Sitzung des Gemeinderats am 10. Dezember 2025
In der letzten Sitzung des Gemeinderats im ablaufenden Jahr am 10. Dezember 2025 wurden folgende Themen behandelt. Detailinformationen sind den Drucksachen zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten zu entnehmen, die weiterhin im Ratsinformationssystem zu finden sind.
Gemeindewald Kieselbronn; Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2026 sowie Festlegung des Anschlagspreises für die Brennholzversteigerung 2026
Die mit der Bewirtschaftung des Kieselbronner Gemeindewalds beauftragte untere Forstbehörde beim Landratsamt Enzkreis hat den Forstwirtschaftsplan 2026 aufgestellt und der Gemeinde Kieselbronn zur Genehmigung vorgelegt. Das Planwerk wurde durch den Gemeinderat einstimmig anerkannt. Den Gesamteinnahmen von 74.540 € stehen Ausgaben für eine Aufforstung, den Holzeinschlag, die Kulturenpflege, die Unterhaltung von Wegen und Erholungseinrichtungen sowie Betriebs- und Verwaltungskosten von 67.100 € gegenüber, sodass bei planmäßigem Verlauf ein Gewinn von 7.440 € für den Gemeindehaushalt 2026 erwartet werden kann. Der Anschlagspreis (Mindestgebot) für die Brennholzversteigerung 2026 wurde durch den Gemeinderat einstimmig auf 56,00 € je Raummeter festgelegt.
Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs (HLF10) für die Freiwillige Feuerwehr Kieselbronn; Ausschreibungsbeschluss
Nach Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF10) als Ersatzbeschaffung für das abgängige, bisherige Löschgruppenfahrzeug (LF10) - Baujahr 2001 - wurde der Ausschreibungsbeschluss durch den Gemeinderat einstimmig gefasst. In mehreren Abstimmgesprächen zwischen der beauftragten Fachfirma PST Feuerwehrtechnik, der Freiwilligen Feuerwehr Kieselbronn und der Verwaltung wurden die Anforderungen an das neue Fahrzeug, ausgehend von der Normbeladung, zuvor definiert. Mit einer Auslieferung des Fahrzeugs ist im Jahr 2028 zu rechnen. Für die Beschaffung ist von Kosten in Höhe von rund 680.000 € auszugehen. Durch das Land Baden-Württemberg erhält die Gemeinde einen Zuschuss über 150.000 €.
Bausachen
Dürrner Straße 36, Flst. 1203; Aufstockung eines Anbaus (Bauvoranfrage): Bereits vor einem Jahr wurde eine Bauvoranfrage gestellt und positiv beschieden. Gegenstand war seinerzeit, dass ein bestehendes Gartenhaus einen Anbau erhalten und für die Nutzung als Hundesalon ertüchtigt werden soll. Zur Kompensation sollte in diesem Zusammenhang ein vorhandener Schuppen mit gleicher Grundfläche zurückgebaut werden. Nun liegt eine erneute Bauvoranfrage vor, die einen Anbau an das Wohngebäude vorsieht. Im Falle der Realisierung der neuen Planungen, soll auf die Planungen aus dem Jahr 2024 verzichtet werden. Wie bereits vor einem Jahr wurde das Einvernehmen der Gemeinde einstimmig erteilt.
Walterstraße 52/1, Flst. 414; Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Carport: Der Bauantrag sieht den Neubau eines freistehenden Zweifamilienhauses mit Carport vor. Dieser Planung gingen in der Vergangenheit mehrere Varianten voraus, welche zwischen Bauherrschaft, Gemeindeverwaltung und Baurechtsbehörde stets sehr konstruktiv abgestimmt wurden. Hierbei war immer von einem Anbau an das Bestandsgebäude ausgegangen worden. Die Realisierung eines freistehenden Gebäudes wird erst durch den sogenannten „Bau-Turbo“ möglich. Das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnbaus und zur Wohnraumsicherung trat am 30. Oktober 2025 in Kraft. Auf Grundlage des neuen § 246e Baugesetzbuch (BauGB) kann das Vorhaben mit Zustimmung der Gemeinde nach § 36a Abs. 1 BauGB genehmigt werden. Dies wäre vor Inkrafttreten des neuen Rechts nicht möglich gewesen, da durch den Neubau der baurechtliche Außenbereich überplant wird. Der Gemeinderat erachtet das Vorhaben als städtebaulich verträglich und folgte dem Vorschlag der Verwaltung, die Zustimmung zu erteilen. Verbunden mit der einstimmigen Beschlussfassung ist die Maßgabe, auch unter Einbeziehung des Bestandsgebäudes die notwendigen Kfz-Stellplätze entsprechend der Stellplatzsatzung der Gemeinde Kieselbronn auf dem Baugrundstück herzustellen.
Im Reible 5, 5/1, 5/2, 6/1, 7, 7/1, 13, 13/1, 15 und Spremberger Straße 10, Flst. 5140, 5140/3, 5140/4, 5140/5, 5140/7, 5209; Neubau von 10 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgaragen und Stellplätzen: Bereits im Dezember 2021 wurden die Bauanträge durch die Baugenossenschaft Familienheim Pforzheim eG eingereicht und ruhten auf Wunsch der Bauherrschaft seither. Nun bittet die Baugenossenschaft, die Baugenehmigungen noch im ablaufenden Kalenderjahr zu erteilen. Hintergrund ist ein KfW-Förderprogramm, von welchem die Baugenossenschaft partizipieren möchte. Ein konkretes Datum für den Baubeginn ist lt. Auskunft der Baugenossenschaft nach wie vor noch nicht in Aussicht. Die geplante bauliche Entwicklung der Wohnsiedlung Reible mit 10 Mehrfamilienhäusern, Tiefgaragen und Stellplätzen entspricht dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnsiedlung Reible“, dessen Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat am 7. Mai 2025 erfolgte und der seit dem 16. Mai 2025 rechtskräftig ist. Entsprechend dieses Bebauungsplans sind je Wohneinheit 1,5 Kfz-Stellplätze herzustellen (137). Lt. Planung werden insg. 179 Kfz-Stellplätzen realisiert – 151 Stellplätze in fünf Tiefgaragen und 28 oberirdische Stellplätze. Ebenso werden mehr Fahrrad-Stellplätze (279) realisiert als durch die Landesbauordnung gefordert werden (160). Auch die Beschlussfassung bezgl. der Erteilung des Einvernehmens der Gemeinde zu diesen 10 Bauanträgen erfolgte einstimmig.
Betriebsführung Straßenbeleuchtung; Aufhebungsbeschluss
Die Betriebsführung und Instandhaltung der Straßenbeleuchtung in Kieselbronn muss ab dem 1. Januar 2026 neu vergeben werden. Am 27. Oktober 2025 wurde die Leistung beschränkt ausgeschrieben. Leider wurden im Leistungsverzeichnis für diese Ausschreibung zwei wesentliche Positionen nicht korrekt ausgewiesen. Nach Abstimmung mit der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg ist die Ausschreibung daher aus Gründen der Rechtssicherheit zwingend aufzuheben, was durch den Gemeinderat beschlossen wurde. Nach Aufhebung der Ausschreibung erfolgt eine einfache Angebotseinholung und eine Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter.
Beschlussfassung bzgl. der Beschaffung einer Sirenenanlage
Der Gemeinderat stimmt im Vorgriff auf den Haushaltsplan 2026 der Beauftragung der Firma Hörmann Warnsysteme GmbH mit der Lieferung und Installation einer elektronischen Sirenenanlage auf dem Wasserturm zum Angebotspreis von 15.070,46 € sowie der Beschaffung des für den Betrieb erforderlichen ortsfesten TETRA-Funkgeräts einstimmig zu. Die Gemeinde erhält einen Landeszuschuss über 10.850 €.
Gemeindeverwaltungsverband Neulingen; Vorberatung der Verbandsversammlung am 18. Dezember 2025
Die Verbandsversammlung wurde durch den Gemeinderat vorberaten. Auf der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung steht der Jahresabschluss 2024.