Telefon:
07231 953415
E-Mail schreiben
Adoption eines deutschen Kindes - Beurkundung von Amts wegen
Für Sie zuständige Mitarbeiter
Nach Abschluss des Adoptionsverfahrens vor dem Familiengericht erfolgt automatisch die Beurkundung im Geburtenregister.
Hinweis: Sie können neue Geburtsurkunden beziehungsweise neue beglaubigte Ausdrucke aus dem Geburtenregister beantragen.
Haben Sie Ihr Kind im Ausland adoptiert, müssen Sie die Beurkundung in Deutschland beantragen.