Mittwoch, 20. Dezember 2017, 19:00 Uhr

Sitzung des Gemeinderats am 20. Dezember 2017

In der Sitzung des Gemeinderats am 20. Dezember 2017 wurden folgende Themen behandelt:

Sanierung, Modernisierung und Erweiterung des Kindergartens Regenbogen im Sanierungsgebiet Ortskern II; Beratung und Beschlussfassung über die Festlegung des Energiestandards
Nach mehrfachen ausführlichen Beratungen in den vergangenen Monaten bezüglich der Sanierung, Modernisierung und Erweiterung des Kindergartens Regenbogen im Sanierungsgebiet Ortskern II, zuletzt der Präsentation einer Wirtschaftlichkeitsberechnung der Planungsvarianten in der Sitzung am 15. November 2017, musste aufgrund des Zeitplans des Projekts nun die Entscheidung über den Energiestandard durch den Gemeinderat getroffen werden. Mit der Basisvariante „EnEV“, welche die derzeitigen gesetzlichen Mindestanforderungen eines Neubaus erfüllt, der Variante „KfW 70“,  welche den aktuell gängigen überwiegenden Standard für Neubauten und energetische Sanierungen wiederspiegelt (hier ist der jährliche Energiebedarf um 30 % geringer als bei Gebäuden nach dem EnEV-Standard) und zwei energieautarken Varianten wurden ursprünglich vier Planungsvarianten untersucht.

Nach Vorlage der Wirtschaftlichkeitsberechnung in der letzten Sitzung des Gemeinderats hat die Verwaltung davon abgesehen, für die Variante „Sonnenhaus autark“ die Erstellung einer konkreten Kostenberechnung in Auftrag zu geben. Die letzte Kostenschätzung vom Februar 2017 für die Variante „Sonnenhaus autark maximal“ mit einem Autarkiegrad von 58-63 % des Wärmebedarfs und 80-85 % des Strombedarfs endete bei 3.138.585,48 €. Es ist – ohne die Option der Vernetzung mit Nachbargebäuden – von fortgeschriebenen Kosten i.H.v. mindestens 3.350.000 € auszugehen. Die Höhe dieser Investitionskosten, der durch die Wirtschaftlichkeitsberechnung aufgezeigte negative Kapitalwert, die Unsicherheiten bezüglich der Zuschusssituation und die Nichtberücksichtigung im Rahmen des Förderwettbewerbs für investive Kommunale Klimaschutz-Modelprojekte im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sind bedauerlicherweise Gründe, diese innovative Variante nicht weiter zu verfolgen. Darüber hinaus wäre zudem ein höherer jährlicher Abschreibungsaufwand zu finanzieren.

Der Gemeinderat folgte durch mehrheitlichen Beschluss dem Vorschlag der Verwaltung, als Baustandard für die Sanierung, Modernisierung und Erweiterung des Kindergartens Regenbogen „KfW 70“ festzulegen. Aufgrund der möglichen Förderungen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) könnte der finanzielle Unterschied (Eigenanteil der Gemeinde) zum EnEV-Standard relativ gering ausfallen. Die zu erwartenden Baukosten lt. Kostenberechnung vom 8. Dezember 2017 betragen 3.091.602,13 €. Die Kostenberechnung der EnEV-Variante endet bei 2.928.286,92 €.

Die Erteilung des Zuschlages der ausgeschriebenen Planungsleistungen für das Bauvorhaben an ein Architekturbüro wird in der Sitzung des Gemeinderats am 7. Februar 2018 erfolgen.

Landschaftsrahmenplan Region Nordschwarzwald; Beratung und Beschlussfassung über die Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gem. § 11 (2) NatSchG i.V.m. § 12 (2) LplG
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Nordschwarzwald hat bereits im Juli 2009 die Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans beschlossen, wozu der Verband aufgrund des Landesgesetzes zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (NatSchG) verpflichtet ist. Nach der Erarbeitung der Analyse und Bewertung sowie der Erstellung von Leitbildern und Zielkonzepten ist mit dem Handlungsprogramm zur Umsetzung des Ziel- und Entwicklungskonzepts der Entwurf des Landschaftsrahmenplans fertiggestellt. Die Landschaftsplanung hat als Fachplanung die Aufgabe, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den jeweiligen Planungsraum zu konkretisieren und die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele auch für die Planung und Verwaltungsverfahren aufzuzeigen, deren Entscheidung sich auf Natur und Landschaft auswirken können. Die im Landschaftsrahmenplan erhobenen Grundlagen und Zielvorstellungen sind zu Herausarbeitung der planerischen Aussagen im Kapitel Freiraumstruktur des neuen Regionalplans und als Basis für die Umweltprüfung der Gesamtfortschreibung des Regionalplans notwendig. Er ist das regionale Planungsinstrument der Umweltvorsorge und liefert eine übergreifende Fachgrundlage für die Umweltverwaltung und die örtliche Landschaftsplanung. Adressaten sind somit neben der Region, den Landkreisen und der Stadt Pforzheim auch die Kommunen. Die Inhalte eines Landschaftsrahmenplans werden in der Naturschutzgesetzgebung benannt; Landschaftsrahmenpläne enthalten flächendeckende Darstellungen zu den regional bedeutsamen Zielsetzungen und den regionalen Schwerpunkten von Naturschutz und Landschaftspflege. Der Landschaftsrahmenplan stellt ein reines Fachgutachten für die Themen Natur und Landschaft dar und erzielt keine rechtliche Bindungswirkung. Verpflichtungen zu Änderungen in der Nutzung der Landschaft ergeben sich durch den Landschaftsrahmenplan nicht. Auch schränkt er die Entwicklungsmöglichkeiten einer Gemeinde, z.B. in Bezug auf Siedlungserweiterungen, nicht ein. Private Grundstückseigentümer/Landwirte sind vom Landschaftsrahmenplan ebenso nicht betroffen. Der Landschaftsrahmenplan dient dem Regionalverband in erster Linie als fachliche Beurteilungsgrundlage für die Festlegung von freiraumbezogenen Inhalten im neuen Regionalplan (z.B. Regionale Grünzüge), wobei der Landschaftsrahmenplan eine von mehreren in den Regionalplan eingehenden Fach- und Grundlageninformationen darstellt. Nur der Regionalplan entfaltet rechtliche Bindungswirkungen.

In der durch den Gemeinderat beschlossenen Stellungnahme wird bereits zum heutigen Zeitpunkt gefordert, im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans für die im Osten und Süden an die bestehende Bebauung Kieselbronns angrenzenden Flächen, für die im rechtsgültigen Regionalplan sowie im Teilregionalplan Landwirtschaft keine Restriktionen festgesetzt sind, für die langfristige Entwicklung der Gemeinde von neuen Festsetzungen und Restriktionen abzusehen.

Die sehr umfangreichen und komplexen Unterlagen zum Landschaftsrahmenplan können auf der Internetseite des Regionalverbands unter www.rvnsw.de eingesehen werden.

Zustimmung zur Wahl des Feuerwehrkommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Kieselbronn und seines Stellvertreters
In der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Kieselbronn am 2. Dezember 2017 haben sich Feuerwehrkommandant Matthias Poppe und sein Stellvertreter Felix Reimer für eine weitere Amtszeit zur Wahl gestellt und wurden durch die Angehörigen der Einsatzabteilung mit einem überzeugenden Votum für die kommenden 5 Jahre in Ihren Ämtern bestätigt. Die nach dem Feuerwehrgesetz vorgeschriebene Zustimmung des Gemeinderats zur Wahl erfolgte einstimmig. Bürgermeister Heiko Faber und die Damen und Herren des Gemeinderats sprachen dem anwesenden Kommandanten, seinem Stellvertreter sowie der gesamten Kieselbronner freiwilligen Feuerwehr ihren Dank und ihre ausdrückliche Anerkennung für das große Engagement der Wehr aus.