Mittwoch, 24. September 2025, 19:00 Uhr

Sitzung des Gemeinderats am 24. September 2025

In der ersten Sitzung des Gemeinderats nach der Sommerpause am 24. September 2025 wurden folgende Themen behandelt. Detailinformationen sind den Drucksachen zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten zu entnehmen, die weiterhin im Ratsinformationssystem zu finden sind.

Bausachen
Drei Bausachen standen auf der Tagesordnung der Sitzung, zu welchen das Einvernehmen der Gemeinde jeweils erteilt wurde. An das bestehende Wohnhaus Weiherstraße 13/1 (Flst. 194) soll rückwärtig ein Balkon angebaut werden. Eine Wohnung des Anwesens Bauschlotter Straße 4 (Flst. 403) soll umgenutzt werden zum Zweck der Kindertagespflege (Großtagespflege) und das Bestandsgebäude Irisweg 9 (Flst. 7813) soll saniert und erweitert werden zur Schaffung einer zweiten Wohneinheit. In diesem Zusammenhang wurde einer Befreiung zur Überschreitung der durch den Bebauungsplan festgesetzten Grundflächenzahl zugestimmt.

Erneute (zweite) Beteiligung zur Teilfortschreibung des Regionalplans der Region Nordschwarzwald zur Festlegung von Vorranggebieten für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen; Beratung und Beschlussfassung über die Abgabe einer Stellungnahme
Durch einstimmigen Beschluss verzichtete der Gemeinderat einstimmig auf die Abgabe einer weiteren Stellungnahme im Rahmen der zweiten Beteiligung an dem durch den Regionalverband Nordschwarzwald geführten Verfahren zur Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergie. Vor Einleitung des formellen Verfahrens erfolgte durch den Regionalverband Nordschwarzwald im Jahr 2023 zunächst eine informelle Beteiligung zu den damaligen Suchraumkulissen. Im Rahmen dieser Beteiligung gab die Gemeinde Kieselbronn eine Stellungnahme ab, welche durch den Regionalverband Nordschwarzwald weitestgehend berücksichtigt wurde. Die Teilflächen des geplanten Vorranggebiets „WE6“ befinden sich auf den Gamarkungen der Gemeinden Kieselbronn (hier im West und Nordwesten der Ortslage), Neulingen, Ölbronn-Dürrn und der Stadt Pforzheim. Insbesondere wegen des Vorsorgeabstands zu Siedlungsflächen sowie aufgrund des Artenschutzes wurde das Gebiet zugeschnitten. Entfallen ist eine ursprünglich geplante Teilfläche auf den Gemarkungen Pforzheim und Ispringen im Bereich Hohberg. Weitere Änderungen gibt es nicht. Die aktuellen sowie alle bisherigen Verfahrensunterlagen stehen auf der Internetseite des Regionalverbands Nordschwarzwald vollumfänglich zur Verfügung: https://nordschwarzwald-region.de/regionalplanung/teilfortschreibungen/teilregionalplan-windenergie/

Beschaffung einer Sirenenanlage; Information zum aktuellen Sachstand
Sirenen sind eines der zuverlässigsten Warnmittel im Katastrophenfall. Sie funktionieren unabhängig von Strom, Mobilfunk und digitalen Medien und erreichen auch Menschen ohne Smartphone. Nachdem das Sirenennetz in den letzten Jahrzehnten stark abgebaut wurde verfügen viele Städte und Gemeinden heutzutage über keine ausreichende Sirenenversorgung mehr. Nach der Flutkatastrophe im Ahrtal hat sich zunächst der Bund dazu entschieden, den Wiederaufbau des Sirenennetzes zu fördern. Die Gemeinde hatte bereits 2021 einen Antrag beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zur Förderung einer Sirenenanlage im Rahmen des Förderprogramms „Sirenen des Bundes“ gestellt und wurde damals, wie viele andere auch, leider nicht berücksichtigt. Der Gemeinderat hatte sich dafür ausgesprochen, eine Sirene nur dann zu installieren, wenn dies durch entsprechende Fördermittel unterstützt wird und entsprechende Mittel im Haushalt zur Verfügung stehen. Zwischenzeitlich unterstützt nunmehr auch das Land den Ausbau der Sireneninfrastruktur in Baden-Württemberg mit dem Sirenenförderprogramm 2.0. Antragsberechtigt sind Gemeinden, die beim Sirenenförderprogramm „Sirenen des Bundes“ nicht oder nicht vollständig berücksichtigt wurden.

Der Gemeinde liegt inzwischen ein positiver Förderbescheid des Landes Baden-Württemberg vor. Demnach werden für die Gemeinde Kieselbronn bis zu zwei Anlagen mit jeweils 10.850 € gefördert. Die Verwaltung geht nach Abstimmung mit einem Fachbetrieb vorbehaltlich einer Detailprüfung davon aus, dass bei Montage einer Anlage auf dem Wasserturm das ganze Ortsgebiet gut beschallt werden kann. Ein flächendeckender Ausbau des Sirenennetzes ist aus Sicht des Katastrophenschutzes unerlässlich und ein elementares Instrument im Katastrophenfall. Nur so kann gewährleistet werden, dass die ganze Bevölkerung bei einem eintretenden Notfall rechtzeitig gewarnt werden kann. In verschiedenen Enzkreisgemeinden sind bereits moderne Sirenenanlagen installiert. Der Gemeinderat nahm die aktuellen Informationen zur Kenntnis.

Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung des Gemeinderats gefassten Beschlüsse
Der Gemeinderat stimmte am 30. Juli 2025 der Annahme einer Geldspende einer Kieselbronner Bürgerin über 50,00 € zur Verwendung für die Kinder- & Jugendarbeit einstimmig zu.

Verpflichtung des wiedergewählten Bürgermeisters Heiko Faber
Bürgermeister Heiko Faber wurde bei der Bürgermeisterwahl am 13. Juli 2025 mit 96,25 % der gültigen Stimmen wiedergewählt. Vor Beginn seiner vierten Amtszeit am 1. Oktober 2025 erfolgte in der Sitzung des Gemeinderats die Verpflichtung gem. § 42 Abs. 6 Gemeindeordnung durch den stellvertretenden Bürgermeister Martin Tepe.