Mittwoch, 22. Januar 2020, 19:00 Uhr

Sitzung des Gemeinderats am 22. Januar 2020

In der Sitzung des Gemeinderats am 22. Januar 2020 wurden folgende Themen behandelt:

Bebauungsplan der Innenentwicklung „Kieselbronn Mitte I“ nach § 13a BauGB; Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen, Billigung des Entwurfs vom 18. Dezember 2019, Beschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beschluss der Beteiligung berührter Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat folgte dem Vorschlag von Verwaltung und Planer einstimmig, den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Fachbehörden durch das Landratsamt Enzkreis, Amt für Baurecht und Naturschutz vorgebrachten Anregungen zu folgen und auf die Festsetzung der Geschossflächenzahl sowie der Zahl der Vollgeschosse zu verzichten im Bebauungsplan zu verzichten. Die getroffenen Festsetzungen der maximalen Gebäude- und Traufhöhen sind ausreichend und geben den Rahmen für künftige Baukörper im Plangebiet vor. Bürgermeister Heiko Faber führte in der Sitzung aus, dass der Bebauungsplan „Mitte I“ ganz aktuell weiter an Bedeutung gewinnt, da innerhalb des Plangebiets ein Grundstücksverkauf bevorsteht und ein weiterer Eigentumswechsel erfolgen könnte. In beiden Fällen sind bauliche Entwicklungen zu erwarten, die durch den Bebauungsplan städtebaulich gesteuert werden können. Nach einstimmiger Billigung des Planentwurfs durch den Gemeinderat erfolgt die formale Öffentlichkeits- und Fachbehördenbeteiligung als nächster Verfahrensschritt. Auf die öffentliche Bekanntmachung im Amts- und Mitteilungsblatt vom 31. Januar 2020 wird verwiesen.

Anpassung des Zinssatzes für die kalkulatorische Anlagekapitalverzinsung ab 2020
Im Kommunalabgabengesetz hat der Landesgesetzgeber festgelegt, dass bei der Bemessung von Gebühren für die Inanspruchnahme öffentlicher Dienstleistungen oder Einrichtungen eine angemessene Verzinsung des von der Gemeinde investierten Kapitals zu berücksichtigen ist. Dieser so genannte, vom Gemeinderat festzulegende kalkulatorische Anlagekapitalzinssatz belief sich von 1997 bis 2008 auf 5,0 %, von 2009 bis 2013 auf 4,0 % und seit 2014 auf 3,0 % jährlich. Im Hinblick auf die anhaltende Niedrigzinsphase kam der Gemeinderat zu dem Ergebnis, dass eine Senkung des kalkulatorischen Anlagekapitalzinssatzes auf 2,0 % angemessen und geboten ist. Der ab sofort zur Anwendung kommende, niedrigere Zinssatz kann dazu beitragen, künftig erforderlich werdende Gebührenerhöhungen, z. B. im Wasser- oder Abwasserbereich, abzumildern.

Entscheidung über die Annahme von Spenden und Zuwendungen gemäß § 78 GemO
Dankend nahm der Gemeinderat jeweils einstimmig drei Spenden an: Die Bauunternehmung Karl Heinrich GmbH & Co. aus Maulbronn (300 €) sowie die Natursteinwerke im Nordschwarzwald NSN GmbH & Co. KG aus Mühlacker (500 €) spendeten zur Verwendung für die Gemeindebücherei. Die Raiffeisenbank Kieselbronn eG unterstützt die Schullandheimaufenthalte der vierten Klassen der Grundschule Kieselbronn im Jahr 2019 durch eine Geldspende über 1.000 €.