Sitzung des Gemeinderats am 16. Mai 2018
Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023; Beratung und Beschlussfassung über die Vorschlagsliste der Gemeinde Kieselbronn
In diesem Jahr findet die Wahl der ehrenamtlichen Schöffen für die ordentliche Gerichtsbarkeit für die Amtsperiode 2019 bis 2023 statt. Sämtliche Gemeinden müssen hierzu geeignete Personen mittels einer Vorschlagsliste melden, welche für die Gemeinde Kieselbronn durch den Gemeinderat einstimmig beschlossen wurde. Nach Aufrufen im Amts- und Mitteilungsblatt und auf der Homepage der Gemeinde im vergangenen März standen vier Personen für dieses wichtige Ehrenamt zur Verfügung. Auf die öffentliche Bekanntmachung der Vorschlagsliste im Amts- und Mitteilungsblatt am 25. Mai 2018 wird verweisen.
2. Änderung des Bebauungsplans „Sportzentrum Heinloch“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB; Abwägung der eingegangen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Der Gemeinderat hatte in öffentlicher Sitzung am 28. Februar 2018 die Änderung des Bebauungsplans „Sportzentrum Heinloch“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Durch diese Änderung schafft die Gemeinde Kieselbronn die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Gymnastikhalle durch den Turnverein 1889 Kieselbronn e.V. Die Bebauungsplanänderung wurde ferner zum Anlass genommen, die bisher für die Vorhaben der beiden Vereine Turnverein und TC 84 Kieselbronn erteilten Befreiungen vom Bebauungsplan in den geänderten Bebauungsplan zu übernehmen. Während der Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs gingen keine Stellungnahmen ein. Die im Rahmen der parallel durchgeführten Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen waren durchweg unkritisch. Ihre Behandlung wurde durch dem Gemeinderat entsprechend der Abwägungsvorschläge der Verwaltung beschlossen. Ebenso fasste der Gemeinderat als abschließender Verfahrensschritt den Satzungsbeschluss über die Bebauungsplanänderung einstimmig. Durch öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Amts- und Mitteilungsblatt am 25. Mai 2018 erlangt die 2. Änderung des Bebauungsplans „Sportzentrum Heinloch“ Rechtskraft. Analog zu zurückliegenden Bauleitplanverfahren zu Gunsten örtlicher Vereine wurde zu Beginn des Verfahrens beschlossen, dass die Verfahrenskosten für die Änderung des Bebauungsplans von der Gemeinde getragen werden. Der geplante Neubau des Turnvereins soll an das bestehende Vereinsheim angebaut werden und neben der Gymnastikhalle zwei Umkleiden, WCs sowie Lagermöglichkeiten für Sportgeräte beinhalten. Der Investitionsaufwand für den Verein beträgt ca. 435.000 €. Über einen Antrag auf Förderung durch einen Investitionszuschusses über 50.000 € entsprechend der Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Kieselbronn hatte der Gemeinderat bereits im März positiv entschieden.
Sanierung, Modernisierung und Erweiterung des Kindergartens Regenbogen in Sanierungsgebiet Ortskern II; Auftragsvergaben zur Errichtung eines Übergangsquartiers für den Kindergarten Regenbogen auf dem Grundstück Eutinger Straße 11 (Mietcontaineranlage und Erdarbeiten) sowie Beschluss über die erneute Verschiebung des Baubeginns um 3 Monate
Die Leistungen für die Errichtung einer Mietcontaineranlage auf dem Grundstück Eutinger Straße 11 als Übergangsquartier während der Sanierung, Modernisierung und Erweiterung des Kindergartens Regenbogen wurden durch den Gemeinderat nach Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung für die Mietcontaineranlage und einer beschränkten Ausschreibung für die notwendigen Erdarbeiten an die jeweils günstigsten Bieter vergeben. Leider hatten beide Ausschreibungen sehr hohe Angebotssummen zum Ergebnis. Die Gründe für die Differenz zur Kostenberechnung mussten die beiden Inhabern des beauftragten Architekturbüros element-5 aus Karlsruhe Ulrich Homfeld und Steffen Schwarz dem Gemeinderat in der Sitzung erläutern.
In der Kostenberechnung belief sich der Posten der Mietcontaineranlage auf 163.826,20 €. Die Summe des günstigsten Angebotes der Fa. Algeco aus Eningen liegt bei 291.327,43 € und somit 154.501,23 € über der Kostenberechnung. Die Ursache dieser Abweichung liegt bedauerlicherweise in einem Fehler der Kostenberechnung begründet, so die beiden Vertreter des Architekturbüros: Die Kosten der Sonderausstattung waren durch einen Formelfehler nicht auf die gesamte Standzeit hochgerechnet.
Zudem war die Kostenberechnung von einer Mietdauer der Containeranlage von 12 Monaten ausgegangen; tatsächlich ausgeschrieben wurde unter Berücksichtigung des Bauzeitenplans jedoch eine Mietdauer von 14 Monaten. In der um diese Faktoren bereinigten Kostenberechnung beläuft sich der Posten Mietcontaineranlage auf rund 235.000 €. Die Überschreitung dieser Kostenberechnung durch das günstigste Angebot liegt bei rund 56.300 €. In einem Aufklärungsgespräch der Gemeindeverwaltung und des Architekturbüros mit der Fa. Algeco wurden bereits Einsparpotenziale besprochen. Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung, entsprechende Entscheidungen zur Kostenoptimierung nach allen notwendigen Abstimmungen kurzfristig zu treffen. Die zu erwartende Größenordnung möglicher Einsparungen wurde auf ca. 17.000 € bis 25.000 € beziffert.
Die Position Erdarbeiten belief sich in der Kostenberechnung auf 21.731,81 €. Die Summe des günstigsten Angebots der Fa. Heinrich aus Maulbronn liegt bei 48.741.42 €, also 27.009,61 € über der Kostenberechnung. Dies begründet sich nach Aussage der Architekten darin, dass der Ansatz der Kostenberechnung für die Dimensionierung des Schotterbetts für die Gründung der Anlage zu gering war. Dies hat bei der Ausschreibung zu einer erheblichen Massenmehrung beim Schotterbett geführt. Das bepreiste Leistungsverzeichnis liegt bei erwarteten Kosten von 44.095,90 €. Das Angebot der Fa. Heinrich liegt somit rund 4.650 € darüber. Die Alternative einer Gründung über Streifenfundamente wurde durch die Planer geprüft, würde aber zu keiner Kosteneinsparung führen.
Aufgrund der fehlerhaften Kostenberechnungen waren Fragen zur Verlässlichkeit der Kostenberechnung für das Hauptprojekt, der Sanierung, Modernisierung und Erweiterung des Kindergartengebäudes In den Essiggärten 20, die logische Folge. Die beiden Planer konnten diese Fragen nachvollziehen, waren aber mit Verweis auf die Kostentreue bei entsprechenden Referenzobjekten um Vertrauen. Gleichzeitig wiesen sie aber auch auf die aktuelle konjunkturelle Lage auf dem Bausektor hin, die kaum eine verlässliche Prognose zulässt und die derzeit bei vielen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen zu unvorhergesehenen Kostensteigerungen führt.
Aufgrund verschiedener Faktoren hat sich der Gemeinderat dafür ausgesprochen, den Baubeginn nochmals zu verschieben. Statt wie bisher vorgesehen mit den Arbeiten zum Beginn der Sommerferien des Kindergartens am 13. August 2018 zu starten, ist eine Verschiebung um ca. 3 Monate unumgänglich. Hauptgrund für diesen Schritt sind Ergebnisse der Fachplaner, welche aus detaillierten Untersuchungen des Bestandsgebäudes im Zuge der Erarbeitung der Ausführungsplanungen resultieren. Insbesondere die Ergebnisse der Statik stellen die Planer derzeit vor neue Herausforderungen. Es wird derzeit geprüft, ob ein vollständiges Abtragen des Erdgeschossbereichs und eine Neuerrichtung in Holzständerbauweise eine wirtschaftlichere und förderunschädliche Alternative zu den Ursprungsplanungen darstellt. Um für die Abarbeitung aller derzeit noch offenen Punkte ein ausreichendes Zeitfenster zu schaffen, erfolgte auf Vorschlag des Architekturbüros element-5 der Beschluss zur Verschiebung des Baubeginns um rund 3 Monate auf November 2018. Der Umzug des Kindergartens in das Übergangsquartier in der Eutinger Straße wird somit erst in der zweiten Oktober-Hälfte erfolgen und nicht wie bisher vorgesehen Ende Juli.