausgegangen werden. Für den Gemeindeanteil an der Einkommen- und der Umsatzsteuer erwarten die Wirtschaftsweisen zwar weitere Zuwächse, dafür entfallen aber die Einmaleffekte bei der Gewerbesteuer. Aktuell sind bei dieser wichtigen Kommunalsteuer für das Jahr 2018 Vorauszahlungen in Höhe von „nur“ 1,177 Millionen Euro veranlagt. Weitere nennenswerte Nachzahlungen für zurückliegende Jahre werden voraussichtlich nicht erfolgen, da im Rahmen der Steuerfestsetzung grundsätzlich auch die Vorauszahlungen für das aktuelle Jahr angepasst werden. Den Schlüsselzuweisungen aufgrund mangelnder Steuerkraft im kommunalen Finanzausgleich liegt das ertragsstarke Haushaltsjahr 2016 zu Grunde, weshalb hier etwa 380.000 € weniger als im Vorjahr in die Gemeindekasse fließen werden. Die übrigen Landeszuweisungen - mit Ausnahme von Zuschüssen aus dem Landessanierungsprogramm für die Interimslösung des Kindergartens Regenbogen - bewegen sich hingegen auf Vorjahresniveau. Bei den öffentlich-rechtlichen Entgelten ist in Folge der Senkung der Abwassergebühren zum 1. Januar 2018 von einem leichten Rückgang auszugehen. Ein leichter Anstieg ist dagegen bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten festzustellen. Dieser ist durch Miet- und Nebenkostenzahlungen für die Nutzung des Anwesens Nieferner Straße 2/1 als Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkunft bedingt. Da diesen Erlösen unter der lfd. Nr. 13 (Sach- und Dienstleistungen) Aufwendungen in identischer Höhe gegenüberstehen, habe sie keine Auswirkung auf das Rechnungsergebnis. Bei den (ergebniswirksamen) Kostenerstattungen und -umlagen (z. B. vom Eigenbetrieb oder von anderen Gemeinden, wenn deren Kinder die Grundschule in Kieselbronn besuchen) wird ein leichter Rückgang erwartet, nachdem an den örtlichen Kindergärten keine ortsfremden Kinder mehr aufgenommen werden. Trotz eines hohen Bestands an Finanzanlagevermögen spielen Zinserträge angesichts des derzeitigen Zinsniveaus keine nennenswerte Rolle mehr. Und bei den Konzessionserträgen ist bereits seit Jahren ein kontinuierlicher Rückgang festzustellen. Anfang Februar 2018 wurden die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes eingeleitet. Von Arbeitnehmerseite werden Entgelterhöhungen von 6 %, mindestens jedoch 200 € monatlich bei einer Laufzeit von 12 Monaten gefordert. Bei der Beamtenbesoldung kommt eine im vergangenen Jahr beschlossene Erhöhung von 2,675 % zum Tragen. Der relativ große Sprung bei den Personalaufwendungen im Vergleich zu Vorjahr beruht jedoch in erster Linie auf der Schaffung zweier neuer Vollzeitstellen, die im Herbst 2017 bzw. Januar 2018 besetzt wurden. Der weitere Zuwachs in den Jahren 2019 und 2020 resultiert aus der Rückkehr einer Mitarbeiterin aus dem (unbezahlten) Erziehungsurlaub. Wie bereits im Vorjahr praktiziert wurden bereits geplante, jedoch noch nicht umgesetzte Instandhaltungsarbeiten im aktuellen Haushaltsplan nicht nochmals veranschlagt, sondern stattdessen Rückstellungen gebildet. Dass trotzdem ein erheblicher Anstieg der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zu verzeichnen ist, liegt an zusätzlich zum jährlich wiederkehrenden Bedarf geplanten Maßnahmen wie z. B. der Instandsetzung von Gebäudefassaden (Rathaus, Kronenschule, Backhaus Nord, Grundschule), der Instandsetzung des Feldwegs in der Halten Hälde und insbesondere an den 2018 und 2019 zu leistenden Mietzahlung für Unterbringung des Kindergartens Regenbogen in einer Containeranlage. Als Folge der Investitionstätigkeit der Gemeinde (Nieferner Straße 2/1, Straßen- und Kanalsanierungen, Kindergarten Regenbogen usw.) steigt der jährlich zu erwirtschaftende Abschreibungsaufwand sowohl 2018 als auch in den Folgejahren weiter an. Ein leichter Rückgang in den Jahren 2018 und 2019 wird bei den auf der Steuerkraft der Gemeinde basierenden Transferaufwendungen Gewerbesteuer-, Finanzausgleichs- und Kreisumlage erwartet, wohingegen die Zuschüsse für den Betrieb des evangelischen Kindergartens aufgrund von Personalkostensteigerungen und der Inbetriebnahme einer zusätzlichen Kleingruppe weiter steigen. Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen schlagen 2018 insbesondere Architektenhonorare für die Planung und Realisierung der Interimslösung für den Kindergarten Regenbogen sowie für die „Elternzeitvertretung“ der Mitarbeiterin des technischen Bauamts zu Buche. Das vorliegende Planwerk sieht für den Ergebnishaushalt 2018 ein Defizit in Höhe von 440.000 € vor. Dieses kann durch eine Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses früherer Jahre ausgeglichen werden.
Finanzhaushalt 2018
Maßgeblich für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Kommune und die Gesetzmäßigkeit des Haushaltsplans ist einzig der Ergebnishaushalt. Gleichwohl lassen sich aber auch aus dem Finanzhaushalt wichtige Erkenntnisse ableiten, da dieser die Einzahlungen und Auszahlungen (Cash-Flow) eines Jahres abbildet und damit die Frage beantwortet, ob die Gemeinde dauerhaft ihren finanziellen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann. Der Finanzhaushalt stellt damit das Bindeglied zur früheren kameralen (zahlungsorientierten) Haushaltswirtschaft dar. Im Gegensatz zum Ergebnishaushalt kennt der Finanzhaushalt keine Rückstellungen für künftige Zahlungsverpflichtungen. Es werden lediglich die zwischen dem 01.01. und dem 31.12. eines Jahres erwarteten Einzahlungen und Auszahlungen abgebildet - unabhängig davon, welchem Jahr diese wirtschaftlich zuzurechnen sind. Zusätzliche Zahlungsverpflichtungen auf Grund von Budgetübertragungen bzw. Rückstellungen bleiben dabei außer Betracht. Sie sind lediglich in der Summe der liquiden Eigenmittel zum Jahresende des Vorjahres gemäß Spalte 1 Zeile 9 der Übersicht auf Seite 15 des Haushaltsplans enthalten. Das prognostizierte Zahlungsmitteldefizit des Ergebnishaushalts in Höhe von 40.000 € im Jahr 2018, welches in erster Linie der Systematik des kommunalen Finanzausgleichs geschuldet ist (Einzahlungen des laufenden Jahres führen zu Aus-zahlungen im zweitfolgenden Jahr), stellt für die Gemeinde Kieselbronn angesichts einer ausreichend hohen Liquiditäts-reserve kein größeres Problem dar. Bei einer angenommenen Verstetigung der Einnahmensituation können bereits ab dem Jahr 2020 wieder Zahlungsmittelüberschüsse verzeichnet werden.
Investitionstätigkeit 2018
Investive Einzahlungen werden im Planjahr in Form von Landeszuschüssen und Erschließungsbeiträgen im Zuge der Umgestaltung der Weiherstraße, aus Verkaufserlösen für ein Fahrzeug des Gemeindebauhofs sowie aus Zuweisungen für die Anschaffung eines neuen Löschfahrzeugs für die Feuerwehr und für die Sanierung, Modernisierung und Erweiterung des Kindergartens Regenbogen erwartet. Letztere stehen jedoch unter dem Vorbehalt der Erhöhung des Förderrahmens für die Gemeinde Kieselbronn im laufenden Sanierungsverfahren Ortskern II. Voraussetzung um in den Genuss weiterer Zuschüsse für den Kindergartenumbau kommen zu können, ist die Aufnahme eines Förderdarlehens der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Höhe von 1,04 Millionen Euro. Dieses soll nach Beendigung und Abrechnung der Baumaßnahme abzüglich eines Tilgungszuschusses in Höhe von 17,5 % der Darlehenssumme voraussichtlich bereits im Jahr 2020 wieder abgelöst werden. Für diesen überschaubaren Zeitraum wird die Gemeinde Kieselbronn nicht mehr schuldenfrei sein. Schwerpunkte der investiven Auszahlungen sind zum einen die Umgestaltung der Weiherstraße incl. Kanalisation und Wasserversorgung sowie das Gebäude des Kindergartens Regenbogen, welches ab Sommer 2018 in nur einem Jahr Bauzeit grundlegend saniert und modernisiert werden soll. Daneben finden sich im Investitionsprogramm aber auch noch andere Maßnahmen wie zum Beispiel die Neugestaltung des Spielplatzes in der Wohnsiedlung „Im Reible“, die Beschaffung eines Multifunktionsfahrzeugs für den Bauhof oder die Gewährung von Investitionszuschüssen an örtliche Vereine, die Stadt Mühlacker und den Zweckverband Breitbandversorgung Enzkreis. Insgesamt enthält das Planwerk Auszahlungsermächtigungen im investiven Bereich von 4,88 Millionen Euro.
Stellenplan 2018
Der Gemeinderat hat im Laufe des Jahres 2017 die Schaffung zweier neuer Planstellen beschlossen, davon eine im technischen Facilitymanagement sowie eine für die Steuer- und Liegenschaftsverwaltung im Rathaus. Beide Posten sind zwischenzeitlich besetzt und im Stellenplan entsprechend berücksichtigt. Auf Grundlage der 2017 in Kraft getretenen neuen Entgeltordnung für die Tarifbeschäftigten der Gemeinden sind zwei Verwaltungsstellen, die bislang der Entgeltgruppe 5 zugeordnet waren, in die Entgeltgruppe 6 hochzustufen. Auch diese Änderung wurde in den aktuellen Stellenplan eingearbeitet. Der Bauhof der Gemeinde Kieselbronn ist rechnerisch mit 4,64 Vollzeitarbeitskräften ausgestattet. Davon ist eine Vollzeitarbeitskraft bereits mehr als ein Jahr arbeitsunfähig erkrankt. Auf Dauer kann der Bauhof seinen zahlreichen Aufgaben mit nur rund 78,5 % seiner Sollbelegschaft nicht gerecht werden. Es wurde deshalb zunächst versucht, das personelle Defizit durch Fremdvergaben bzw. die Beschäftigung von Zeitarbeitskräften zu kompensieren, was jedoch nur eingeschränkt gelungen ist. Da es angesichts der derzeitigen Lage auf dem Arbeitsmarkt nahezu unmöglich ist, einen qualifizierten Mitarbeiter für ein zeitlich befristetes Arbeitsverhältnis zu gewinnen, wurde für den Bauhof eine weitere unbefristete Planstelle in Entgeltgruppe 5 ausgewiesen, welche zeitnah ausgeschrieben werden soll. Langfristig muss die Personalstärke des Bauhofs jedoch wieder auf den bisherigen Stand zurückgeführt werden, was durch einen entsprechenden Vermerk im Stellenplan dokumentiert ist.
Mittelfristige Finanzplanung 2019 bis 2021
Grundlage der mittelfristigen Finanzplanung sind die von der Landesregierung im Haushaltserlass 2018 veröffentlichten Orientierungswerte sowie Schätzungen auf Basis zurückliegender Haushaltsjahre und der örtlichen Gegebenheiten. Prognosewerte, die über das Jahr 2019 hinaus gehen, sollten im Ergebnishaushalt nur als grobe Richtschnur für die künftige Entwicklung der Gemeindefinanzen verstanden werden, da sich die allgemeinen Rahmenbedingungen innerhalb von zwei Jahren grundlegend verändern können. Im investiven Bereich wurden lediglich bereits bekannte Maßnahmen wie zum Beispiel die Neugestaltung des Außengeländes beim Kindergarten Regenbogen, der Umbau des Kreuzungsbereichs Pforzheimer Straße/Bahnholzstraße/Reitergasse, die Erneuerung des Zugangsbereichs beim Vereinsgebäude Im Reible 2/1; die Verlegung von Glasfaserkabeln für den Breitbandausbau und Sanierungsarbeiten an der Ortskanalisation berücksichtigt. Im Gegensatz zum Haushaltsplan 2018 hat die mittelfristige Finanzplanung keinen rechtlich bindenden Charakter. Insbesondere lassen sich aus ihr keine Ansprüche auf Verwirklichung der darin aufgeführten Vorhaben ableiten. Sie ist jedoch ein wichtiges Indiz dafür, ob es der Gemeinde mittelfristig möglich sein wird, die von ihr gesetzten Ziele zu erfüllen und ihren Zahlungsverpflichtungen aus eigener Kraft nachzukommen.
Beratung und Beschlussfassung des Wirtschaftsplans 2018 des Eigenbetriebs Gemeindewerke Kieselbronn
Die Bereiche Wasser- und Energieversorgung sind in Kieselbronn seit Jahrzehnten aus dem Haushalt ausgegliedert und werden als rechtlich unselbstständiger Eigenbetrieb geführt. Buchführung und Rechnungslegung des Eigenbetriebs erfolgen auf Grundlage der Betriebskameralistik, einer Kombination aus kaufmännischer doppelter Buchführung der klassischen, zahlungsstromorientierten Kameralistik.
Erfolgsplan
Die Erträge und Aufwendungen des Erfolgsplans 2018 basieren auf den Werten des vorläufigen Rechnungsergebnisses 2017 unter Einbeziehung der für die Jahre 2018 ff. wirksamen Änderungen einzelner Rahmenbedingungen (z. B. Wasserbezugskostensteigerungen, Erweiterung um den Betriebszweig „Energieerzeugung und -vertrieb“, etc.). Im zurückliegenden Jahr wurden erneut erhebliche Differenzen zwischen der Menge des bezogenen Bodenseewassers und der gegenüber den Endverbrauchern abgerechneten Trinkwassermenge festgestellt. Ursächlich für die Wasserverluste von mehr als 45.000 m³ oder gut 26 % der Bezugsmenge sind nach einer ersten Analyse der Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG (SWP) eine gestiegene Zahl von Rohrbrüchen sowie Rissbildungen in PE-Grundstücksanschlussleitungen aus den 70er-Jahren, die erst geortet werden können, wenn sie sich zu größeren Leckagen weiterentwickelt haben. Im Wirtschaftsjahr 2017 sind darüber hinaus größere Druckschwankungen im Bereich der Hochzone aufgetreten. Die Gemeinde hat deshalb einen Fachplaner mit der Erstellung eines Strukturgutachtens und der Ausarbeitung von Sofortmaßnahmen zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung beauftragt. Diese Gutachten liegen zwischenzeitlich vor und sollen vom Gemeinderat in der nächsten Sitzung am 21. März 2018 behandelt. Sowohl die Folgen der hohen Wasserverluste als auch die Kosten der Gutachten tragen dazu bei, dass sich das Betriebsergebnis des Eigenbetriebs weiter verschlechtert und im laufenden Jahr voraussichtlich mit einem Verlust in Höhe von 50.000 € abschließen wird. Dies wird sich auch bei der Neukalkulation der Trinkwassergebühren zum 1. Januar 2019 negativ bemerkbar machen.
Vermögensplan
Für das aktuelle Jahr wurden von der Verwaltung die voraussichtlichen Baukosten für die Erneuerung der Trinkwasserleitung in der Weiherstraße (137.500 €) sowie für die Verlängerung der Hochzonenleitung und Versetzung von Hydranten zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung in der Reitergasse (67.500 €) in das Planwerk aufgenommen. Weitere 50.000 € stehen für eventuelle Maßnahmen zur Beseitigung der Druckschwankungen in der Hochzone bereit. Für die Investitionen der Jahre 2018 und 2019 ist der Eigenbetrieb auf zusätzliche Deckungsmittel angewiesen. Diese sollen in Form eines Kapitalzuschusses aus dem Kernhaushalt zugeführt werden.
Finanzplanung
Innerhalb des Finanzplanungszeitraums rechnet die Verwaltung mit Anpassung der Frischwassergebühren an die gestiegenen Bereitstellungskosten ab dem Jahr 2019. Im investiven Bereich wurden die voraussichtlichen Kosten für Arbeiten am Leitungsnetz im Kreuzungsbereich Pforzheimer/Bahnholzstraße veranschlagt. Sofern keine weiteren Maßnahmen erforderlich werden, sollte der Kapitalzuschuss des Jahres 2018 ausreichen, um den Eigenbetrieb mittelfristig von zusätzlichem Fremdkapital, welches zu einer Verschlechterung der Kostensituation führen würde, unabhängig zu machen.
Auftragsvergabe zur Erneuerung der Weiherstraße im Sanierungsgebiet Ortskern II
Im vergangenen Oktober gab der Gemeinderat nach vorheriger Bürgerbeteiligung die Tief- und Straßenbauarbeiten für die Erneuerung der Weiherstraße im Sanierungsgebiet Ortskern II zur Ausschreibung frei. Die umfangreiche Baumaßnahme umfasst die Erneuerung der Straße und der Gehwege, die erstmalige Herstellung eines Stichwegs auf dem Flurstück 193/1, die Herstellung öffentlicher Stellplätze nach Abbruch des Gebäudes Weiherstraße 11, den Austausch der Wasserleitung (Grauguss) sowie die Erneuerung der Kanalisation. Außerdem sind Positionen für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung und für die Mitverlegung von Leerrohren für den späteren Breitbandausbau durch den Zweckverband Breitband im Enzkreis sowie Wasserleitungsarbeiten in der Reitergasse im Leistungsverzeichnis aufgenommen. Nach Durchführung einer öffentlicher Ausschreibung vergab der Gemeinderat die Arbeiten zum Angebotspreis von 992.395,49 € (brutto; exklusive Breitbandausbau, welcher durch den Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis zu beauftragen ist) an den günstigsten Bieter, die Bauunternehmung Heinrich GmbH + Co. aus Maulbronn, die bereits mehrfach im Auftrag der Gemeinde Kieselbronn tätig war. Mit den Bautätigkeiten soll im April oder Mai begonnen werden.
Auftragsvergabe zum Abbruch des Anwesens Weiherstraße 11 im Sanierungsgebiet Ortskern II
Im Rahmen der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme Ortskern II soll das im Jahr 2015 durch die Gemeinde erworbene Anwesen Weiherstraße 11 (Flst. 193) abgebrochen werden, um hier im Zuge der Erneuerung der Weiherstraße öffentliche Stellplätze anzulegen. Durch die Gemeindeverwaltung wurde in Zusammenarbeit mit der beauftragten Weber-Ingenieure GmbH aus Pforzheim eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Sämtliche Bieter nahmen das Abbruch-Objekt aufgrund der schwierigen Situation bei einem Vorort-Termin vor Angebotsabgabe in Augenschein. Da das Abbruch-Objekt und das Gebäude Weiherstraße 13 an lediglich einer Wand zusammengebaut sind, ist zunächst ein Handabbruch notwendig, bevor mit Bagger u.a. Baumaschinen gearbeitet werden kann. Die Arbeiten werden soweit erforderlich von einem Statiker der Weber-Ingenieure vor Ort begleitet. Vor Beginn der Abbrucharbeiten sind verschiedene Sicherungsarbeiten zu erledigen. Nach dem Abbruch sind das Verputzen der frei gelegten Wand sowie Anpassungen am Dach und Klempnerarbeiten notwendig. Der Gemeinderat vergab die Abbrucharbeiten an den wirtschaftlichsten Bieter, an die Firma Peter Seifried aus Ispringen, zum Angebotspreis von 23.520,35 € (brutto).
5. Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbands Neulingen; Vorberatung des Wirksamkeitsbeschlusses durch die Verbandsversammlung
Der Gemeinderat hat sich zuletzt im Dezember 2016 im Rahmen der Beteiligung der Gemeinde Kieselbronn innerhalb einer erneuten Offenlage mit der 5. Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbands Neulingen (GVV) befasst und bereits zum damaligen Zeitpunkt keine weiteren Anregungen innerhalb des Verfahrens vorgebracht. Gegenüber dem damaligen Planwerk wurden in der Begründung sowie im Planentwurf durch die Verwaltung des GVV noch redaktionelle Ergänzungen vorgenommen. Diese haben jedoch nur klarstellenden Charakter so dass eine erneute öffentliche Auslegung nicht erforderlich wird. Die Verwaltung des GVV schlägt nunmehr vor, über die Stellungnahmen entsprechend eines erarbeiteten Abwägungsvorschlags sowie über die Wirksamkeit der 5. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes in der nächsten Verbandsversammlung zu beschließen. Nach entsprechender Beschlussfassung muss der Flächennutzungsplan zusammen mit den Verfahrensakten dem Landratsamt Enzkreis zur Genehmigung vorgelegt werden. Die Vertreter der Gemeinde Kieselbronn in der Verbandsversammlung wurden durch den Gemeinderat angewiesen, ihre Zustimmung zu den vorgelegten Unterlagen zu geben.
2. Änderung des Bebauungsplans „Sportzentrum Heinloch“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB; Änderungsbeschluss, Billigung des Entwurfs sowie Beschluss der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Der Turnverein 1889 Kieselbronn e.V. hat die Gemeinde Kieselbronn im November 2017 gebeten, im Rahmen einer Änderung des Bebauungsplans „Sportzentrum Heinloch“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Gymnastikhalle auf seinem Grundstück Flst. 5328 zu schaffen. Die im Bebauungsplan festgesetzte überbaubare Grundstücksfläche lässt das Vorhaben bislang nicht zu. Eine Vorabstimmung mit dem Landratsamt Enzkreis, Amt für Baurecht und Naturschutz führte zu dem Ergebnis, dass das Bauvorhaben nicht ohne Änderung des Bebauungsplans genehmigungsfähig sein wird. Der Verein strebt den Neubau nördlich an das bestehende Vereinsgebäude in Form eines Anbaus an. Neben der geplanten Gymnastikhalle sollen zwei Umkleideräume, WCs sowie Lagermöglichkeiten für Sportgeräte entstehen. Die Gemeinde Kieselbronn möchte die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben schaffen und den bestehenden Bebauungsplan „Sportzentrum Heinloch“ ändern. Die Bebauungsplanänderung soll auch zum Anlass genommen werden, die bisher für die Vorhaben der beiden Vereine TV 1889 Kieselbronn und TC 84 Kieselbronn erteilten Befreiungen vom Bebauungsplan in den geänderten Bebauungsplan zu übernehmen. Einstimmig wurde der Änderungsbeschluss durch den Gemeinderat gefasst. Analog zu zurückliegenden Bauleitplanverfahren zu Gunsten örtlicher Vereine wurde beschlossen, dass die Verfahrenskosten für die Änderung des Bebauungsplans „Sportzentrum Heinloch“ von der Gemeinde getragen werden. Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird im Verfahren Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Siehe auch www.kieselbronn.de/rathaus/bauleitplanung.
Sanierung, Modernisierung und Erweiterung des Kindergartens Regenbogen im Sanierungsgebiet Ortskern II; Ausschreibungsbeschluss zur Errichtung eines Übergangsquartiers auf dem Grundstück Eutinger Straße 11
Ab August 2018 soll der Kindergarten Regenbogen (In den Essiggärten 20) im Sanierungsgebiet Ortskern II grundlegend saniert, modernisiert und erweitert werden. Während der Bauphase ist es notwendig, den Kindergartenbetrieb vollständig auszulagern. Nach derzeitigem Planungsstand wird für die Sanierung, Modernisierung und Erweiterung des Kindergartens Regenbogen mit einer Bauzeit von ca. 12 Monaten gerechnet. Zur Aufrechterhaltung des Kindergartenbetriebs soll auf dem gemeindeeigenen Grundstück Eutinger Straße 11 (Flst. 7862) ein Übergangsquartier in modularer Bauweise errichtet werden. Durch den Architekten Ulrich Homfeld (Architekturbüro element-5 aus Karlsruhe) wurden die Entwurfsplanungen für das Übergangsquartier auf dem gemeindeeigenen Grundstück Eutinger Straße 11 in der Sitzung des Gemeinderats am 26. Juli 2017 ausführlich vorgestellt. Hier waren Vorabstimmungen mit Kindergartenträger, der Kindergartenleitung, dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) und dem Baurechtsamt des Enzkreises bereits berücksichtigt. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung in der damaligen Sitzung mit der Einreichung des Bauantrags. Die in dieser Sitzung ebenfalls vorgestellte Kostenberechnung endet bei 266.130,11 €. Ende Januar hat die Gemeinde Kieselbronn die Baugenehmigung für das Übergangsquartier erhalten, auf deren Grundlage nun die Ausschreibung erfolgen kann, welche einstimmig freigegeben wurde.