Sitzung des Gemeinderats am 22. Februar 2017
Ausschreibungsbeschluss zur Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs-Wasser (TSF-W) für die Freiwillige Feuerwehr Kieselbronn
Der Gemeinderat fasste einstimmige den Beschluss zur Ausschreibung einer Ersatzbeschaffung für das abgängige Tragkraftspritzenfahrzeug (Baujahr 1985) der Freiwilligen Feuerwehr Kieselbronn. Im Rahmen des im Jahr 2011 beschlossenen Feuerwehrbedarfsplans wurde einer Ersatzbeschaffung bereits grundsätzlich zugestimmt. Dieses zweite Löschfahrzeug ist für die Freiwillige Feuerwehr Kieselbronn unerlässlich. Aufgrund der unzureichenden Löschwasserversorgung im Bühlwald und den Hüttengebieten „In der alten Hälde“ und „Schneit“ ist ein entsprechendes Fahrzeug für die unterschiedlichen Einsatzszenarien in diesen Gebieten fest eingeplant. Ferner macht das TSF in Zusammenarbeit mit dem großen Löschfahrzeug LF 16/12 beispielsweise die Wasserförderung über lange Wegstrecken möglich. Durch die teilweise enge Bebauung, vor allem in den alten Ortsteilen, aber auch bei komplexeren Wohnanlagen, ist das TSF für die Bildung eines zweiten Einsatzabschnittes zwingend notwendig. Insbesondere bezüglich des Altenpflegeheims im Sonnenbühl und der Kindergärten sowie der Grundschule ist das TSF fest in diversen Einsatzplänen eingebunden. Das Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser (TSF-W) ist die Weiterentwicklung des TSF und verfügt über einen eigenen Löschwassertank.
Die Ausschreibungsunterlagen wurden durch einen externen Fachplaner erarbeitet und dem Gemeinderat durch Kommandant Matthias Poppe vorgestellt. Der Ausführung des Fahrzeugs mit einer Integralkabine wurde zugestimmt. Vorteil einer solchen Integralkabine ist, dass die Einsatzkräfte bereits im Fahrzeug auf dem Weg zur Einsatzstelle Atemschutzgeräte anlegen und dadurch wertvolle Zeit für den Rettungseinsatz gewinnen können.
Für die Fahrzeugbeschaffung wurde der Gemeinde Kieselbronn durch das Landratsamt Enzkreis eine Zuwendung über 38.650 Euro bewilligt. Im Entwurf des Haushaltsplans 2017 sind für die Fahrzeugbeschaffung 205.000 Euro vorgesehen.
Beratung und Beschlussfassung über den Feuerwehrbedarfsplan bis 2021
Das Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg schreibt den Städten und Gemeinden vor, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Gemeindefeuerwehr einzurichten und zu unterhalten. In einem fünfjährigen Turnus muss eine Feuerwehrbedarfsplanung erfolgen, welche die Mindestanforderungen ermittelt, die die Gemeinde zur Abwicklung des täglichen Einsatzgeschehens erfüllen muss. Ferner wird eine gemeindespezifische Risikobewertung durchgeführt, aufgrund derer sich ergänzende Anforderungen an die Gemeindefeuerwehr ergeben können. In den einstimmig beschlossenen Feuerwehrbedarfsplan bis 2021 wurden gegenüber dem im Jahr 2011 beschlossenen Bedarfsplan redaktionelle Änderungen und Anpassungen an die tatsächlichen Gegebenheiten aufgenommen.
Auftragsvergabe zur Erneuerung der Walterstraße im Sanierungsgebiet Ortskern II
Nach Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung zur Erneuerung der Walterstraße im Sanierungsgebiet Ortskern II vergab der Gemeinderat die Tief- und Straßenbauarbeiten an den günstigsten Bieter, die Firma HS Bau GmbH aus Mühlacker zum Angebotspreis von 483.702,50 € (brutto).
Festlegung des Tages der Wahl und einer etwaigen Neuwahl für die Bürgermeisterwahl 2017
Der Gemeinderat legte als Wahltag zur Durchführung der diesjährigen Bürgermeisterwahl Sonntag, 2. Juli 2017 fest. Eine etwaige Neuwahl findet am 16. Juli 2017 statt.
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines vereinfachten Lärmaktionsplans für die Gemeinde Kieselbronn
Die Gemeinde Kieselbronn ist aufgrund europarechtlicher Vorschriften zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans für ihr Gemeindegebiet verpflichtet. Die hierfür als Grundlage dienende Lärmkartierung und Betroffenheitsanalyse aus dem Jahr 2012 der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg zeigt eine von der Autobahn A 8 ausgehende Belastung für das Gebiet „Im Reible“, sowie eine von der Bundesstraße B 294 ausgehende Belastung im nordwestlichen Bereich der Gemarkung, welche ausschließlich landwirtschaftliche Grundstücke betrifft, auf. Aus den Planfeststellungsunterlagen zum Ausbau der A 8 zwischen Pforzheim-Süd und Pforzheim-Nord (Enztalquerung) ist ersichtlich, dass sich die Lärmwerte nach dem Autobahnausbau durch Lärmschutzmaßnahmen wesentlich verbessern werden. Somit kann erwartet werden, dass sich die Betroffenheit auf Gemarkung Kieselbronn nochmals reduzieren wird. Die Gemeinde Kieselbronn hat sich entschlossen, den Empfehlungen des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg (MVI) zu folgen und den Lärmaktionsplan mit vermindertem Aufwand zu erstellen. Nach der Empfehlung des MVI wird in diesem einfach gelagerten Fall der Lärmaktionsplan mit der Bewertung der Lärmsituation abgeschlossen. Es wird daher der Musterbericht des Landes direkt verwendet. Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung des Lärmaktionsplans sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachbehörden.