Flurbereinigung Pforzheim (A 8-Enztalquerung)
Das Landratsamt Enzkreis als untere Flurbereinigungsbehörde, vertreten durch die Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung in Karlsruhe, führt auf Antrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe in den Gemeinden Niefern-Öschelbronn, Kieselbronn und in der Stadt Pforzheim ein Flurbereinigungsverfahren nach den §§ 87 ff. des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) durch.
Das Verfahren hat insbesondere den Zweck, das für den 6-streifigen Ausbau der Bundesautobahn A 8 erforderliche Land bereitzustellen, den Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen sowie Nachteile für die allgemeine Landeskultur, die durch die Baumaßnahmen entstehen, zu vermeiden.
Das Flurbereinigungsgebiet umfasst insgesamt eine Fläche von rd. 730 ha, davon liegen rd. 245 ha auf Gemarkung Kieselbronn der Gemeinde Kieselbronn.
Alle Informationen zum Verfahren finden Sie auf den Internetseiten des Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg unter folgendem Link: