Sitzung des Gemeinderats am 19. Februar 2020
In der Sitzung des Gemeinderats am 19. Februar 2020 wurden folgende Themen behandelt:
Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit der Großtagespflegestelle KiKis Nest
Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit der Großtagespflegestelle KiKis Nest. Dadurch werden der Gemeinde 10 Betreuungsplätze für Kleinkinder unter 3 Jahren (U3) garantiert. Die Einrichtung wird rückwirkend ab dem 1. Januar 2020 mit einem jährlichen Zuschuss von 29.400 € durch die Gemeinde unterstützt.
Die Eheleute Anne und Michael Rosenow betreiben seit 1. August 2014 die Großtagespflegestelle KiKis Nest in ihrem Anwesen Schillerstraße 3 in Kieselbronn. Vor Gründung der Großtagespflegestelle war Anne Rosenow bereits seit 2003 als Tagesmutter in der (Klein-) Kinderbetreuung tätig. Die Großtagespflegestelle ist bisher die einzige ihrer Art im Enzkreis. Großtagespflegestellen sind eine besondere Form der Kindertagespflege und vereinen viele Vorteile: Familienähnliche Strukturen, ein hohes Maß an zeitlicher Flexibilität, Konstanz in der Betreuungsperson, einrichtungsbezogene Merkmale wie z.B. gemeinsames Spielen und Lernen in der Gruppe von Gleichaltrigen, ein immer sich wiederholender strukturierter Tagesablauf und vieles mehr.
Nach Auslaufen eines Bundesförderprogramms zum Ende des Jahres 2019 musste sich die Einrichtung auf die Suche nach einem Kooperationspartner begeben, durch welchen die Großtagespflegestelle künftig finanziell unterstützt wird. Eine entsprechende Anfrage wurde an die Gemeinde gerichtet. Der Gemeinderat sieht im Betreuungsangebot der Großtagespflegestelle der Eheleute Rosenow einen wichtigen Pfeiler der Kleinkindbetreuung vor Ort und als positive Ergänzung zu den Angeboten des Evangelischen Kindergartens Kieselbronn mit zwei U3-Gruppen mit jeweils 10 Betreuungsplätzen. Seit August 2013 gilt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren. Jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr hat einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Einrichtung oder in einer Kindertagespflege. Durch die Kooperation können die von der Gemeinde geförderten Plätze bei der Bedarfsplanung berücksichtigt werden.
Die jährliche Bedarfsermittlung der Gemeinde und auch aktuell mit der Kindergartenleitung abgestimmte Zahlen zeigen, dass ohne das vorhandene Angebot der Eheleute Rosenow akuter Handlungsbedarf für die Gemeinde zur Sicherstellung der Kleinkindbetreuung bestehen würde. Die beiden im Evangelischen Kindergarten Kieselbronn vorhanden U3-Gruppen wären dann sehr wahrscheinlich nicht ausreichend, um den örtlichen Bedarf zu decken. Konsequenz wäre bei einem Wegfall des Betreuungsangebots von KiKis Nest die dringende Notwendigkeit zur Schaffung einer weiteren U3-Gruppe im Evangelischen Kindergraten Kieselbronn. Neben einmaligen hohen Investitionen zur Schaffung von Räumlichkeiten für eine dritte U3-Gruppe wären dazu jährlich die laufenden Kosten zu tragen.
Von vielen Eltern, die sich für die Betreuung ihrer Kleinkinder in KiKis Nest entscheiden, wird die hohe Flexibilität von Anne und Michael Rosenow als Haupt-Entscheidungskriterium angeführt. Im Vergleich zum Angebot des Kindergartens können die Eheleute in einem abgesteckten Rahmen individuelle Betreuungszeiten und -umfänge anbieten. Die personelle Verlässlichkeit von KiKis Nest ist durch die Anstellung von zwei ausgebildete Tagespflegepersonen gewährleistet, wodurch Krankheits- und Vertretungsfälle zuverlässig abgedeckt werden können.
Beratung und Beschlussfassung über die Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks der Jagdgenossenschaft Kieselbronn (Jagdbögen I+II) sowie des Eigenjagdbezirks der Gemeinde Kieselbronn (Jagdbogen III) ab dem 1. April 2020
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Verlängerung der zum 31. März 2020 auslaufenden Jagdpachtverträge des gemeinschaftlichen Jagdbezirks sowie des Eigenjagdbezirks der Gemeinde mit dem örtlichen Jagdpächter Ulrich Ziegler. Die neuen Vertragsverhältnisse haben eine Laufzeit von 7 Jahren. Die Höhe der Jagdpacht wird um 230 €/Jahr angepasst und beträgt künftig in Summe 3.059,38 € (netto). Pro Hektar Wald 15,00 € (bisher 12,00 €); pro Hektar Flur 1,00 € (bisher 1,45 €).
Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich des Gutachterausschusswesens; Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt der Gemeinde Kieselbronn zum Zweckverband „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Enzkreis“
Nach einem Grundsatzbeschluss vor rund einem Jahr stimmte der Gemeinderat nun konkret der Bildung des Zweckverbands „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Enzkreis“ und dem Beitritt der Gemeinde Kieselbronn zu diesem neun Zweckverband einstimmig zu.
Die Gutachterausschüsse nehmen als selbstständige und unabhängige Kollegialgremien hoheitliche Aufgaben wahr. Sie haben den gesetzlichen Auftrag, auf Grundlage der tatsächlichen Kaufvorgänge objektive Informationen über das Marktgeschehen zur Verfügung zu stellen und damit Markttransparenz zu schaffen. Bundesweit gibt es derzeit ca. 1.200 Gutachterausschüsse, davon ca. 900 in Baden-Württemberg. Diese haben nach § 193 Baugesetzbuch (BauGB) die Pflichtaufgabe, eine Kaufpreissammlung zu führen und aus dieser die zur Grundstückswertermittlung notwendigen statistischen Daten zu erstellen. Die Erstellung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken ist eine Aufgabe, die verpflichtend von Gutachterausschüssen als hoheitliche Aufgabe (kann nicht an private übertragen werden) zu erfüllen ist. Die Antragsberechtigten haben einen entsprechenden Rechtsanspruch. Nach der Gutachterausschussverordnung für Baden-Württemberg ist die Bildung der Gutachterausschüsse Aufgabe der Gemeinden. Jeder Gutachterausschuss setzt sich aus einem Vorsitzenden und weiteren (ehrenamtlichen) Gutachtern zusammen. Die Mitglieder sollen in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren sein. Der Vorsitzende ist gleichzeitig auch Repräsentant des Gutachterausschusses. Außerdem ist mindestens ein Bediensteter der zuständigen Finanzbehörde mit Erfahrung in der steuerlichen Bewertung im Gutachterausschuss vertreten. Der Gutachterausschuss bedient sich einer Geschäftsstelle, die fachlich der ausschließlichen Weisung des Gutachterausschusses bzw. des Vorsitzenden untersteht. Sie erledigt die Verwaltungsaufgaben, bereitet die Arbeit des Gutachterausschusses vor und steht für Auskünfte und Informationen zur Verfügung.
In Baden-Württemberg gibt es auf Grund der kommunalen Zuständigkeit eine sehr große Anzahl von Gutachterausschüssen (ca. 900). Insbesondere Gutachterausschüsse mit einem kleinen Zuständigkeitsbereich – wie der Gutachterausschuss der Gemeinde Kieselbronn – können die gesetzlichen Aufgaben nicht vollständig und vor allem nicht in der erforderlichen Qualität erfüllen, da die Zahl der Kauffälle vor Ort zu gering ist und damit keine ausreichende Basis für die Ableitung der Wertermittlungsdaten vorliegt. Die Kaufpreissammlungen werden oftmals nicht zeitgemäß geführt, weil teils keine Fachsoftware (automatisierte Kaufpreissammlung) dazu eingesetzt wird. Nicht alle Gemeinden sind zudem in der Lage, in den Geschäftsstellen die notwendigen Stellenanteile für Personal mit dem dafür erforderlichen Fachwissen bereitzustellen. Die Folge ist eine nicht flächendeckende den fachlichen Anforderungen genügende Datenlage im Land. Mit Änderung der Gutachterausschussverordnung im Jahr 2017 können innerhalb eines Landkreises benachbarte Gemeinden die Aufgaben nach den Vorschriften der Gemeindeordnung und des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit übertragen. In Fachkreisen gilt die vorherrschende Meinung, dass aus Rechtssicherheitsgründen eine statistische Auswertbarkeit von mindestens 1.000 Kauffällen/Jahr als Zielgröße gilt. Um eine den rechtlichen Bestimmungen entsprechende und den fachlichen Anforderungen genügende Aufgabenerledigung zu erreichen, sind verstärkt interkommunale Kooperationen anzustreben. Das zuständige Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hatte auf der Grundlage einer Umfrage ermittelt, dass die Aufgabe der Gutachterausschüsse sehr unterschiedlich wahrgenommen wird. Mit der Möglichkeit der Bildung gemeinsamer Gutachterausschüsse wurde deshalb die Voraussetzung geschaffen, leistungsfähige Einheiten zu bilden. Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts musste die Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer geändert werden. Das Grundsteuergesetz ist im November 2019 entsprechend geändert worden. Die Änderungen treten im Jahr 2025 in Kraft. Den Ländern wird dadurch bis zum 31. Dezember 2024 die Möglichkeit gegeben, länderspezifische Regelungen zu schaffen. Dabei werden die Bodenrichtwerte erheblich größeres Gewicht erhalten. Auch dies wird die Anforderungen an die Tätigkeit der Gutachterausschüsse erhöhen. Diese Werte haben damit zukünftig eine nochmals gesteigerte Außenwirkung und müssen im Einzelfall auch einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. Sie müssen auch deshalb in der erforderlichen Qualität rechtskonform ermittelt werden, um die Grundstücksbewertungen der staatlichen Finanzverwaltung und der sonstigen Wertgutachten rechtssicher zu gestalten. Durch die Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts ist auch davon auszugehen, dass Grundstücksbewertungen vermehrt gerichtlich angefochten werden.
Bei den 28 Gemeinden des Enzkreises fallen insgesamt etwa 3.300 Kauffälle pro Jahr an. Die Anforderung von 1.000 Kauffällen/Jahr kann keine Kommune im Enzkreis allein erfüllen – selbst nicht die Große Kreisstadt Mühlacker mit etwa 440 Kauffällen im Jahr. Die überwiegende Zahl der Städte und Gemeinden im Enzkreis (25 Gemeinden, mit Ausnahme von Kämpfelbach, Knittlingen und Wiernsheim) hat sich grundsätzlich bereit erklärt, einen gemeinsamen Gutachterausschuss zu bilden und diese Aufgabe einem „Zweckverband Gemeinsamer Gutachterausschuss im Enzkreis“ zu übertragen. Allen Gemeinderäten liegt das Thema derzeit zur endgültigen Beschlussfassung vor. Eine entsprechende Zweckverbandsatzung wurde unter Hinzuziehung fachanwaltlicher Beratung ausgearbeitet. Für die Gemeinde Kieselbronn ergibt sich pro Jahr ein geschätzter Anteil Sach- und Personalkosten des Zweckverbands von rd. 12.300 €.
Sanierung, Modernisierung und Erweiterung des Kindergartens Regenbogen im Sanierungsgebiet Ortskern II; Auftragsvergabe Möblierung Verwaltung sowie Aufhebung der Ausschreibung Bauendreinigung
Der Auftrag zur Lieferung der Möblierung des Verwaltungsbereichs des sanierten, modernisierten und erweiterten Kindergartens Regenbogen im Sanierungsgebiet Ortskern II wurde nach beschränkter Ausschreibung an den günstigsten Bieter, die Firma Karl Fickler aus Karlsruhe, zum Angebotspreis von 19.325,85 € (brutto) vergeben. Die Ausschreibung der Leistungen Bauendreinigung wurde demgegenüber nicht vergeben und formal aufgehoben, da kein wirtschaftliches Angebot vorlag. Die Verwaltung wurde durch den Gemeinderat mit der Durchführung einer erneuten Ausschreibung bzw. freihändigen Vergabe beauftragt.
Sanierung, Modernisierung und Erweiterung des Kindergartens Regenbogen im Sanierungsgebiet Ortskern II; Beratung und Beschlussfassung über den Zeitpunkt des Umzugs
Nach dem aktuellen Bauzeitenplan für die Sanierung, Modernisierung und Erweiterung des Kindergartens Regenbogen könnte von einer Fertigstellung der Arbeiten im Gebäudeinneren Ende März 2020 ausgegangen werden. Der Gemeinderat sprach sich einstimmig für den zwischen Gemeindeverwaltung und Kindergartenleitung abgestimmten Vorschlag aus, zum frühestmöglichen Zeitpunkt vom Übergangsquartier Eutinger Straße 11 zurück in den sanierten, modernisierten und erweiterten Kindergarten Regenbogen umzuziehen. Unter Berücksichtigung der Osterferien des Kindergartens wird der Umzug bei planmäßigem Verlauf und Fertigstellung der Arbeiten im Gebäudeinneren voraussichtlich in der Kalenderwoche 17, also ab 20. April 2020, stattfinden. Wie schon beim Auszug aus dem Gebäude im Herbst 2018 soll der Kindergartenbetrieb durch den Umzug nicht beeinträchtigt werden. Zum vorgesehenen Umzugszeitpunkt werden die Zugangsbereiche zum Kindergartengebäude hergestellt sein, das Außenspielgelände wird jedoch noch nicht zur Verfügung stehen. Der öffentliche Spielplatz zwischen Zwingerhof und Kindergarten steht als Spielfläche im Freien zur Verfügung. Gegenüber der alternativen Möglichkeit eines späteren Umzugs in der zweiten Juni-Hälfte nach Pfingsten kann von einer Kosteneinsparung für Miet- und Betriebskosten für die Containeranlage von rd. 30.000 € ausgegangen werden. Aufgrund dieses Einsparpotentials ist es einhellige Meinung aller Projektbeteiligten, so früh wie möglich wieder in die Essiggärten 20 zurückzukehren und ggf. kleinere Einschränkungen im Betriebsablauf in den ersten Wochen in Kauf zu nehmen. Die Einweihung des sanierten, modernisierten und erweiterten Kindergartens wird am Samstag, 4. Juli 2020 mit einem offiziellen Teil und einem anschließenden Tag der offenen Tür erfolgen.
Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung der Vergabeordnung der Gemeinde Kieselbronn
Die aktuelle Vergabeordnung der Gemeinde für kommunale Kleinaufträge wurde durch den Gemeinderat am 28. November 2007 erlassen und durch eine Änderung der Wertgrenzen am 12. März 2008 angepasst. Seit dem 1. April 2019 ist die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) maßgebend und zwingend anzuwenden. Aufgrund dieser und weiterer übergeordneter Vorschriften und nach Abstimmungen der Verwaltung mit der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) wurde die Aufhebung der Vergabeordnung der Gemeinde Kieselbronn für kommunale Kleinaufträge durch den Gemeinderat einstimmig beschlossen.