Mittwoch, 22. April 2026, 19:00 Uhr

Sitzung des Gemeinderats am 22. April 2026

In der Sitzung des Gemeinderats am 22. April 2026 wurden folgende Themen behandelt. Detailinformationen sind den Drucksachen zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten zu entnehmen, die weiterhin im Ratsinformationssystem zu finden sind.

Bausachen
Im Zusammenhang mit dem im Jahr 2015 genehmigten Neubauvorhaben Eisinger Straße 50 (Flst. 7561) sollte ursprünglich eine Garage errichtet werden. Entgegen dieser Planung soll nun ein Carport zur Ausführung kommen, um eine direkte Zufahrt von der Straße zu ermöglichen. Die Festsetzungen des Bebauungsplans Börschelwiesen werden dadurch eingehalten. Die Bestandsgebäude Eisinger Straße 3 & 3/1 (Flst. 2456) sollen einen Anbau erhalten, welcher auf der bereits bestehenden Garage aufgesetzt werden soll. Es entsteht eine neue Wohneinheit. Zu beiden Vorhaben erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen der Gemeinde Kieselbronn nach dem Baugesetzbuch jeweils einstimmig.

Bauliche Entwicklung der Wohnsiedlung Reible; Vergabe der Ingenieurleistungen für die Erneuerung der Wasserleitung und Herstellung eines Ringschlusses sowie Erneuerung von Abwasserleitungen und Ausschreibungsbeschluss
Nachdem die Baugenehmigung für die Entwicklung der Wohnsiedlung Reible mit 10 Mehrfamilienhäusern, Tiefgaragen und Stellplätzen zwischenzeitlich vorliegt, wurde durch die Baugenossenschaft Familienheim Pforzheim als Vorhabenträgerin mitgeteilt, dass die Arbeiten im Frühjahr 2027 mit dem Abbruch der Bestandsgebäude Im Reible 9 & 11 und 13 & 15 sowie der ehemaligen Heizzentrale beginnen sollen. Da die Wasserversorgung der Gebäude derzeit von der Spremberger Straße aus zwischen den Gebäuden auf den Privatgrundstücken (dem zukünftigen Baufeld) verläuft, soll dies vorab neu strukturiert werden. Die Hauptleitungen sollen künftig wie auch im übrigen Ort in den öffentlichen Verkehrsflächen verlaufen und die Gebäude von dort aus versorgt werden. Hierzu ist es notwendig, in einem ersten Bauabschnitt eine Wasserleitung ab der Steubenstraße bis zum Wendehammer zu bauen und die Gebäude auf diese Leitung anzuschließen. In diesem Bauabschnitt sollen auch zwei Kanalhaltungen, welche sich westlich und östlich des Kindergartens befinden und bis in die Straße hineinreichen, getauscht werden. Diese wurden bei der Überprüfung nach der Eigenkontrollverordnung der Zustandsklasse 1 (kurzfristiger Sanierungsbedarf) zugeordnet. Erst dann kann der Abbruch der Gebäude erfolgen. Nach dem Bau der östlichen Gebäude soll dann in einem zweiten Bauabschnitt der Ringschluss der Wasserleitung bis zur Spremberger Straße erfolgen. In diesem Zuge soll auch der Wendehammer endgültig wieder hergestellt werden. Die geschätzten Baukosten für den ersten Bauabschnitt belaufen sich auf rund 510.000 € netto für den zweiten Bauabschnitt auf rund 125.000 € netto. Die Maßnahme wurde durch den Gemeinderat zur Ausschreibung freigegeben. Das Bruttohonorar der Ingenieurleistungen, welche an das Ingenieurbüro Bohner aus Niefern-Öschelbronn vergeben wurden, beträgt insgesamt rund 93.000 €. Die Vorhabenträgerin wird auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung an den Kosten beteiligt.

Evangelischer Kindergarten Kieselbronn; Sachstandsbericht zu den künftigen Betreuungsangeboten
Im Rahmen der letztjährigen Sitzung des Kuratoriums für den Evangelischen Kindergarten Kieselbronn erhielten Kindergarten-Träger, -Geschäftsführung und -Leitung Prüfaufträge u.a. zu einem möglichen Ausbau des Ganztagesangebots. Hintergrund ist eine erhöhte Nachfrage nach diesem Betreuungsangebot. Die Ergebnisse wurden am 24. März 2026 im Rahmen einer gemeinsamen Infoveranstaltung für den politischen Gemeinderat, den Kirchengemeinderat sowie den Elternbeirat vorgestellt. Da durch die politische Gemeinde keine weitere Erhöhung des Abmangels geleistet werden kann, galt es, eine Abwägungsentscheidung zu treffen: Soll der vorhandene großzügige Personalpuffer von 0,5 Stellen, durch welchen personelle Ausfälle oftmals ohne Einschränkungen des Betreuungsangebots kompensiert werden können, aufgegeben werden, um weitere Ganztagesbetreuungsplätze zu schaffen oder soll das vorhandene Angebot weiterhin durch den Personalpuffer gestärkt und verlässlich erhalten bleiben? Schlussendlich wurde nach einem langen Entscheidungsprozess, in welchem sämtliche Rahmenbedingungen betrachtet wurden, und nach Einbezug der genannten Akteure durch den zuständigen Kirchengemeinderat (Träger des Kindergartens ist die Evangelische Kirchengemeinde Kieselbronn) entschieden, den Status Quo zu erhalten und damit auch künftig eine qualitativ gute und verlässliche Betreuung anzubieten. Der Gemeinderat nahm diese Entscheidung zustimmend zur Kenntnis. In einem nächsten Schritt sind nun durch die evangelische Kirchengemeinde in Abstimmung mit der politischen Gemeinde Aufnahmekriterien für die vorhandenen Betreuungsplätze zu erarbeiten, was noch vor der Sommerpause geschehen soll.

Feststellung des Jahresabschlusses 2024 und Kenntnisnahme des Beteiligungsberichts 2024 der Gemeinde Kieselbronn
Der Jahresabschluss 2024 der Gemeinde Kieselbronn wurde durch den Gemeinderat einstimmig festgestellt. Das Jahr 2024 lässt sich aus Sicht der Gemeindefinanzen in einem Satz zusammenfassen: Es hätte noch schlimmer kommen können. Seit dem Jahr 2020 wird die Welt mit einer Krise nach der anderen konfrontiert – auf die Corona-Pandemie folgten zunächst der Ukraine-Krieg, dann der Nahost-Konflikt und zum Beginn des Jahres 2025 die neue Trump-Administration in den Vereinigten Staaten von Amerika. National waren die Jahre 2022 bis 2024 durch eine in sich verstrittene und weitgehend handlungsunfähige Bundesregierung geprägt, die Ende des Jahres 2024 auseinandergebrochen ist. Es ist kein Geheimnis, dass die Kämmerei der Gemeinde Kieselbronn in der Vergangenheit bei der Aufstellung der Haushaltspläne aus Gründen der Vorsicht die zu erwartenden Erträge eher zurückhaltend und die Aufwendungen etwas progressiver veranschlagt hat. Bei der Präsentation des Rechnungsergebnisses konnte dann meist verkündet werden, dass dieses deutlich besser als erwartet ausgefallen ist. Leider trifft dies auf das Jahr 2024 nur bedingt zu. Zwar hat sich das Defizit des Ergebnishaushalts gegenüber der Planung um 97.213 € etwas verringert, ist aber mit 532.787 € um 90,83 % höher als der Fehlbetrag des Vorjahres. Im Bereich des Finanzhaushalts liegt der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltung dank des Zahlungseingangs von Gewerbesteuerforderungen, welche bereits zwei Jahre zuvor veranlagt worden waren, sowie geringerer Auszahlungen im Bereich der Sach- und Dienstleistungen mit 404.859 € um stolze 169,91 % über dem erwarteten Wert. Dabei darf allerdings nicht außer Acht gelassen werden, dass im Jahr zuvor der Zahlungsmittelüberschuss noch 637.691 € betragen hat.

Laufende Erträge
Erstmals seit der Umstellung des Rechnungswesens auf die Kommunale Doppik im Jahr 2012 blieben die Erträge aus Steuern- und ähnlichen Abgaben hinter dem Erwartungswert zurück – in Summe um 46.539,74 €. Mit Ausnahme der Grund- und der Hundesteuer sind hiervon alle Steuerarten betroffen. Der Gemeindeanteil an der Einkommen- und der Umsatzsteuer fiel 2024 um 12.792 € geringer aus, als nach den Steuerschätzungen zu erwarten gewesen wäre. Zugegebenermaßen ist dies kein riesiger Betrag, aber ein Alarmzeichen dafür, dass die deutsche Wirtschaft und damit auch der Arbeitsmarkt schwächeln. Dementsprechend war auch das veranlagte Gewerbesteueraufkommen um 39.057 € niedriger als geplant. Das Gleiche gilt für die staatlichen Zuweisungen und Zuweisungen. Einer neu eingeführten, im Haushaltsplan zuvor nicht berücksichtigten Zuweisung zur Förderung der Aufgabenerfüllung der Gemeinden im Bereich Flucht und Migration von 21.679 € stehen Mindererträge bei den Schlüsselzuweisungen, der Investitionspauschale und den Landeszuweisungen für laufende Zwecke (FAG-Zuweisungen) von 20.847 € gegenüber. Ein bislang ebenfalls beispielloser Vorgang. Bei den (nicht kassenwirksamen) Erträgen aus aufgelösten Investitionszuwendungen und -beiträgen war ein leichtes Plus von 8.453 € zu verzeichnen. Dieses ist zu etwa 48 % einem höheren Landeszuschuss und zu rund 16 % einer Abschlagszahlung der Gemeinde Niefern-Öschelbronn für die bauliche Ertüchtigung der Kieselbronner Regenüberlaufbecken. 28,46 % des Mehrertrags sind dem Bundeszuschuss für die Umrüstung alter HQL-Leuchten der Straßenbeleuchtung auf LED-Technologie zu verdanken, dessen Ausschüttung an die Gemeinde deutlich früher als zunächst angekündigt erfolgte. Die Entwicklung der Erlöse aus Entgelten für öffentliche Leistungen und Einrichtungen verlief erfreulich positiv und lag mit 637.836 € nicht nur um 42.636 € über dem Planansatz 2024, sondern haben auch das Rechnungsergebnis des Vorjahres hinter sich gelassen. Von den zusätzlichen Erträgen entfallen 8.763 € auf Verwaltungsgebühren (überwiegend aus dem Bereich des Passamts, im Übrigen in den Bereichen Bestattungswesen, Ortskernsanierung sowie Standes- und Grundbuchamt) und 25.434 € auf Benutzungsgebühren für Leistungen der Feuerwehr, das Bestattungswesen, die Überlassung der Sport- und Festhalle sowie die Inanspruchnahme von Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften. Die von den Grundstückseigentümern erhobenen Schmutz- und Niederschlagswassergebühren waren angesichts ein rückläufigen Abwassermenge zwar um 5.213 € niedriger als erhofft, trotzdem liegen die Gebührenerträge der Abwasserbeseitigung dank einer teilweisen Auflösung der Gebührenausgleichsrückstellung aus Vorjahren um 8.438 € über dem Wert des Haushaltsplans. Erträge aus privatrechtlichen Leistungsentgelten (hierzu gehören in erster Linie Mieteinnahmen, Nebenkostenerstattungen und Verkaufserlöse) waren leider um insgesamt 51.277 € niedriger als zu Jahresbeginn erwartet. Bei Mieten und Pachten sowie den Nebenkostenerstattung summiert sich das Minus auf 5.184 € von. Dem stehen Mehrerlöse aus dem Verkauf von Brenn- und Langholz von 10.257 € sowie Erlöse aus der Verwertung von abgängigem Verwaltungsvermögen von 263 € gegenüber. Der Hauptgrund für die starke Abweichung zwischen Planwert und Rechnungsergebnis ist allerdings bei den sonstigen privatrechtlichen Leistungsentgelten zu finden. Wegen Verzögerungen im Bauablauf der 380 kV-Stromleitung der Transnet BW ist eine vertraglich vereinbarte Ausgleichzahlung der Gemeinde erst im Jahr 2025 gutgeschrieben worden. Auch die Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen für Leistungen, welche die Gemeinde im Auftrag Dritter erbringt, erreichten nicht die erhoffte Höhe, wenn auch nur um 8.013 €. Da das Bebauungsplanverfahren Wohnsiedlung Reible noch immer nicht zum Anschluss gebracht werden konnte, war auch kein Kostenersatz für dieses Vorhaben abzurechnen. Mehrerträge bei den Kostenerstattungen des Bundes für die Durchführung der Europawahl 2024, (einmaligen) Landeszuschüssen für die Erstausstattung von Flüchtlingen und Ausgleichszahlungen für die Betreuung ortsfremder Kinder in den Kieselbronner Kindertageseinrichtungen waren zu gering und diese Lücke zu schließen. Die Zinserträge für Geldanlagen der Gemeinde sind um 5.158 € höher ausgefallen, als zunächst erwartet. Ursächlich hierfür war ein verzögerter Mittelabfluss im Zusammenhang mit Investitionsvorhaben der Gemeinde. Leistungen des Gemeindebauhofs im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Pausenhofs der Grundschule und der Herstellung eines Pumptracks im Reible wurden in Höhe von 9.460 € ergebniswirksam aktiviert. Ein nennenswerter, leider jedoch nicht zahlungswirksamer Mehrertrag von 222.422 € war bei den sonstigen ordentlichen Erträgen zu verzeichnen, davon 196.050 € aus der Auflösung von Wertberichtigungen und 43.160 € aus der Auflösung von Rückstellungen aus Vorjahren. Zahlungswirksame Mehrträge sind dagegen bei den Mahn- und Vollstreckungsgebühren sowie Säumniszuschlägen (2.596 €), den Verwarnungsgeldern bei Parkverstößen (1.815 €) und dem Verspätungszuschlag als steuerliche Nebenforderung zur Gewerbesteuer (1.325 €) angefallen. Eine im Jahr 2022 erfolgte Festsetzung von Nachzahlungszinsen zur Gewerbesteuer musste größtenteils wieder aufgehoben werden, nachdem ein gegen die Grundlagenbescheide eingelegter Rechtsbehelf größtenteils erfolgreich war. Dies führte dazu, dass im Jahr 2024 die Erträge aus Nachzahlungszinsen einen negativen Wert (-14.657 €) ausweisen. Da die Vollziehung des Grundlagenbescheids zuvor durch das Finanzamt ausgesetzt worden war, stellt dies nur eine technisch erforderliche Korrekturbuchung dar, die keine Auszahlungsverpflichtung nach sich gezogen hat. Ohne diese Korrekturbuchung betragen die Erträge aus Nachzahlungszinsen effektiv 2.220 €, was nur geringfügig weniger als der Haushaltsplanansatz ist. Bei den Erträgen aus Konzessionsabgaben hat sich die negative Entwicklung der Vorjahre fortgesetzt – es flossen 4.828 € weniger in die Gemeindekasse, als zunächst erhofft. In der Haushaltssatzung 2024 waren für den Ergebnishaushalt Erträge von 8.370.000 € festgesetzt. Tatsächlich erzielt wurden 8.553.866 €. Dies entspricht einem Mehrertrag von 183.866 € oder 2,2 %.

Laufende Aufwendungen
Von einer Punktlandung könnte man bei den Personalaufwendungen sprechen, die trotzt verschiedener, zum Jahresbeginn noch nicht vorhersehbarer Entwicklungen, um 1.480 € hinter dem kalkulierten Betrag zurückblieben. Nachdem sich der Hausmeister der Grundschule- sowie der Sport- und Festhalle im Frühjahr 2024 dafür entschieden hatte, zum Jahresende vorzeitig in den Ruhestand zu treten, musste aufgrund von Arbeitszeit- und Urlaubsguthaben die Stelle bereits zum 1. September neu besetzt werden. Dies hatte für einen Zeitraum von 4 Monaten eine Verdoppelung der Personalaufwendungen in diesem Bereich zur Folge. Ebenfalls zum 1. September hat der Steueramtssachbearbeiter der Gemeinde zu einem anderen Dienstherrn gewechselt. Zum teilweisen Ausgleich des dadurch entstandenen Personalfehlbestands wurde der Beschäftigungsumfang einer zuvor nur teilzeitbeschäftigten Mitarbeiterin auf eine Vollzeitstelle erhöht, verbunden mit einer Anhebung der Wertigkeit der Stelle um eine Entgeltgruppe. Wie nahezu in jedem Jahr wurden die Planwerte der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen nur zum Teil in Anspruch genommen. Im Rahmen der Haushaltsplanung werden regelmäßig alle Maßnahmen in den Haushaltsplan aufgenommen, die als notwendig oder wünschenswert eingestuft werden. Begrenzte personelle Ressourcen erschweren die Abarbeitung dieser Aufgabenliste, sodass am Jahresende in der Regel noch unerledigte Positionen übrigbleiben, die dann im Folgejahr gegebenenfalls neu eingeplant werden müssen. Von den für die Unterhaltung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens im Haushaltsjahr 2024 bereit gestellten 406.200 € wurden „nur“ 298.151 € zur Auszahlung angewiesen. Keine nennenswerten Abweichungen von den Planwerten sind bei den Aufwendungen für Miet- und Mietnebenkosten, (Fahrzeug-) Leasing und die Bewirtschaftung der Liegenschaften aufgetreten, wenngleich letztere aufgrund der gestiegenen Energiekosten um 11.390 € über den Aufwendungen des Vorjahres liegen. Während die nicht zur Auszahlung gekommenen Mittel für die Unterhaltung des unbeweglichen und beweglichen Vermögens in den Folgejahren erneut zu berücksichtigen sind, gibt es auch einzelnen Aufwandsarten, bei denen Minderausgaben echte Einsparungen darstellen. Hierzu gehören beispielsweise Ausgaben für den Fuhrpark von Bauhof und Feuerwehr, für welchen im Berichtsjahr 20.652 € oder rund 1/3 weniger als im Vorjahr erforderlich waren. Ebenfalls weniger Mittel als im Haushaltsplan veranschlagt kamen für die Inanspruchnahme von Dienstleisten, insbesondere in den Bereichen Straßenbeleuchtung und Gemeindewald, sowie für den Bezug von Verbrauchsmaterialien (z. B. Streusalz für den Winterdienst) zum Einsatz. Hier summieren sich die Minderausgaben auf 31.425 €. Und schließlich wurden von den für Lehr- und Lernmittel sowie Schulveranstaltungen bewilligten Beträgen durch die Schulleitung 7.750 € nicht in Anspruch genommen. Der Abschreibungsaufwand, mit welchem der nutzungs- bzw. alterungsbedingte Wertverlust des kommunalen Sachanlagevermögens erfasst wird, lag um 4.547 € unter dem Erwartungswert. Dies ist insbesondere dem Umstand geschuldet, dass einzelne Investitionsmaßnahmen des Jahres 2024 bis zum Jahresende gegenüber der Gemeinde noch nicht endabgerechnet worden sind und deshalb beim Abschreibungslauf 2024 nur teilweise zu berücksichtigen waren. Wertberichtigungen auf Forderungen waren im Berichtsjahr nicht vorzunehmen. Zinsen und ähnliche Aufwendungen, wie z. B. Bankgebühren, schlugen mit 917 € zu Buche und haben damit wie schon in der Vergangenheit praktisch keine Auswirkung auf das Rechnungsergebnis. Größtes „Sorgenkind“ aus Sicht der Kämmerei stellen die von der Gemeinde so gut wie nicht beeinflussbaren Transferaufwendungen dar, die auch im Jahr 2024 mit einem Anteil von 51,89 % an den Gesamtaufwendungen den größten Kostenblock darstellen. Waren im Jahr 2023 unter dieser Aufwandsgruppe noch 3.878.074 € zu verbuchen, ist dieser Betrag im vergangenen Jahr auf 4.714.880 € gestiegen – 392.180 € mehr, als nach dem Haushaltsplan zu erwarten gewesen waren. Ursächlich für diesen deutlichen Anstieg sind insbesondere der deutlich erhöhte Kreisumlagehebesatz des Jahres 2026 bei einer gleichzeitig aufgrund von Gewerbesteuernachzahlungen gestiegenen Bemessungsgrunde, eine im Jahr 2022 zu niedrig gebildete Rückstellung für die Kreisumlage 2024 sowie erneut höhere Betriebskostendefizite des Evangelischen Kindergartens und der Schulkindbetreuung. Bei den übrigen Transferaufwendungen, wie beispielsweise den pauschalierten Zuschüssen an örtliche Vereine und Organisationen, waren die veranschlagten Mittel auskömmlich kalkuliert. Bei der letzten Aufwandsgruppe, den sonstigen ordentlichen Aufwendungen, weist das Rechnungsergebnis einen Minderaufwand von 129.387 € aus. Dieser Betrag entfällt ganz überwiegend auf noch nicht abgerechnete Ingenieurleistungen für Bebauungspläne, die Biotopverbundplanung usw. (117.761 €) sowie in deutlich geringerem Umfang (10.757 €) auf Ausgleichszahlungen an andere Gemeinden für die Betreuung von Kieselbronner Kindern in deren Kindertageseinrichtungen, Betriebskostenerstattungen an die Stadt Mühlacker und die Gemeinde Niefern-Öschelbronn für die Nutzung von deren Kläranlagen sowie den sogenannten Straßenentwässerungsanteil, eine Kostenerstattung des Straßen- an den Abwasserbereich für die Sammlung, die Ableitung und Reinigung von Straßenoberflächenwasser. Die laufenden Aufwendungen des Jahres 2024 summieren sich auf 9.086.854 €. Das sind zwar 86.654 € oder 0,96 % mehr als bei Verabschiedung des Haushaltsplans im März 2024 veranschlagt. Verglichen mit dem Vorjahr beträgt der Anstieg 1.014.111 €.

Ordentliches Ergebnis
Die Summe der ordentlichen Aufwendungen übersteigt die Summe der ordentlichen Erträge um 532.787 €. Unter Zugrundelegung der Zahlen des Haushaltsplans 2024, in welchem mit einem Defizit von 630.000 € gerechnet worden war, entspricht dies einer „Ergebnisverbesserung“ um 97.213 €. Der Fehlbetrag der Ergebnisrechnung wurde gemäß § 25 Absatz 1 Satz 2 GemHVO mit einer Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses verrechnet.

Sonderergebnis
Außerordentliche Erträge sind im Jahr 2024 nicht angefallen. Infolge des Austausches der Kanalisation in der Friedhofstraße war in Höhe des Restwerts der Altkanalisation eine Wertberichtigung in Form einer außerplanmäßigen Abschreibung über 691 € vorzunehmen. Dieser Betrag wurde gemäß § 25 Absatz 4 Satz 1 GemHVO mit einer Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses verrechnet.