Sitzung des Gemeinderats am 15. November 2017
Gemeindewald Kieselbronn; Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan 2018 sowie Sachstandsbericht zum Kartellverfahren Forst
Die mit der Bewirtschaftung des Kieselbronner Gemeindewalds beauftragte untere Forstbehörde beim Landratsamt Enzkreis hat den Forstwirtschaftsplan 2018 aufgestellt und der Gemeinde Kiesel-bronn zur Genehmigung vorgelegt. Den Gesamteinnahmen von 71.420 € stehen Ausgaben für den Holzeinschlag, die Kulturenpflege, die Unterhaltung von Wegen und Erholungseinrichtungen sowie Betriebs- und Verwaltungskosten von 45.980 € gegenüber, sodass bei planmäßigem Verlauf ein Über-schuss von rund 25.440 € für den Gemeindehaushalt 2018 erwirtschaftet werden kann. Forstamtsleiter Frieder Kurtz und Revierförster Bernd Obermeier konnten dem Gremium über ein sehr positiv abgeschlossenes Forstwirtschaftsjahr 2016 berichten. Hier konnte ein Gewinn über 47.776 € erzielt werden. Hauptgrund für dieses sehr gute Ergebnis war der konstant hohe Eichenpreis am Holzmarkt.
Die beiden Forstexperten informierten die Mitglieder des Gemeinderats außerdem über den aktuellen Stand des Kartellverfahrens Forst. Durch eine Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf im März müssen bisherige Strukturen im den Bereichen Forst und Holzvermarktung grundsätzlich geändert werden. Staatliche und kommunale Forstbetriebe müssen streng voneinander getrennt werden, außerdem darf der Holzverkauf nicht mehr wie bisher durch die unteren Forstbehörden erfolgen. Bis zum 1. Juli 2019 kann die bisherige Organisation bestehen bleiben. Ab diesem Zeitpunkt muss die Beratung und Betreuung der Waldbesitzer durch die untere Forstbehörde in einer neuen Organisation ohne Staatswald erfolgen. Ein Grobkonzept für die Neuorganisation muss bis Frühjahr 2018 erstellt und von den Waldbesitzern befürwortet werden, damit darauf aufbauend bis 2019 weitere erforderliche Schritte durchgeführt werden können. Verschiedene Modelle werden in einem Arbeitskreis, der mit Vertretern der Forstbehörde und Bürgermeistern besetzt ist, entwickelt.
Sanierung, Modernisierung und Erweiterung des Kindergartens Regenbogen im Sanierungsgebiet Ortskern II; Vorstellung der Wirtschaftlichkeitsberechnung zu den Planungsvarianten
In der Sitzung des Gemeinderats wurde eine Wirtschaftlichkeitsberechnung der verschiedenen Planungsvarianten für die Sanierung, Modernisierung und Erweiterung des Kindergartens Regenbogen im Sanierungsgebiet Ortskern II vorgestellt und erläutert, welche die Verwaltung beim Energie- und Bauberatungszentrum Pforzheim/Enzkreis gGmbH (EBZ) in Auftrag gegeben hat. Als Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsberechnung konnte aufgezeigt werden, dass die Variante „KfW 70“ unter den angenommenen Prämissen zu einem positiven Kapitalwert führt. „KfW 70“ ist derzeit gängiger Stand der Technik für Neubauten und energetische Sanierungen sowie Voraussetzung für die Förderung durch entsprechende Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Der jährliche Energiebedarf ist hier um 30 % geringer als nach dem aktuell gesetzlich vorgeschriebenen EnEV-Standard. In der nächsten Sitzung des Gemeinderats am 13. Dezember 2017 soll die finale Entscheidung für eine Variante für die Sanierung, Modernisierung und Erweiterung des Kindergartens getroffen werden.
Sanierung, Modernisierung und Erweiterung des Kindergartens Regenbogen im Sanierungsgebiet Ortskern II; Beratung und Beschlussfassung über die Besetzung der Bewertungskommission für das Vergabeverfahren der Architektenleistungen gemäß § 33 ff HOAI
Der Gemeinderat traf am 20. September 2017 in öffentlicher Sitzung den Beschluss zur Einleitung und Durchführung eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens im Verhandlungsverfahren mit vorausgehendem öffentlichen Teilnahmewettbewerb zur Vergabe von Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume gemäß § 33 ff HOAI (Architektenleistungen) für die Sanierung, Modernisierung und Erweiterung des Kindergartens Regenbogen ab Leistungsphase 4 HOAI. Die Entscheidung über die Erteilung des Zuschlages der ausgeschriebenen Planungsleistungen obliegt dem Gemeinderat und erfolgt auf Grundlage der Empfehlung einer Bewertungskommission, welche durch den Gemeinderat wie folgt besetzt wurde: Bürgermeister Heiko Faber, Hauptamtsleiter Philipp Kreutel, Gemeinderäte Werner Augenstein, Marco Wagner und Joachim Theilmann. Als Stellvertreter fungieren die Gemeinderäte Eva Fritsch, Brigitte Klemm, Rolf Kugele und Kämmerer Wolfgang Grun. Der Bewertungskommission werden sich im Januar die Architekturbüros vorstellen, welche sich um den Auftrag beworben haben. Die Vergabeentscheidung des Gemeinderats ist für den 7. Februar 2018 vorgesehen.
Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Ingenieurleistungen zur Eigenkontrollverordnung
Gemäß der Eigenkontrollverordnung (EKVO) sind Abwasseranlagen regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob sie den allgemeinen Regeln der Technik entsprechen. Diese Überprüfung erfolgt in der Regel durch eine optische Kontrolle mittels Kamera-Befahrung (TV-Untersuchung) sowie nachfolgender Auswertung durch ein Fachbüro. Festgestellte Schäden an den Kanalhaltungen werden in Zustandsklassen (ZK) bzw. Schadensklassen (SK) eingruppiert. Hieraus ergibt sich ggf. ein Sanierungsbedarf. Das Abwasserkanalnetz der Gemeinde Kieselbronn ist ca. 24.600 km lang und verfügt über ca. 680 Schächte. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die von der Verwaltung empfohlene Vergabe der Ingenieurleistungen an die Weber-Ingenieure GmbH aus Pforzheim. Das ermittelte vorläufige Honorar beträgt 25.937,12 € (brutto). Bereits die letztmalige Überprüfung der Abwasseranlagen im Rahmen der Eigenkontrollverordnung erfolgte durch die Weber-Ingenieure GmbH, so dass auf die im Ingenieurbüro vorhandenen Grundlagendaten, Erfahrungen, Vorkenntnisse und die Ortskenntnis zurückgegriffen werden kann.
Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung)
Die Allevo Kommunalberatung wurde durch die Verwaltung mit der Erstellung der Gebührenkalkulation für die Jahre 2018 bis 2020 für die Abwasserbeseitigung beauftragt. Aus dieser Gebührenkalkulation ergibt sich ein Gebührenbedarf von 2,66 €/m³ im Bereich Schmutzwasser und 0,42 €/m³ im Bereich Niederschlagswasser. Unter Einbeziehung der Kostenunterdeckungen aus den Jahren 2014-2015 beträgt der Gebührenbedarf 2,72 €/m³ (Schmutzwasser) bzw. 0,43 €/m² (Niederschlagswasser). Diese Werte wurden durch den Gemeinderat einstimmig beschlossen und liegen unter den aktuell gültigen Gebührensätzen.
Entscheidung über die Annahme von Spenden und Zuwendungen gemäß § 78 GemO
Dankend nahm der Gemeinderat zwei Geldspenden über jeweils 200,00 € an von Camilla Walter für das Zirkusprojekt der Grund Schule sowie aus dem Nachlass von Gerda Weber für einen weiteren Graffitiworkshop, der im kommenden Jahr im Jugendraum stattfinden wird.