Sitzung des Gemeinderats am 7. Februar 2018
Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis; Festlegung des Ausbauvorgehens als Grundlage für die Ausschreibung des Netzbetriebs
Nachdem 2016 für alle Mitgliedsgemeinden des Zweckverbands Breitbandversorgung im Enzkreis Masterplanungen für den innerörtlichen FTTB-Ausbau (fiber to the building; Glasfaser bis in das Gebäude) erstellt wurden, wird durch den Zweckverband nun die Ausschreibung des Netzbetriebs vorbereitet. Der Zweckverband darf von ihm errichtete bzw. angepachtete Breitbandinfrastruktur nicht selbst betreiben. Hierfür muss im Rahmen eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens ein Betreiber gefunden werden. Von jeder Verbandsgemeinde ist zur Vorbereitung der Ausschreibung eine verbindliche Absichtserklärung für einen innerörtlichen Ausbau innerhalb eines überschaubaren Zeitraums erforderlich, damit potenzielle Netzbetreiber mögliche Kundenpotenziale sowie dafür notwendige Investitionen und Investitionszeiträume kalkulieren können. Vorrangig ist zunächst der Aufbau des überörtlichen Backbone-Netzes bis zu den definierten Übergabepunkten (sog. POP-Standort) in den einzelnen Orten (Glasfaseranbindung jeder Kommune). In Kieselbronn befinden sich die beiden POP-Standorte an der Bushaltestelle Eutinger Straße sowie auf dem gemeindeeigenen Grundstück Bahnholzstraße 20. Für das Backbone-Netz soll überwiegend vorhandene Glasfaserinfrastruktur von anderen Unternehmen (S-IT, SWP, Netze BW) für mindestens 15 Jahre angepachtet werden (Länge ca. 160 km). Darüber hinaus ist vorgesehen, auf einer Länge von ca. 67 km Glasfasertrassen für das Backbone-Netz innerhalb der nächsten drei Jahre durch den Zweckverband neu zu bauen. Dieses verbandsweite Backbone-Netz soll innerhalb der nächsten drei Jahre aufgebaut werden (Kostenanteil für die Gemeinde Kieselbronn rd. 245.000 €). Zugleich soll entlang neu zu bauender innerörtlicher Backbone-Trassen (von der Bushaltestelle Eutinger Straße über Schauinslandstraße und Pforzheimer Straße zum Grundstück Bahnholzstraße 20) auch die Infrastruktur für die Glasfaseranschlüsse, zumindest bis an die Grundstücksgrenzen, mit verlegt werden. Voraussichtliche Kosten hierfür rd. 240.000 €. Durch Beschluss des Gemeinderats wurde die Anbindung an das Backbone-Netz, der Anschluss der Gewerbestandorte Bahnholzstraße/Eisinger Straße und Mühlweg/Ludwig-Wolf-Straße sowie der Anschluss der westlichen Walterstraße über die Reitergasse beschlossen. In der Walterstraße wurden bis zum Parkplatz Walterstraße 36 im vergangenen Jahr im Rahmen der Erneuerung entsprechende Leerrohre mitverlegt.
Auch in der Gemeinde Kieselbronn muss ein flächendeckender Glasfaserausbau bis in jedes Gebäude mittel- und langfristig weiterhin Zielsetzung sein. Allerdings ist im Wirtschaftsbereich der Telekommunikation (u.a. Deutsche Telekom und Unitymedia) derzeit sehr viel Bewegung zu verzeichnen. Dies ist unter anderem dem Umstand geschuldet, dass der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis seine Planungen für eine eigenständige, glasfaserbasierte Breitbandinfrastruktur trotz immer wieder neuer Hürden und Hindernisse mit Nachdruck voranbringt. Gleichwohl darf das Ziel eines zügigen FTTB-Ausbaus nicht vernachlässigt werden. Insofern bietet die vom Zweckverband vorgeschlagene alternative Vorgehensweise die Möglichkeit, neben der Einrichtung des verbandsweiten Backbone-Netzes mit einem für die Gemeinde insgesamt überschaubaren finanziellen Aufwand in einem ersten Schritt die örtlichen Gewerbegebiete Mühlweg/Ludwig-Wolf-Straße und Bahnholzstraße/Eisinger Straße sowie die westliche Walterstraße aufgrund der bereits vorhandenen Infrastruktur an das Glasfasernetz anzuschließen. Ob und in welchem Umfang darüber hinaus in den darauffolgenden Jahren weitere durch die Gemeinde finanziell zu tragende Investitionen bis hin zu einem flächendeckenden Glasfaserausbau durch den Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis notwendig werden, hängt letztlich auch von der weiteren Entwicklung auf dem Telekommunikationsmarkt ab. Werden die privaten Marktteilnehmer nicht im notwendigen Umfang tätig, kommen hier auf die Gemeinde Kieselbronn im Laufe der Jahre möglicherweise Investitionen in Millionenhöhe zu.
Sanierung, Modernisierung und Erweiterung des Kindergartens Regenbogen; Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe der Objektplanungsleistungen (Architektenleistungen)
Insbesondere durch die Erweiterung des Raumprogramms für eine weitere Kindergarten-Gruppe stellte sich im Laufe des vergangenen Jahres bei den Vorplanungen zur Sanierung, Modernisierung und Erweiterung des Kindergartens Regenbogen (In den Essiggärten 20) heraus, dass für die Architektenleistungen ein Gesamthonorar zu erwarten ist, welches über dem EU-Schwellenwert von 209.000 € (221.000 € seit 1. Januar 2018) liegt. In der ursprünglichen Schätzung ging man von einem knapp darunterliegenden Honorar aus. Wird der genannte EU-Schwellenwert überschritten, muss gemäß § 103 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i. V. m. §§ 1, 73 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden, welches europaweit bekanntzumachen ist. Gemäß § 74 VgV ist das Verhandlungsverfahren mit vorausgehendem öffentlichen Teilnahmeverfahren das einzuhaltende Regelverfahren bei der Ausschreibung von Architekten- und Ingenieurleistungen. Nach Durchführung dieses Verfahren, in welchem sich drei Bewerber im Rahmen eines Präsentations- und Verhandlungstermins im Januar einem durch den Gemeinderat besetzten Vergabegremium vorstellten und ihre Angebote unterbreiteten, konnten die Architektenleistungen der HOAI-Leistungsphasen 4-9 durch den Gemeinderat nun vergeben werden. Auf Grundlage von Wertungskriterien, welche ebenfalls vor Verfahrensbeginn durch den Gemeinderat festgelegt wurden, hat das Angebot des Bieters element-5 GbR aus Karlsruhe die höchste Punktzahl erzielt und erhielt somit den Zuschlag. Sowohl bei den Wertungskriterien der Zusammensetzung des Projektteams, der persönlichen Referenzen der Projektleitung, der besonderen Erfahrung des Projektleiters, der persönlichen Referenzen des Bauleiters, der Arbeitsweise des Projektteams, der Umsetzung der Planung, der angebotenen Termin- und Kosteneinhaltung sowie des Honorarangebots lag das Karlsruher Büro vorne. Das Architekturbüro wird nun zeitnah den Bauantrag erstellen und parallel in die Ausführungsplanungen einsteigen, so dass ab August 2018 mit den Arbeiten begonnen werden kann.
Auftragsvergabe zur Erneuerung der Tore der Fahrzeughalle des Feuerwehrgerätehauses
Aufgrund erheblicher funktionaler und energetischer Defizite sind die drei Tore der Fahrzeughalle des Feuerwehrgerätehauses Bahnholzstraße 44 zu erneuern. Es ist vorgesehen, neue Thermo-Sektionaltore in Aluminium-Rahmenkonstruktion mit jeweils einem Torglied ausgeführt mit Kunststoff-Doppelscheiben zu montieren. Das mittlere Tor wird mit einer Schlupftüre versehen. Nach Durchführung einer beschränkte Ausschreibung erfolgte die Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Krco Fenster aus Mühlacker, zum Angebotspreis von 24.535,47 € (brutto).
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Nahversorgungszentrum“ der Gemeinde Neulingen;
Beratung und Beschlussfassung über die Abgabe einer Stellungnahme der Gemeinde Kieselbronn im Rahmen der Beteiligung als Nachbarkommune gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Im Februar 2016 hat sich der Gemeinderat ausführlich mit dem Bebauungsplan „Nahversorgungszentrum“ der Gemeinde Neulingen befasst und damals die Abgabe eine Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung beschlossen. Durch den Bebauungsplan sollen die Rahmenbedingungen zur Erweiterung des bestehenden Edeka-Markts am Ortseingang von Bauschlott geschaffen werden. Derzeit erfolgt die formale Beteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch, wodurch die Möglichkeit zur Abgabe einer erneuten Stellungnahme besteht. Da die in der ursprünglichen Stellungnahme von der Gemeinde Kieselbronn vorgebrachten Punkte berücksichtigt wurden und sich die Grundzüge der Planung der Gemeinde Neulingen seit der frühzeitigen Beteiligung nicht verändert haben, wird auf die Abgabe einer erneuten Stellungnahme verzichtet.