Mittwoch, 24. Juni 2026, 19:00 Uhr

Sitzung des Gemeinderats am 24. Juni 2026

In der Sitzung des Gemeinderats am 24. Juni 2026 wurden folgende Themen behandelt. Detailinformationen sind den Drucksachen zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten zu entnehmen, die weiterhin im Ratsinformationssystem zu finden sind.

Hydraulische Untersuchung für den Kanalabschnitt Schneitweg; Vorstellung des Kurzgutachtens durch das Ingenieurbüro ITR
Die vor geraumer Zeit durchgeführte Eigenkontrollverordnung (EKVO) des Abwasserkanalnetzes zeigt eine Problemstelle im Schneitweg auf. Aufgrund hydraulischer Überlastungen kommt es hier im Falle von starken Regenereignissen zu Wasseraustritten aus Schächten und Straßeneinläufen, wodurch Privatgrundstücke gefährdet sind. Um Lösungen dieser Problemstellung aufzuzeigen, wurde das Fachbüro ITR aus Neuhausen ob Eck mit einer Untersuchung beauftragt. Nachdem sich die Ergebnisse der Eigenkontrollverordnung bestätigt hatten, wurden verschiedenste Ansätze verfolgt, welche durch Immo Gerber dem Gemeinderat vorgestellt, erläutert sowie jeweils mit geschätzten Kosten hinterlegt wurden. Insbesondere aufgrund der Lage des Kanals, geringem Gefälle sowie der Topographie ergibt sich eine sehr komplexe Situation für den Kanalabschnitt, weshalb sich kein Ansatz sofort zwingend als Vorzugsvariante aufdrängt. Wie schon im Rahmen der EKVO analysiert, zeigte auch die aktuelle Untersuchung, dass eine Aufdimensionierung des Kanals zu keiner signifikanten Verbesserung führen würde. Die finale Entscheidung, welche Variante zur Ausführung kommen soll, soll zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden. Die Verwaltung wurde zunächst damit beauftragt, mit den betroffenen Grundstückseigentümern Gespräche zu führen.

Untersuchung der Abflussverhältnisse für den Feldweg östlich der Berninstraße; Vorstellung der Untersuchungsergebnisse durch das Ingenieurbüro ITR
Ferner wurde das Ingenieurbüro ITR beauftragt, Lösungsvorschläge zur Optimierung der Abflussverhältnisse für den Feldweg östlich der Berninstraße zu erarbeiten. Hier kommt es bei Starkregenereignissen teilweise zu Situationen, dass Wasser auf tieferliegende Privatgrundstücke gelangt. Das Regenwasser hat dabei seinen Ursprung aus dem Bereich des alten Fußballplatzes und des Parkplatzes des Sportgeländes und nimmt eine hohe Fließgeschwindigkeit in Richtung Süden auf. Aufgrund der Topographie werden bauliche Maßnahmen notwendig sein, um das Regenwasser oberflächlich in östliche Richtung zu leiten. Auch hier sind zunächst Gespräche mit Grundstückseigentümern zu führen, bevor eine Detailplanung ausgearbeitet werden kann. Immo Gerber zeigte auf, dass entlang des Feldwegs östlich der Berninstraße vorrangig eigenverantwortlicher Objektschutz der Anlieger notwendig und zielführend sei, beispielsweise durch die Anlage eines kleinen Erdwalls oder hoher Stellplatten.

Bausachen
Folgenden Bauanträgen stimmte der Gemeinderat zu bzw. erteilte das Einvernehmen der Gemeinde nach dem Baugesetzbuch: Auf dem Grundstück Dürrner Straße 12 & 12/1 (Flst. 131) wird nach Abbruch des Altbestands ein neues Nebengebäude mit Carport errichtet. Auf dem Grundstück Mühlweg 8/1 (Flst. 7934) soll ein Geräteschuppen außerhalb des Baufensters errichtet und der Pkw-Stellplatzes verlegt werden. Außerdem soll auf dem Grundstück Göler-von-Ravensburg-Straße 3 (Flst. 8024) ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Carport neu gebaut werden. In diesem Zusammenhang wurde einer Baufensterüberschreitung nach Norden zugestimmt.

Entscheidung über die Annahme von Spenden und Zuwendungen gem. § 78 GemO
Dankend und einstimmig nahm der Gemeinderat eine Geldspende über 50,00 € von Timo Hillenbrand an, welche für das Partnerschaftstreffen zwischen Kieselbronn und Bernin verwendet werden soll.

Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung des Gemeinderats gefassten Beschlüsse
In der letzten nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderats wurde zwei Geldspenden von Kieselbronner Bürgern über jeweils 50,00 € zugunsten der Gemeindebücherei angenommen.

Bekanntgabe von Beschlussfassungen im Umlaufverfahren nach § 37 Abs. 1 GemO
Aufgrund des Ausfalls der für den 20. Mai 2026 geplanten Sitzung des Gemeinderats wurde die Beschlussfassung bzgl. eines vorliegenden Bauantrags zur Fristwahrung im Umlaufverfahren nach § 37 Abs. 1 GemO herbeigeführt. Beim Bestandsgebäude Schillerstraße 61 (Flst. 7513) soll eine Erhöhung des Kniestocks und die Anhebung des Dachstuhls erfolgen.