Sitzung des Gemeinderats am 18. Oktober 2017
Ausbau der Bundesautobahn A8 (Enztalquerung);
Sachstandsbericht des Regierungspräsidiums Karlsruhe zum geplanten Bauablauf
Der für den Ausbau der Enztalquerung zuständige Projektleiter beim Baureferat Süd des Regierungspräsidiums Karlsruhe, Timo Martin, war in der Sitzung des Gemeinderats zu Gast, um über das Bauvorhaben und den geplanten Bauablauf zu informieren. Durch den Ausbau der A8 sollen eine Reduzierung der Engstellen, die Erhöhung der Leistungsfähigkeit und die Erhöhung der Verkehrssicherheit erreicht werden. Ferner soll der Lärmschutz erheblich verbessert werden.
Auf 4,8 km erfolgt ein 6-streifiger Ausbau zwischen den Anschlussstellen Pforzheim-Ost und Pforzheim-Nord. In diesem Abschnitt sind neben der Bahn-Brücke und der Brücke der Bundesstraße B10 drei weitere Brücken durch Neubauten zu ersetzen, welche die Autobahn überspannen. Die Brücke zwischen Kieselbronn und Pforzheim-Eutingen wird ab einem sehr frühen Zeitpunkt in der Bauphase im Jahr 2019 für nahezu die vollständige Bauzeit von rd. 5 Jahren nicht zur Verfügung stehen. Dies ist dadurch begründet, dass die Autobahn an dieser Stelle rd. 7 Meter tiefer verlaufen wird als aktuell. Die Lage des neuen Brückenbauwerks wird um ca. 4 m tiefer sein als die der Bestandsbrücke. Die Einhausung der Autobahn im Bereich Igelsbach hat keinen relevanten Einfluss auf die Bauzeit, da immer nur eine Seite der Einhausung hergestellt werden kann. Die Gesamtkosten Baumaßnahme werden auf rd. 150 Mio. Euro geschätzt. Nach dem derzeitigen Planungsstand soll die Bahnbrücke vorab im 4. Quartal 2018 erneuert werden. Hierzu ist eine Sperrung der Bahntrasse über vier Wochen erforderlich. Auf der Autobahn selbst sollen die Arbeiten im zweiten Quartal 2019 starten.
Während der Bauphase ist die Aufrechterhaltung des Verkehrs auf der A8 vorgesehen, um sogenanntem Schleichverkehr aufgrund wenig leistungsfähiger Umleitungsstrecken vorzubeugen. Ausweichverkehr in umliegenden Gemeinden wird unumgänglich sein, insbesondere während der notwendigen Sperrungen der Anschlussstelle Pforzheim-Ost für jeweils 3 bis 5 Monate je Fahrtrichtung. Durch hohe Verkehrsqualität und -sicherheit (z.B. Stauwarnanlagen, breite Fahrspuren, Geschwindigkeitsbegrenzung) soll für weniger Unfälle und damit weniger Stau Sorge getragen werden.
Umfassende Informationen zum Ausbau der Bundesautobahn A8 (Enztalquerung) sind auf den Internetseiten des Regierungspräsidiums Karlsruhe zu finden: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt4/Ref473/Seiten/A-8-Enztalquerung.aspx
Grundschule Kieselbronn;
Ausstattung mit DV-Unterrichtsmitteln
Zu Beginn der Sommerferien wurde die Gemeindeverwaltung von der Kommunalen Informationsverarbeitung Baden-Franken (KIV BF) darüber unterrichtet, dass die geplante Etablierung der Bildungscloud an der Grundschule Kieselbronn im Herbst 2017 nicht erfolgen kann. Ursächlich für die Absage war der Umstand, dass seitens des Kultusministeriums nunmehr das Thema Digitalisierung der allgemeinbildenden Schulen wieder aufgenommen wurde und dadurch alle Personalkapazitäten der KIV BF in Anspruch genommen sind. Als neuer, frühester Termin für die Zurverfügungstellung einer Bildungscloud wurde der Herbst 2018 genannt.
Angesichts dieser veränderten Ausgangssituation wurde nach den Sommerferien zwischen Grundschul-Rektorin Carolin Krauth, der KIV BF und der Gemeinde Kieselbronn eine Alternative zur Bildungscloud besprochen, die relativ kurzfristig realisiert werden könnte, nämlich ein lokales Netzwerk. Nach Ablauf von drei Jahre wäre hier der Umstieg auf die Bildungscloud möglich.
Der Gemeinderat folgte der Empfehlung der Grundschule, die sich nach Abwägung aller Fakten gegen diese Interimslösung ausgesprochen hat. Für Ihre Entscheidung waren dabei vor allem zwei Punkte ausschlaggebend: Die Realisierung der Interimslösung würde für die Grundschule Kieselbronn gegenüber dem für Herbst 2018 zugesicherten Beginn der Bildungscloud einen Zeitgewinn von lediglich ca. 9 Monaten bedeuten, von denen die Weihnachts-, Oster-, Pfingst- und Sommerferien in Abzug gebracht werden müssen. Demgegenüber wäre die Schule 3 Jahre lang an die lokale Lösung gebunden. Nach der bisherigen Erfahrung von Frau Krauth erfolgt die Unterrichtsvorbereitung durch das Lehrerkollegium überwiegend von zu Hause aus. Wenn neue Software durch die Lehrer nur in der Schule installiert und getestet werden kann, geht Frau Krauth von erheblichen Akzeptanzproblemen des DV-Raums durch die Lehrerschaft aus, da diese das Arbeiten in der Schulverwaltungscloud zwischenzeitlich sehr schätzen.
Die Kultusverwaltung sowie die Rechenzentren werden im Frühjahr 2018 die Bildungscloud in „abgespeckter“ Version (E-Mail, zentrale Datenablage, Videokonferenzen, Model) an landesweit 100 Schulen als Pilotprojekt starten. Ab Herbst 2018 wird die Bildungscloud in der von unserer Schulleitung gewünschten Ausprägung für Grund- und Sonderschulen zur Verfügung stehen. Die KIV BF hat zugesichert, dass die Grundschule Kieselbronn dann zu den ersten Schulen gehören wird, an denen sie diese Bildungscloud einrichtet.
Zusätzlich zur Einrichtung eines DV-Unterrichtsraums hat die Grundschule um kurzfristige Anschaffung von insgesamt 9 Laptops zum dauerhaften Verbleib in den Klassenzimmern sowie eines Touchscreens, um dessen Einsatzmöglichkeiten und Tauglichkeit für den Unterricht testen zu können, gebeten. Beide Anschaffungen sind im Haushaltsplan 2017 nicht vorgesehen. Die Laptops stellen keinen Ersatz für den DV-Raum dar sondern sind für den allgemeinen Unterricht in den Klassenräumen vorgesehen. Zurzeit müssen sich die Klassen einen Laptop teilen, was nach Aussage des Lehrerkollegiums auf Dauer keine sinnvolle Lösung darstellt.
Der Gemeinderat stimmte der geplanten Beschaffung von neun (zusätzlichen) Laptops zum Verbleib in den jeweiligen Klassenzimmern, der erforderlichen Softwarelizenzen und eines Touchscreens zu Evaluierungszwecken für insgesamt rd. 9.000 € unter Umwidmung von im Haushaltsplan 2017 bereit gestellten Mittel zu.
Feststellung des Jahresabschlusses 2016 der Gemeinde Kieselbronn
Einstimmig stellte der Gemeinderat den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 fest. Hierzu der Rechenschaftsbericht: Aus finanzwirtschaftlicher Sicht gehört das Haushaltsjahr 2016 zu den erfolgreichsten seit der Umstellung des Rechnungswesens auf die kommunale Doppik zum Jahresanfang 2012. Bei nahezu allen ergebniswirksamen Ertragsgruppierungen (außer den Erträgen aus der Auflösung von FAG-Rückstellungen sowie Zinsen und ähnlichen Erträgen) konnten gegenüber den Planansätzen Mehrerlöse realisiert werden - allen voran die Steuern und ähnlichen Abgaben mit einem Plus von 852.089 € oder 25,85 %. Ursächlich hierfür sind einerseits eine anhaltend gute Entwicklung der deutschen Wirtschaft und die relativ geringe Arbeitslosenquote, andererseits aber auch einmalige Effekte wie z. B. Steuernachzahlungen in erheblichem Umfang für zurückliegende Jahre.
Als direkte Folge der starken Ertragskraft der Gemeinde sind auch bei den Transferaufwendungen deutliche Erhöhungen festzustellen, da für die im Jahr 2018 fällig werdenden FAG- und Kreisumlagezahlungen in die entsprechenden Rückstellungen zusätzliche Mittel eingestellt werden mussten. Bei allen übrigen Aufwandsarten reichten die im Haushaltsplan vorgesehenen Mittel zur Erfüllung der laufenden Aufgaben aus. Für Unterhaltungsmaßnahmen, die aus Zeitgründen im Jahr 2016 noch nicht durchgeführt werden konnten, erfolgte die Bildung von Rückstellungen, um einerseits das Rechnungsergebnis 2016 nicht zu positiv erscheinen zu lassen und andererseits den Haushaltsplan 2017 nicht unnötig aufzublähen.
Während im Haushaltsjahr 2015 ein Haushaltsausgleich nur dank der (einmaligen) Ausschüttung von Aktiengewinnen früherer Jahre des Eigenbetriebs an den Kernhaushalt möglich war, reichte die eigene Ertragskraft der Gemeinde Kieselbronn im Jahr 2016 wieder aus, um einen „echten“ Überschuss in der Ergebnisrechnung zu erwirtschaften. Wurde im Haushaltsplan noch mit einem Fehlbetrag von 460.000 € gerechnet, schließt die Jahresrechnung nun mit einem Überschuss von 283.532 € ab, was einer Ergebnisverbesserung von 743.532 € entspricht.
Beim Sonderergebnis konnte ein Überschuss von 171.309 €, resultierend aus Buchgewinnen bei der Veräußerung zweier bebaubarer Grundstücke und eines gebrauchten Pkw-Anhängers, der Verwertung eines Nachlasses zu Gunsten der Gemeinde Kieselbronn sowie der unentgeltlichen Überlassung einer fast neuen Schneefräse erzielt werden. Außerordentliche Aufwendungen waren nicht zu verzeichnen.
Für das laufende Haushaltsjahr 2017 zeichnet sich eine ähnlich positive Entwicklung der Ertragslage wir im Vorjahr ab. Nach wie vor fließen die Real- und Gemeinschaftssteuern auf erfreulich hohem Niveau. Zwar wird der Spitzenwert von 2016 nicht mehr ganz erreicht werden, aber mit etwas mehr als aktuell 1,6 Millionen Euro bei der Gewerbesteuer kann die Gemeinde mehr als zufrieden sein. Allerdings sind in diesem Betrag rund 200.000 € einmalige Nachzahlungen für frühere Jahre enthalten, die in künftigen Jahren so nicht mehr anfallen. Außerdem ist die Gemeinde bei der Gewerbesteuer von wenigen so genannten „großen Steuerzahlern“ abhängig, was in der Vergangenheit bereits mehrfach zu starken Ertragsschwankungen geführt hat.
Der Finanzhaushalt 2016 sah ein Defizit zwischen den Einzahlungen und den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 70.000 € vor. Tatsächlich schließt die Gesamtfinanzrechnung aber mit einem Überschuss von 1.420.225 € ab. Den um 1.070.191 € höheren Einzahlungen stehen um 420.034 € geringere Auszahlungen gegenüber. Mit 29,09 % der laufenden Einzahlungen war der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer erneut die größte Geldquelle der Gemeinde. Es folgen die Gewerbesteuer (27,75 %), die Schlüsselzuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs (13,34 %) und die öffentlich-rechtlichen Verwaltungs- und Benutzungsgebühren (8,89 %).
Bei den Auszahlungen dominiert die Kreisumlage mit 22,77 % der Gesamtsumme, gefolgt von den Personalauszahlungen (18,46 %), der FAG-Umlage (16,07 %), das Betriebsausgabendefizit des Kindergartens (14,58 %), die Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen (12,21 %), die Gewerbesteuerumlage (5,75 %) und die Zahlungen für die Abwasserbehandlung in anderen Gemeinden (4,51 %).
Von den für investive Zwecke zur Verfügung stehenden Mitteln wurden im abgelaufenen Haushaltsjahr 782.078 € zur Auszahlung gebracht. Im gleichen Zeitraum konnten 396.014 € als Einnahmen aus dem Verkauf von Sachanlagevermögen und Zuschüssen Dritter für Investitionsmaßnahmen verbucht werden. Der sich hieraus ergebende Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit von 386.064 € war in vollem Umfang aus dem laufenden Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung abgedeckt.
Das Delta zwischen Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung und Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit von 1.034.161 € bildet den so genannten Finanzierungsmittelüberschuss - vergleichbar mit der Rücklagenzuführung im früheren kameralen Haushalts- und Rechnungswesen. Neben konsumtiven oder investiven Ein- und Auszahlungen müssen im Laufe des Jahres auch Zahlungsvorgänge abgewickelt werden, die keinen Einfluss auf das Rechnungsergebnis der Gemeinde haben. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Zahlungen, welche die Gemeinde zur Weiterleitung an Dritte entgegen nimmt (Amtshilfeersuchen anderer Gemeinden, Durchlaufspenden, Entsorgungsschecks für Elektrogeräte, usw.), Einbehalt und Abführung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen, Abrechnung von Vor- und Umsatzsteuer sowie die vorübergehende Anlage nicht benötigter liquider Mittel bzw. deren Rückabwicklung. Um die Veränderung des Bestands an verfügbaren Zahlungsmitteln der Gemeinde innerhalb eines Jahres ermitteln und zutreffend in der Bilanz ausweisen zu können ist es deshalb erforderlich, auch diese Zahlungsvorgänge in der Finanzrechnung zu erfassen.
Zum Zahlungsmittelbestand gehören ausschließlich die dem Kernhaushalt zuzuordnenden Sichteinlagen auf Tagesgeld- und Girokonten sowie der Bestand der Barkasse. In die Bilanzposition „Liquide Mittel“ werden zusätzlich noch die Wechselgeldbestände der Gebührenkassen mit einbezogen. Festgeldanlagen und Darlehensforderungen bleiben außer Betracht, da bei diesen nicht jederzeit die Umwandlung in Bargeld verlangt werden kann. Die Summe aus Festgeldforderungen sowie dem Bestand an Zahlungsmitteln hat sich in der Zeit vom 01.01. bis zum 31.12.2016 von 4.184.668 € auf 5.216.615 € erhöht.
Im Vergleich zum Jahr 2015 ist der Buchwert des in der Bilanz ausgewiesenen Vermögens (Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachvermögen und Finanzvermögen) um 835.942 € gestiegen. Für die Beantwortung der Frage, ob während des Haushaltsjahrs nachhaltig gewirtschaftet wurde, ist dieser Wert allein jedoch nicht aussagekräftig. Es ist vielmehr auch ein Blick auf das Eigenkapital der Passivseite der Bilanz erforderlich, das sich aus dem Basiskapital (Ursprungskapital zum Zeitpunkt der Erstellung der doppischen Eröffnungsbilanz) und den im Laufe der Jahre erwirtschafteten Überschüssen des Ergebnishaushalts zusammensetzt. Für das Eigenkapital gilt, dass das Basiskapital grundsätzlich nicht angetastet werden soll. Stattdessen ist anzustreben, die Rücklagen aus dem ordentlichen Ergebnis und dem Sonderergebnis kontinuierlich zu erhöhen.
2016 konnten den beiden Rücklagen in Summe 454.841 € zugeführt werden. Damit wurde der Zielvorgabe des Gesetzgebers in der Gemeinde Kieselbronn aus finanzieller Sicht erneut entsprochen.
Erneuerung der Weiherstraße im Sanierungsgebiet Ortskern II;
Billigung der Planung und Ausschreibungsbeschluss
Als letzte Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum im Geltungsbereich der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Ortskern II“, welche zum Ende des Jahres 2019 auslaufen wird, steht die Erneuerung der Weiherstraße an. Am 29. März 2017 wurden durch Beschluss des Gemeinderats die Ingenieurleistungen an die BKR Kommunalsiedlung GmbH vergeben, in der vorangegangenen Sitzung des Gemeinderats am 20. September 2017 wurden die Entwurfsplanungen vorgestellt. Am 9. Oktober 2017 fand eine Bürgerinformationsveranstaltung statt, in welcher den Anwohnern und Grundstückseigentümern die geplante Maßnahme vorgestellt und ausführlich erläutert wurde.
Von den Teilnehmern der Bürgerinformationsveranstaltung wurden Bedenken geäußert, ob die in der Planung verbleibende Fahrbahnbreite im Abschnitt zwischen der Einmündung in die Hauptstraße bei der Bäckerei Ziegler und dem Kreuzungsbereich Friedhofstraße nach Realisierung eines 1,50 Meter breiten Gehwegs auf der Südseite ausreichend noch ist. Es wurde auf den regelmäßigen Lkw-Verkehr hingewiesen und, dass gerade dort ein entsprechender Parkdruck gegeben ist und Fahrzeuge regelmäßig auf der Nordseite abgestellt werden. Der Gemeinderat beschloss aufgrund dieser Anregung, den Gehweg zugunsten der Fahrbahnbreite mit einer Breite von 1,40 Meter auszubauen.
Am Beginn und am Ende der Gefällstrecke der Weiherstraße werden zwei Pflaster-Bänder ausgeführt, welche verdeutlichen sollen, dass es sich in diesem Abschnitt um eine Mischverkehrsfläche handelt, die von Fußgängern und Fahrzeugen gleichermaßen genutzt wird. Ferner wurde beschlossen, im Einmündungsbereich beim Anwesen Nr. 12 ein Pflanzbeet anzulegen. Ob hier ein Baum (schlank wachsende Hainbuche) gepflanzt wird, ist im Zuge der Bauausführung festzulegen. Die durch den Gemeinderat gewünschte Prüfung, ob hier ein Stellplatz mit Norm-Maß angelegt werden kann, hat zu dem Ergebnis geführt, dass dies bei dem vorgesehen Kurvenradius nicht möglich ist.
Zu einer möglichen Einbahnstraßenregelung für die Gefällstrecke (Fahrtrichtung bergabwärts Richtung Norden) erfolgte noch keine Beschlussfassung. Da diese mögliche verkehrsrechtliche Anordnung keine Auswirkungen auf die baulichen Ausführungen hat, wurde hierzu zur späteren Entscheidungsfindung eine schriftliche Abfrage bei den direkten Anliegern des betroffenen Abschnitts angekündigt.
Die Baumaßnahme zur Erneuerung der Weiherstraße mit Gesamtkosten in Höhe von 770.000 € umfasst die Erneuerung der Straße und der Gehwege, die erstmalige Herstellung eines Stichwegs auf dem Flurstück 193/1, die Herstellung öffentlicher Stellplätze nach Abbruch des Gebäudes Weiherstraße 11, den Austausch der Wasserleitung (Grauguss) sowie die Erneuerung der Kanalisation. Ferner sind Kostenansätze für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung und für die Mitverlegung von Leerrohren für den späteren Breitbandausbau durch den Zweckverband Breitband im Enzkreis aufgenommen.
Die durch den Gemeinderat einstimmig freigegebene Ausschreibung soll über die Wintermonate erfolgen, so dass mit den Bauarbeiten nach Ostern 2018 begonnen werden könnte.