Mittwoch, 30. Juli 2025, 19:00 Uhr

Sitzung des Gemeinderats am 30. Juli 2025

In der letzten Sitzung des Gemeinderats vor der Sommerpause am 30. Juli 2025 wurden folgende Themen behandelt. Detailinformationen sind den Drucksachen zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten zu entnehmen, die weiterhin im Ratsinformationssystem zu finden sind.

„Netzdialog“ der Netze BW GmbH
Durch Any Schlatterer von der Netze BW GmbH, Betreiber des Strom-Verteilnetzes, wurde dem Gemeinderat ein informativer Netzbericht („Netzdialog“) vorgestellt. Hierbei wurde über die Entwicklung der erneuerbaren Energien vor Ort, den Gesamtstromverbrauch und die Entwicklung und Auswirkungen der Energiewende in den Stromnetzen informiert. Viele der vorgestellten Zahlen und Livedaten finden Sie auch im Energiemonitor der Netze BW, welcher auf der Homepage der Gemeinde Kieselbronn unter www.kieselbronn.de eingebunden ist. Nachfragen aus der Mitte des Gemeinderats zum örtlichen Verteilnetz konnten dahingehend beantwortet werden, dass dieses aus heutiger Sicht den mittelfristigen Anforderungen gerecht wird. Langfristig ist jedoch von der Notwendigkeit anlassbezogener Investitionen zum Ausbau auszugehen.

Auftragsvergabe zur Feldwegsanierung „Schneitweg“ und „Am Nieferner Weg links“
Der Gemeinderat hat am 9. April 2025 den Ausschreibungsbeschluss für die Feldwegsanierung „Schneitweg“ und „Am Nieferner Weg links“ gefasst. Die Maßnahme wurde daraufhin beschränkt ausgeschrieben. Die Auftragsvergabe erfolgte nun an den günstigsten Bieter, die Firma Leonhard Weiss GmbH & Co. KG aus Göppingen, zum Angebotspreis von 108.360,92 € brutto. Zusätzlich zu den Baukosten fallen Ingenieurleistungen in Höhe von ca. 18.000 € an. Die Arbeiten sollen im vierten Quartal ausgeführt werden.

Fortschreibung des vereinfachten Lärmaktionsplans für die Gemeinde Kieselbronn; Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 7. Mai 2025 die Fortschreibung des vereinfachten Lärmaktionsplans für die Gemeinde Kieselbronn sowie die Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit beschlossen. Innerhalb der Beteiligungsfrist sind seitens der Behörden und Träger öffentlicher Belange fünf Stellungnahmen eingegangen. Bedenken bzw. Einwände wurden nicht geäußert. Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Der Lärmaktionsplan wurde durch den Gemeinderat einstimmig als Satzung beschlossen.

Eigenbetrieb Gemeindewerke Kieselbronn; Feststellung des Jahresabschlusses 2024
Einstimmig erfolgte die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 des Eigenbetriebs Gemeindewerke Kieselbronn. Das Rechnungswesen des Eigenbetriebs Gemeindewerke Kieselbronn erfolgt seit dem 1. Januar 2023 nach den Vorschriften der „Verordnung des Innenministeriums über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Eigenbetriebe auf Grundlage der Kommunalen Doppik“. Die Gemeinde Kieselbronn betreibt die örtliche Wasserversorgung sowie die Erzeugung elektrischer Energie in der Rechtsform eines unselbstständigen Eigenbetriebs. Der Eigenbetrieb verfügt über kein eigenes Personal. Die Aufgaben werden durch verschiedene Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung und des Bauhofs in Personalunion erledigt. Alle dafür anfallenden Einzel- und Gemeinkosten der Steuerungs- und Servicekostenstellen des Kernhaushalts werden als Erstattungen in der Erfolgs- und Liquiditätsrechnung des Eigenbetriebs verbucht und entlasten dadurch den Gemeindehaushalt. Aufgabe des Eigenbetriebs Gemeindewerke Kieselbronn ist es, das Gemeindegebiet flächendeckend mit einer ausreichenden Menge an qualitativ einwandfreiem Trinkwasser zu versorgen. Um dies zu erreichen, verfügt der Betrieb über Bezugsrechte von 12 Litern Wasser pro Sekunde beim Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung sowie einen Wasserhochbehälter, mehrere Erdbehälter und ein umfangreiches Leitungsnetz. Planung, Betrieb und Instandhaltung der Versorgungseinrichtungen obliegen auf Grundlage eines Betreuungsvertrags vom Januar 2003 der SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG. Darüber hinaus ist der Eigenbetrieb für die Erzeugung und Vermarktung von elektrischer Energie aus regenerativen Quellen zuständig. Hierfür werden auf dem Fahrzeughallendach des Multifunktionsgebäudes „Im Reible 2“ sowie dem Dach des Kindergartens Regenbogen je eine Photovoltaikanlage betrieben.

Erfolgsrechnung
Nachdem Endes des Jahres 2023 die Ursache für die erheblichen Wasserverluste im Verteilungsnetz lokalisiert wurden, konnte Anfang des Jahres mit den Instandsetzungsarbeiten begonnen werden.
Aufgrund des Umstands, dass die Schadstellen überwiegend im Bereich der Grundstücksanschlussleitungen lagen, wurden die jeweiligen Anschlussinhaber zur Kostentragung herangezogen. Beim Eigenbetrieb verblieben insofern „nur“ die Aufwendungen für die Leckortung sowie für das im Erdreich versickerte Trinkwasser. Leider war ab Mitte des Jahres schon wieder ein Anstieg der Leitungsverluste festzustellen, deren Ursache bis heute noch nicht geklärt werden konnte. An Endverbraucher geliefert und abgerechnet wurden insgesamt 121.909 m³ Trinkwasser, was im Vergleich zum Vorjahr einem Rückgang um 1.937 m³ oder 1,56 % entspricht. Damit hat sich der Trend der Vorjahre fortgesetzt. Gleichzeitig wurden vom Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung 150.769 m³ Wasser bezogen – 37.496 m³ bzw. 19,92 % weniger als im Jahr 2023. Hieraus errechnet sich ein Wasserverlust von 28.860 m³ oder 19,14 %. Dieser Wert liegt zwar deutlich unter dem des Vorjahres, ist aber immer noch recht hoch. Auf Nachfrage erläuterte die SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG gegenüber der Gemeinde, dass die in den 1970er-Jahren für die Herstellung von Hausanschlussleitungen verwendeten Kunststoffe im Laufe der Zeit zur Rissbildung neigen und durch diese Risse Wasser verloren geht. Die Mengen seien dabei oft so gering, dass die Schadstellen mit herkömmlichen Mitteln nicht zu lokalisieren sind. Treten mehrerer dieser kleiner Schadstellen gleichzeitig innerhalb des Ortsnetzes auf, summiert sich der Wasserverlust entsprechend. Zwar können – wie im Herbst 2023 erfolgt – durch das Schließen einzelner Streckenschieber die Bereiche, in welchen die Schäden liegen, eingegrenzt werden, jedoch stehen die dadurch verursachten Kosten oftmals in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu den durch die Wasserverluste verursachten Aufwendungen. Außerdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch das (wiederholte) Öffnen und Schließen von Streckenschiebern Folgeschäden entstehen. Für die Betrieb und die Unterhaltung der Speicheranlagen sowie des Leitungsnetzes kamen im vergangenen Jahr 47.574,48 € zur Auszahlung. Das sind 62.425,52 € weniger als aufgrund der Vorjahreswerte im Wirtschaftsplan veranschlagt worden waren. Mit 50.000,23 € fielen hingegen die Kosten für die Instandsetzung bzw. Erneuerung von Grundstücksanschlussleitungen, welche an die jeweiligen Anschlussinhaber weiterberechnet werden, um fast genau 30.000 € höher aus, als zunächst erwartet. Saldiert liegen die Aufwendungen damit um 32.425,29 € unter der Summe der Planansätze. Hinsichtlich der Entwicklung der Wasserverluste und damit den Aufwendungen für den Bezug von Frischwasser waren die Prognosen der Verwaltung hingegen zu optimistisch. Hier mussten 5.497,04 € mehr als zunächst erwartet aufgewendet werden. Die übrigen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie der Abschreibungsaufwand entsprachen weitestgehend den Planwerten. Eine deutliche Überschreitung des kalkulierten Werts ist bei den Zinsaufwendungen für Investitionskredite festzustellen. Nachdem bereits Mitte des Jahres 2024 die liquiden Mittel des Eigenbetriebs aufgebraucht waren, musste früher als zunächst erwartet ein Darlehen in Höhe von 900.000 € zu einem Zinssatz von 2,86 % aufgenommen werden. Und auch die an den Kernhaushalt abzuführenden Kostenerstattungen für die Inanspruchnahme von Steuerungs- und Servicedienstleistungen, deren Verteilung sich überwiegend an den bei den einzelnen Endkostenstellen anfallenden sonstigen Aufwendungen orientiert, waren letztendlich höher als im Wirtschaftsplan veranschlagt. Insgesamt schließt die Erfolgsrechnung 2024 mit einem Verlust von 11.006,71 € ab, der auf neue Rechnung vorgetragen und dann im Wirtschaftsjahr 2025 zu Lasten der Gewinnrücklage ausgeglichen werden soll. Im Wirtschaftsplan 2024 war noch von einem Verlust in Höhe von 40.000 € ausgegangen worden, sodass das Rechnungsergebnis erstmals seit mehreren Jahren wieder besser als veranschlagt ausgefallen ist.

Liquiditätsrechnung
Die Zahlen der Liquiditätsrechnung sind mit denen der Erfolgsrechnung nur teilweise vergleichbar. Rechnungsbelege, die nach dem 31.12. eines Jahres erstellt werden oder beim Eigenbetrieb eintreffen, fließen, sofern sie das abgelaufene Wirtschaftsjahr betreffen, in die Erfolgsrechnung des Vorjahres und die Liquiditätsrechnung des laufenden Jahres ein. Darüber hinaus bleiben zahlungsunwirksame Vorgänge, wie beispielsweise Abschreibungen für Abnutzung (AfA) oder die Auflösung passivierter Ertragszuschüsse, in der Liquiditätsrechnung unberücksichtigt. Wenngleich ein Zahlungsmittelüberschuss der Erfolgsrechnung von 6.577,87 € noch den Eindruck erwecken mag, dass alle laufenden Auszahlungen durch laufende Einzahlungen gedeckt waren und damit dem Eigenbetrieb im laufenden Betrieb keine Liquidität verloren gegangen ist, darf nicht übersehen werden, dass dieser Zahlungsmittelüberschuss noch nicht einmal ausreicht, um die Tilgungszahlungen des im Jahr 2019 aufgenommenen Investitionskredits für die Druckerhöhungsanlage zu decken. Als Mindestzahlungsmittelüberschuss der Erfolgsrechnung ist die Summe der ordentlichen Tilgungsleistungen des jeweiligen Jahres definiert! Die sowohl vom Gesetz-/Verordnungsgeber als auch betriebswirtschaftlich gebotene Ansammlung liquider Mittel zur Finanzierung laufender und künftiger Erneuerungsmaßnahmen in Form erwirtschafteter Abschreibungen ist ebenfalls nicht erfolgt, was dazu führt, dass für künftige (Ersatz-) Investitionen und die Tilgung bestehender Darlehen weitere Fremdmittel in Anspruch zu nehmen sind. Im Wirtschaftsplan 2024 waren für Baumaßnahmen des Eigenbetriebs Mittel in Höhe von insgesamt 1.550.000 € vorgesehen. Hiervon kamen bis zum Jahresende allerdings nur 764.763,24 € zur Auszahlung. Alle im Wirtschaftsplan 2024 vorgesehenen Maßnahmen wurden zwar begonnen und teilweise auch zum Abschluss gebracht, die Abrechnung erfolgte jedoch erst im Folgejahr bzw. steht aktuell noch aus. Zu den abgeschlossenen Maßnahmen gehören die Erneuerung der Wasserleitung in der Friedhofstraße und der Bahnholzstraße, der Umbau eines Schachtbauwerks in der Hauptstraße sowie die Verlängerung der Hochzone im Bereich der Eutinger Straße. Die Sanierung und Volumenerhöhung des Wasserturms waren erst im Frühsommer 2025 beendet. Als erste Maßnahme im Zusammenhang mit dem Neubau einer Ersatzwasserleitung zwischen dem Hochbehälter Hasenäcker auf Gemarkung Eutingen und den Kieselbronner Speicheranlage erfolgte im Spätherbst die Unterquerung der Bundesautobahn A8 mit Leerrohren im sogenannten Microtunnelingverfahren. Die Gesamtmaßnahme wird voraussichtlich noch bis ins Jahr 2027 hinein andauern. Wie bereits erwähnt, waren Mitte des Jahres 2024 die liquiden Eigenmittel des Eigenbetriebs aufgebraucht, sodass ein neuer Investitionskredit aufgenommen werden musste. Von der im Wirtschaftsplan enthaltenen Kreditermächtigung über 1.500.000 € wurden 900.000 € ausgeschöpft, was der Höhe der Plankosten für die Sanierung und Volumenerhöhung des Wasserturms entspricht. Kreditgeber ist erneut die (staatliche) KfW-Bankengruppe, welche unter anderem Kreditprogramme für Kommunen vorhält, deren Konditionen deutlich günstiger als bei anderen Kreditgebern sind. Das aktuelle Darlehen hat eine Laufzeit von 20 Jahren, davon die ersten drei Jahre tilgungsfrei. Der Zinssatz ist für die ersten 10 Jahre auf 2,86 % p. a. festgeschrieben. An Tilgungsleistungen für den im Jahr 2019 aufgenommenen Kredit zur Finanzierung der Druckerhöhungsanlage kamen 19.448,00 € zur Auszahlung. Stand Mitte Juli 2025 sind die Finanzmittel des Eigenbetriebs erneut vollständig erschöpft, sodass nunmehr schon wieder eine Kreditaufnahme, dieses Mal zur Finanzierung des Baus der Ersatzwasserleitung, erforderlich ist. Im Wirtschaftsplan 2025 steht hierfür eine Kreditermächtigung in Höhe von 800.000 € zur Verfügung. Weitere Darlehensaufnahmen über jeweils 200.000 € sieht die mittelfristige Liquiditätsplanung in den Jahren 2026 und 2027 vor.

Verpflichtung des wiedergewählten Bürgermeisters; Wahl eines Mitglieds des Gemeinderats, das die Verpflichtung durchführt sowie Beratung und Beschlussfassung über den Rahmen der Verpflichtung
Der Tagesordnungspunkt wurde durch den zweiten Bürgermeister-Stellvertreter Dr. Jürgen Hofsäß geleitet. Bürgermeister Heiko Faber wurde bei der Bürgermeisterwahl am 13. Juli 2025 mit 96,25 % der gültigen Stimmen wiedergewählt. Hauptamtsleiter Philipp Kreutel und gleichzeitig Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses für die Bürgermeisterwahl gab bekannt, dass am 29. Juli 2025 durch die Kommunalaufsicht des Landratsamts Enzkreis der Wahlprüfungsbescheid erteilt wurde und die Wahl damit rechtsgültig ist. Die Verpflichtung vor Beginn der vierten Amtszeit des Bürgermeisters wird durch Gemeinderat Martin Tepe durchgeführt. Schon in der Vergangenheit oblag diese Aufgabe stets dem jeweiligen Bürgermeister-Stellvertreter. Eine entsprechende Wahl erfolgte offen und führte zu einem einstimmigen Ergebnis. Im Vorfeld äußerte Bürgermeister Heiko Faber den Wunsch, die Verpflichtung vor Beginn seiner vierten Amtszeit am 1. Oktober 2025 nicht in einem großen Rahmen, sondern in einer regulären öffentlichen Sitzung des Gemeinderats durchzuführen. Eine feierliche Verpflichtung in großem Rahmen ist aus seiner Sicht nicht erforderlich. Die Verpflichtung in einer regulären Sitzung erachtet er als ausreichend und angemessen. Der Gemeinderat beschloss daher auf Vorschlag der Verwaltung einstimmig, die Verpflichtung des wiedergewählten Bürgermeisters in der nächsten öffentlicher Sitzung des Gemeinderats am 24. September 2025 vorzunehmen.

Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung des Gemeinderats gefassten Beschlüsse
Der Gemeinderat stimmte am 2. Juli 2025 der Annahme einer Geldspende einer Kieselbronner Bürgerin über 50,00 € zur Verwendung für die Kinder- & Jugendarbeit einstimmig zu.