Sitzung des Gemeinderats am 20. Mai 2020
In der Sitzung des Gemeinderats am 20. Mai 2020 in der Festhalle wurden folgende Themen behandelt:
Bekanntgabe von Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 43 Abs. 4 GemO und Beschlussfassungen im Umlaufverfahren nach § 37 Abs. 1 GemO
Aufgrund der allgemeinen Lage im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie entfielen die für Ende März und im April geplanten Sitzungen des Gemeinderats und es erfolgten verschiedene Beschlussfassungen in den zurückliegenden Wochen im Umlaufverfahren nach § 37 Abs. 1 GemO. Außerdem hat Herr Bürgermeister Heiko Faber die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Kieselbronn für das Haushaltsjahr 2020 sowie den Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebs Gemeindewerke Kieselbronn an Stelle des Gemeinderats im Wege von Eilentscheidungen nach § 43 Abs. 4 GemO beschlossen. Auf die ausführliche Berichterstattung im Amts- und Mitteilungsblatt am 3. April 2020 wird verwiesen. Bezüglich der Beschlussfassungen des Gemeinderats im Umlaufverfahren wurde im Amts- und Mitteilungsblatt am 17. April 2020 berichtet:
Erstellung eines Quartiersentwicklungskonzepts für das Gebiet „Im Reible“
In öffentlicher Sitzung des Gemeinderats am 21. März 2018 wurden durch die Baugenossenschaft Familienheim Pforzheim eG Überlegungen und Vorentwürfe vorgestellt, um in der Wohnsiedlung „Im Reible“ auf den vier im Eigentum der Baugenossenschaft stehenden Grundstücken mit einer Gesamtgröße von 13.639 m² neuen Wohnraum schaffen, der den heutigen modernen Wohnansprüchen und den energetischen Vorgaben gerecht wird. Hierfür plant die Baugenossenschaft, einen zweistelligen Millionenbetrag zu investieren. Es ist vorgesehen, die außer Betrieb genommene Heizzentrale der ehemaligen amerikanischen Siedlung (Im Reible 17) sowie die Wohngebäude Im Reible 5/7 und 13/15 abzubrechen und mehrere neue Gebäude zu errichten, für welche außerdem Tiefgaragen geplant sind. Am 14. November 2018 wurde durch den Gemeinderat einstimmig der Beschluss zur Neuaufstellung des Bebauungsplans der Innenentwicklung „Wohnsiedlung Reible“ nach § 13a Baugesetzbuch gefasst. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der Planungen zur Nachverdichtung des Gebiets geschaffen werden. Diese Planungen entsprechen der allgemeinen Zielsetzung „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“.
Zwischenzeitlich wurden Fach- und Detailplanungen vorangetrieben und verschiedene Fragestellungen, insbesondere den notwendigen Ausbau der Infrastruktur betreffend, geklärt. Der Abschluss eines notariellen städtebaulichen Vertrags zwischen der Baugenossenschaft und der Gemeinde Kieselbronn steht unmittelbar bevor, auf dessen Grundlage die Nachverdichtung des Wohngebiets durch die Baugenossenschaft Familienheim Pforzheim eG erfolgen soll.
Zur weiteren Erhöhung des Detaillierungsgrades der Planungen und zum Zwecke einer ganzheitlichen und nachhaltigen Betrachtung des Vorhabens beabsichtigen die Hauptprojektbeteiligten Baugenossenschaft Familienheim Pforzheim eG und die Gemeinde Kieselbronn, hier unter anderem in ihrer Rolle als Eigentümerin des Kindergarten- und Vereinsgebäudes Im Reible 2/1, die Erstellung eines Quartiersentwicklungskonzepts für das Gebiet „Im Reible“ zu beauftragen. Hierbei soll das gesamte Gebiet betrachtet werden, auch die beiden Bestandsgebäude (Wohnungseigentum) Im Reible 1/3 und 9/11 sowie das Bestandsgebäude im Eigentum der Baugenossenschaft Im Reible 4/6.
Die Erarbeitung des Konzepts schlägt mit einem Aufwand über 185.640 € brutto zu Buche, wird jedoch mit einem Zuschuss von 120.666 € im Rahmen des KfW-Förderprogramms „Energetische Stadtsanierung – Integrierte Quartierskonzepte“ gefördert. Ein entsprechender Förderbescheid vom 2. März 2020 liegt vor.
Der Gemeinderat stimmte aufgrund der ganzheitlichen Betrachtung des Quartiers im Rahmen der geplanten Erstellung eines Quartiersentwicklungskonzepts inkl. der nicht im Eigentum der Baugenossenschaft stehenden Liegenschaften sowie der öffentlichen Infrastruktur wie beispielsweise der Straßenbeleuchtung dem Vorhaben und der Aufteilung der verbleibenden Restsumme zu 2/3 (43.316 €) zu Lasten der Baugenossenschaft und zu 1/3 (21.658 €) zu Lasten der Gemeinde Kieselbronn zu. Die Erstellung eines Quartiersentwicklungskonzepts für das Gebiet „Im Reible“ bietet die einmalige Chance, eine zukunftsfähige und nachhaltige Energieversorgung mit regionaler Wert-schöpfung für das Wohngebiet zu entwickeln.
Überrechnung des Allgemeinen Kanalisationsplans der Gemeinde Kieselbronn; Auftragsvergabe
Der Allgemeine Kanalisationsplan (AKP) der Gemeinde Kieselbronn stammt aus dem Jahr 2000 und steht aufgrund der inzwischen vergangenen 20 Jahre zur Überrechnung an. Neben baulichen Entwicklung innerhalb der letzten zwei Jahrzehnte, insb. die Erschließung des Baugebiets Hundsbaum, sind inzwischen neue allgemeine Rechengrößen zu berücksichtigen, beispielsweise in Bezug auf Starkregenereignisse. Der Gemeinderat vergab die entsprechenden Ingenieurleistungen zur Erstellung der Überrechnung an das Büro Weber-Ingenieure GmbH aus Pforzheim vergeben. Das voraussichtliche Honorar beträgt 35.579,51 € (brutto). Bereits der Allgemeine Kanalisationsplan aus dem Jahr 2000 wurde durch die Weber-Ingenieure GmbH erarbeitet, ebenso wurden in den letzten Jahren weitere Leistungen im Bereich der Abwasserbeseitigung durch das Büro für die Gemeinde Kieselbronn erbracht.
Ergänzend wurde eine weitere Eilentscheidung vom 4. Mai 2020 bekanntgegeben: Auftragserteilung an die Firma Leonhard Weiß GmbH aus Sinsheim zum Angebotspreis von 44.940,93 € zur Erneuerung von 2 Kanalhaltungen zwischen dem RÜB Süd und Niefern-Vorort. Die Notwendigkeit zur Erneuerung hatte sich im Rahmen der Durchführung der Eigenkontrollverordnung gezeigt. Die Beauftragte Firma ist im Zuge der vorbereitenden Arbeiten für die Erneuerung der Enztalquerung der Bundesautobahn A8 vor Ort, sodass Synergien genutzt werden können und die Eilentscheidung aufgrund des zeitlichen Ablaufs der Gesamtmaßnahme der Firma notwendig war.
Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Gemeinde Kieselbronn
Die weltweite Verbreitung des Virus SARS-Cov-2 und die zur Eindämmung der Zahl von Neuinfektionen seit Mitte März 2020 durch Bund, Länder und Gemeinden ergriffenen Maßnahmen wie die Schließung öffentlicher und privater Einrichtungen, Abstandsgebote, Maskenpflicht wirken sich auch auf die Gemeinde Kieselbronn und die Gemeindefinanzen aus. Die Verwaltung gab gegenüber dem Gemeinderat einen ausführlichen Sachstandsbericht ab.
Notbetreuung im Evangelischen Kindergarten, an der Grundschule und in der Großtagespflegestelle KiKis Nest
Seit 17. März 2020 sind der Unterrichtsbetrieb an Schulen und der Betrieb von Kindertageseinrichtungen untersagt. Im Evangelischen Kindergarten Kieselbronn und an der Grundschule Kieselbronn werden seit diesem Zeitpunkt Kinder lediglich notbetreut. Die durch die CoronaVO ursprüngliche Form der Notbetreuung konnte nur für Kinder, deren beide Elternteile in systemrelevanten und präsenzpflichtigen Berufen tätig sind, in Anspruch genommen werden. Ab dem 27. April 2020 wurde die „erweiterte Notbetreuung“ eingeführt, die für Kinder greift, sobald beide Elternteile präsenzpflichtige berufliche Tätigkeiten außerhalb ihrer Wohnung wahrnehmen; die Systemrelevanz ist nicht mehr zwingende Voraussetzung. Im Falle einer Überschreitung der Betreuungskapazitäten der jeweiligen Einrichtung liegt die Zuständigkeit bezüglich der Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes in die Notbetreuung bei der Gemeinde, in welcher die Einrichtung ihren Sitz hat. Aus diesem Grund erfolgte von Beginn an eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen Kindergarten- und Schulleitung sowie der Gemeindeverwaltung. Mit einer Erweiterung des teilnahmeberechtigten Personenkreises an der erweiterten Notbetreuung durch die Corona-Verordnung ist mit einer Zunahme des Bedarfs zu rechnen. Die Notwendigkeit von Auswahlentscheidungen durch die Gemeinde ist deshalb nicht auszuschließen. Hierfür enthält CoronaVO entsprechende, für die Gemeinde bindende Kriterien. Bezüglich des geplanten Vorgehens zur Wiederaufnahme des Schul- und Kindergartenbetriebs wurde durch die Verwaltung auf die immer aktuellen Informationen des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport des Landes Baden-Württemberg verwiesen.
Einbruch beim Gewerbesteueraufkommen
Im Haushaltsplan 2020 wurde ein Gewerbesteuerertrag von 584.000 € veranschlagt. Aufgrund der von Bund und Ländern eröffneten Möglichkeit, Steuervorauszahlungen für das Jahr 2020 unter Hinweis auf die (zu erwartenden) wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie auf „0“ setzen zu lassen, hat sich dieser Betrag im Verlauf der zurückliegenden beiden Monate auf zurzeit knapp 299.800 € fast halbiert. Ein weiterer Rückgang ist sehr wahrscheinlich. Gleichzeitig wurde vereinzelt auch von der ebenfalls von Bund und Ländern eingeräumten Option, fällige Steuern für Vorjahre zinslos stunden zu lassen, Gebrauch gemacht, sodass diese zusätzlich in der Gemeindekasse fehlen.
Für das Jahr 2021 war von einem Anstieg des Gewerbesteueraufkommens auf 710.000 € ausgegangen worden. Momentan ist hier nur noch mit 462.500 € zu rechnen.
Erwarteter Rückgang beim Gemeindeanteil am Einkommen- und Umsatzsteueraufkommen
Nach Ausbruch des SARS-Cov-2 Virus in der Volksrepublik China hat in der Weltwirtschaft ein Abschwung eingesetzt, der auch vor der deutschen Wirtschaft nicht Halt gemacht hat. Seit Beginn des Jahres hatten bereits zahlreiche Unternehmen für ihre Beschäftigten Kurzarbeit beantragt. Seitdem sich aus dem zunächst lokalen Infektionsgeschehen eine weltweite Pandemie entwickelte, ist die Zahl der Unternehmen in Kurzarbeit exponentiell in die Höhe geschnellt. Dies führt zwangsläufig zu einem Rückgang des Lohn- und Einkommensteueraufkommens im laufenden Jahr. Beim Umsatzsteueraufkommen schlägt die wochenlange Schließung von Geschäften des Einzelhandels, Gastronomiebetrieben, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie von Tourismusbetrieben negativ zu Buche. Verstärkt wird dieser Trend durch eine Kaufzurückhaltung der privaten Haushalte aufgrund von Ängsten hinsichtlich der eigenen beruflichen Zukunft. Zu Beginn des Jahres war man noch von einem Anstieg des Lohn-/Einkommensteuer- und des Umsatzsteueraufkommens im Vergleich zum Vorjahr ausgegangen. Aktuell zeichnet sich hingegen ein deutlicher Rückgang ab. Die EU rechnet mit einem Schrumpfen der deutschen Wirtschaft um etwa 6,5 %. Wendet man diesen Wert auf den Einkommen- und Umsatzsteueranteil der Gemeinde Kieselbronn an, werden bis Jahresende im Vergleich zu den Planansätzen rund 220.000 € weniger zu vereinnahmen sein. Dementsprechend werden auch die in der mittelfristigen Finanzplanung veranschlagten Erträge in den Folgejahren deutlich geringer ausfallen. Die vorgenannten Werte basieren auf Überlegungen der Kämmerei; ein erster Überblick über die konkreten Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Gemeinschaftssteueraufkommen wird erst nach der offiziellen Steuerschätzung von Bund und Ländern Ende Mai vorliegen.
Erwarteter Rückgang bei den Schlüsselzuweisungen aufgrund mangelnder Steuerkraft
Die Höhe des so genannten Kopfbetrags bei der Ermittlung der Bedarfsmesszahl wird von den Steuereinnahmen des Landes beeinflusst. Da auch das Land mit Steuerausfällen zu kämpfen hat, ist davon auszugehen, dass dieser Kopfbetrag und damit die Schlüsselzuweisungen aufgrund mangelnder Steuerkraft im laufenden Jahr unter dem im Haushaltsplan veranschlagten Wert liegen werden. Dies gilt analog auch für die kommunale Investitionspauschale. Konkrete Zahlen können hier noch nicht genannt werden.
Ausfälle bei den Benutzungsgebühren für öffentliche Einrichtungen
Angesichts der Schließung der öffentlichen Einrichtungen wie beispielsweise der Sport- und Festhalle, des Vortragssaals der Grundschule, der Vereinsräumlichkeiten im Reible oder der Kronenschule konnten hier seit Mitte März keine Benutzungsgebühren oder Mieteinnahmen mehr erzielt werden. Der hierdurch bedingte Fehlbetrag beziffert sich zurzeit auf ca. 3.700 €.
Erhöhung des Betriebskostendefizits beim Kindergarten Kieselbronn
Bei einem Verzicht auf die Elternbeiträge im Zeitraum Mitte März bis Ende Mai 2020 fehlen dem Kindergarten Kieselbronn Einnahmen in Höhe von 30.219 €. Aufgrund des bestehenden Betriebskostenvertrags sind diese dem Träger der Einrichtung durch die Gemeinde in voller Höhe zu erstatten.
Soforthilfe des Landes Baden-Württemberg zur Entlastung von Familien
Mitte April wurden vom Land Baden-Württemberg 16.130 € als Soforthilfe zum teilweisen Ausgleich von Einnahmeausfällen aufgrund der Corona-Pandemie an die die Gemeinde Kieselbronn überwiesen. Für den Monat Mai wurde eine weitere Zahlung über 17.803 € angekündigt, was die laufende Ergebnisrechnung in Summe um 33.933 € entlastet.
Mehraufwand für Schutzausrüstung und Beschaffung von Desinfektionsmitteln
Zum Schutz der Einsatzkräfte der Feuerwehr sowie der Mitarbeiter und Besucher der öffentlichen Einrichtungen wurden in den zurückliegenden Wochen in größerem Umfang Gesichtsmasken, Hand- und Flächendesinfektionsmittel sowie Spender angeschafft. Infolge des seit Beginn der Corona-Pandemie sehr knappen Angebots mussten hierfür relativ hohe Preise bezahlt werden. Insgesamt kamen hierfür bislang knapp 6.000 € zur Auszahlung.
Kalkulatorischer Aufwand für entgangene Arbeitsleistungen
Von Mitte März bis Mitte April wurde im wöchentlichen Wechsel jeweils die Hälfte der bei der Gemeinde beschäftigten Mitarbeiter/-innen aus Gründen des Infektionsschutzes von der Arbeit freigestellt bzw. ins sogenannte Homeoffice geschickt. Der Gegenwert der hierdurch entgangenen Arbeitsleistungen beziffert sich auf etwa 28.700 €.
Sowohl für den Ergebnis- als auch für den Finanzhaushalt 2020 bedeuten die vorgenannten Zahlen eine Ergebnisverschlechterung gegenüber dem Haushaltsplan um rund 510.000 €. Das Defizit des Ergebnishaushalts würde sich somit auf 1.250.000 € erhöhen. Der bisherige Zahlungsmittelüber-schuss aus laufender Verwaltung des Finanzhaushalts würde sich zu einem Zahlungsmitteldefizit aus laufender Verwaltung in Höhe von 360.000 € wandeln.
Um die Zahlungsfähigkeit der Gemeinde in dieser Situation zu erhalten, hat Bürgermeister Faber vorerst alle noch nicht begonnenen bzw. zwingend erforderlichen Neuinvestitionen ganz bzw. teilweise gestoppt. Hierzu zählen unter anderem die Neumöblierung des Bürgersaals (9.000 €), Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke (25.000 €), die Anschaffung zusätzlicher Geschwindigkeitsmess-anlagen (6.000 €), Anschaffung von Schulmobiliar (8.000 €), Erwerb einer Beteiligung an der Netze BW GmbH & Co.KG (860.000 €) und die Neumöblierung/-gestaltung von Kinderspielplätzen (93.000 €). Auch Vorarbeiten für verschiedene Maßnahmen der mittelfristigen Finanzplanung, wie z. B. die Sanierung des Dachs des Gebäudes Im Reible 2/1 (hier soll später das Ergebnis des Quartiersentwicklungskonzepts speziell für dieses Gebäude mitberücksichtigt werden), die Umgestaltung der Treppenanlagen des Vereinsgebäudes im Reible, das Hochregallager im Bauhof, der Spielplatz im Unterdorf sowie die Erneuerung der Friedhofswege, wurden vorerst gestoppt. Erst wenn die kurz- und mittelfristigen (finanziellen) Folgen der Corona-Pandemie für die Gemeinde Kieselbronn konkret beziffert werden können, ist eine Neubewertung der Investitionsvorhaben und eine Aussage, ob und wann diese zu realisieren sind, möglich.
Evangelischer Kindergarten Kieselbronn; Beratung und Beschlussfassung über die Kostenübernahme nach Verzicht auf Erhebung der Elternbeiträge im Zusammenhang mit der Schließung wegen der Corona-Pandemie
Wie bereits im vorangegangenen Tagesordnungspunkt dargestellt, ist der Betrieb des Evangelischen Kindergratens Kieselbronn aufgrund der Pandemie seit 17. März 2020 gemäß der Corona-Verordnung der Landesregierung von Baden-Württemberg untersagt. Für die Monate April und Mai 2020 wurde der Einzug der Elternbeiträge (welcher jeweils am Monatsbeginn erfolgt) jeweils nach vorheriger Abstimmung zwischen Kindergartenträger, -geschäftsführung und Gemeindeverwaltung ausgesetzt. Im März war der Kindergarten an 11 von 22 regulären Betreuungstagen geschlossen. Auf die Schließtage im März entfällt somit die Hälfte der bereits entrichteten Beiträge. Der Gemeinderat stimmt dem Erlass der Elternbeiträge für den Evangelischen Kindergarten Kieselbronn und der damit verbundenen Kostenübernahme durch die Gemeinde Kieselbronn für die Monate April und Mai 2020 sowie der Rückerstattung der hälftigen Elternbeiträge für den Monat März 2020 zu. Hierbei handelt es sich konkret um 30.219 €. Das Land Baden-Württemberg hat den Städten und Gemeinden unter der Überschrift „Hilfsnetz für Familien in der Corona-Krise“ im April insgesamt 79,02 Millionen Euro und im Monat Mai weitere 85,55 Millionen Euro als Soforthilfe zur Verfügung gestellt. Die Gemeinde Kieselbronn partizipiert hieran mit 33.933 €, womit der Beitragsausfall für den Zeitraum von Mitte März bis Ende Mai komplett gegenfinanziert werden kann.
Für die Inanspruchnahme der Notbetreuung bzw. des reduzierten Regelbetriebs sollten nach Empfehlungen der kommunalen Landesverbände Elternbeiträge entsprechend der tatsächlich erfolgten Betreuung tagesgenau erhoben werden. Dieser Empfehlung schloss sich der Gemeinderat in seiner Beschlussfassung an, da hier für die Elternbeiträge seitens des Kindergartens eine konkrete Gegenleistung erbracht wurde. Das Kindergarten-Kuratorium sowie letztendlich der Kirchengemeinderat sind in diesem Entscheidungsprozess noch zu beteiligen.
Förderverein Honigtopf e.V. und Großtagespflegestelle KiKis Nest; Beratung und Beschlussfassung über die Förderung der Betreuungseinrichtungen während der Betriebsuntersagung aufgrund der Corona-Verordnung des Landesregierung Baden-Württemberg
Der Gemeinderat hat am 11. Dezember 2019 einstimmig beschlossen, entsprechend dem damaligen Antrag des Vereins Honigtopf e.V. die Kernzeit- und Hausaufgabenbetreuung an der Grundschule Kieselbronn im Schuljahr 2019/20 mit einem Zuschuss der Gemeinde Kieselbronn in Höhe von 20.000 € zu unterstützen. Nach Ende des Schuljahres 2019/20 ist der tatsächliche Abmangel gegenüber der Gemeindeverwaltung nachzuweisen, eine eventuelle Überdeckung ist zurückzuerstatten. Nach ebenfalls einstimmigem Beschluss des Gemeinderats vom 19. Februar 2020 wurde zwischen der Gemeinde Kieselbronn und der Großtagespflegestelle KiKis Nest eine Kooperationsvereinbarung rückwirkend zum 1. Januar 2020 geschlossen, welche die Bereitstellung von 10 U3-Betruungsplätzen garantiert. Hierfür erhält die Großtagespflegestelle eine pauschale Förderung pro Betreuungsplatz und Monat über 245,00 €, dies entspricht einer Jahressumme von 29.400,00 €.
Auch der Betrieb der beiden Betreuungseinrichtungen Honigtopf und KiKis Nest war aufgrund der Pandemie seit 17. März 2020 gemäß der Corona-Verordnung der Landesregierung von Baden-Württemberg untersagt. Aufgrund der Kooperationsvereinbarung mit KiKis Nest hat diese Einrichtung auch für den Fall, dass aufgrund höherer Gewalt keine Betreuungsdienstleistungen erbracht werden können, einen Rechtsanspruch auf Zahlung des Förderbetrags durch die Gemeinde. Die behördlich angeordnete Schließung der Einrichtung aufgrund der Corona-Pandemie entspricht hierbei dieser höheren Gewalt. Der Gemeinderat folgte dem Vorschlag der Verwaltung, auch den Verein Honigtopf e.V. über den Zeitraum der durch das Virus SARS-Cov-2 bedingten Schließung der Einrichtung weiterhin im bisherigen Umfang finanziell zu unterstützen, um den Fortbestand dieser Einrichtung an der Grundschule Kieselbronn zu sichern.
Bedarfsplanung der Kindertagesbetreuung in der Gemeinde Kieselbronn für das Kindergartenjahr 2020/2021
Die diesjährige Bedarfsplanung wurde durch die Verwaltung in Abstimmung mit der Leitung des Evangelischen Kindergartens Kieselbronn und der Großtagespflegestelle KiKis Nest, mit welcher seit Jahresbeginn 2020 eine Kooperationsvereinbarung für den Bereich der Kleinkindbetreuung (U3) besteht, erarbeitet. Für das kommende Kindergartenjahr 2020/2021 ist mit keinen Betreuungsengpässen in die Kindertagesbetreuung zu rechnen. Insbesondere im Bereich der Kleinkindbetreuung unter 3 Jahren (U3) ist in den beiden Gruppen des Evangelischen Kindergartens Kieselbronn ausreichend Kapazität vorhanden, so dass hier derzeit von einer temporären Personaleinsparung ausgegangen werden kann. Auch im Bereich des Regelkindergartens werden nach aktueller Planung zum Ende des kommenden Kindergartenjahrs im Sommer 2021 wenige Restplätze vorhanden sein. Im Bedarfsfall steht im erweiterten Kindergarten Regenbogen ein Gruppenraum zur kurzfristigen Inbetriebnahme einer weiteren Kleingruppe mit 10 bzw. 12 Betreuungsplätzen oder einer weiteren regulären Gruppe zur Verfügung.
Sanierung, Modernisierung und Erweiterung des Kindergartens Regenbogen im Sanierungsgebiet Ortskern II; Mehrkosten bei der Gestaltung der Außenanlage sowie Genehmigung der Nachträge und der Mehrkosten
Nach einem Vor-Ort-Termin des Gemeinderats am 13. Mai 2020 auf der Baustelle des Kindergartens Regenbogen erläuterte die Verwaltung nochmals die Entstehung von Mehrkosten im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Außengeländes über rund 80.000 €. Wesentlichen Positionen, welche zu nicht vorhersehbaren aber alternativlosen Mehrkosten führen, welche der Gemeinderat genehmigte:
Herstellung einer Geländeabfangung durch den Einbau von Findlingen an der Grundstücksgrenze in Richtung Osten sowie Errichtung eines Podests für den Notausgang an der Ostseite des Gebäudes aufgrund der schwierigen und beengten topografischen Verhältnisse. Ertüchtigung der Zufahrt auf der Westseite inkl. Herstellung eines tragfähigen Aufbaus zur späteren Befahrung durch Entsorgungsfahrzeuge sowie Massenmehrungen im Bereich des Außenspielgeländes auf der Südseite des Kindergartens. Ferner musste an mehreren Stellen nicht tagfähiger Untergrund, teilweise wurde hier Altholz vorgefunden, gegen tragfähiges Material ausgetauscht werden, um vorschriftsmäßige Ausführungen von Wegen und Böschungen sicherzustellen.
Sanierung, Modernisierung und Erweiterung des Kindergartens Regenbogen im Sanierungsgebiet Ortskern II; Mehrkosten für die geplante Ausführung eines Lagerraums mit Müllstandort
Bedauerlicherweise wird auch die Herstellung eines Lagerraums mit Müllstandort am Platz der bisherigen 3 Garagen im Nordwesten des Kindergartengeländes teurer als zunächst veranschlagt. Insbesondere zeigt sich nach dem Abbruch der abgängigen Garagen, dass umfangreichere Fundamentierungsarbeiten bzw. die Ausführung einer Bodenplatte für den Lagerraum notwendig sind. Auch der Abbruch und die Entsorgung der abgängigen Garagen führte zu einem Mehraufwand. Es ist von Mehrkosten von insgesamt rund 10.000 € auszugehen. Durch Verwaltung und Planer wurde auch nochmals die im Oktober 2019 beschlossene Ausführung in Holzbauweise der Alternative von Fertiggaragen gegenübergestellt. Hierbei konnte jedoch kein weiteres Einsparpotenzial erkannt werden, das Delta zwischen den beiden Varianten wurde sogar geringer. Der Gemeinderat bestätigte deshalb die ursprüngliche Beschlussfassung zur Holzbauweise, welche optisch die Gestaltung des Hauptgebäudes aufnimmt und die eine größere Grundfläche als die beiden Fertiggaragen bieten wird.
Bebauungsplan der Innenentwicklung „Kieselbronn Mitte I“ nach § 13a BauGB; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Als abschließender Verfahrensschritt zur Neuaufstellung des Bebauungsplans der Innenentwicklung „Kieselbronn Mitte I“ erfolgte der Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat.
Ausbau der Bundesautobahn A8 (Enztalquerung); Vereinbarung über Nutzung der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Kieselbronn und Niefern-Vorort als Baustraße
Die Gemeindeverbindungsstraße „Am Enzberg“ zwischen Kieselbronn und Niefern-Vorort stellt die einzig nutzbare, ortsdurchfahrtsfreie Anbindung des Baustellenbereiches der Maßnahme A8 Enztalquerung nördlich der Bahnlinie und nördlich der A8 an das nachgeordnete Straßennetz dar. Insbesondere in der Bauphase 1 (vorbereitende Maßnahmen) und in der Bauphase 3 (Herstellung Richtungsfahrbahn Karlsruhe) wird eine Anbindung der Baustelle an das nachgeordnete Netz zwingend erforderlich. Straßenbaulastträger der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Kieselbronn und der Gemarkungsgrenze Niefern-Öschelbronn auf den Gemarkungen Kieselbronn und Pforzheim ist die Gemeinde Kieselbronn. Aufgrund der Aufbaustärke der Straße ist dauerhaft eine Gewichtsbeschränkung von 6 Tonnen angeordnet. Die einzige nicht beschränkte Alternative führt durch die Ortslage Niefern-Vorort. Zur Vermeidung von zusätzlichen Belastungen der Anwohner von Niefern-Vorort wird daher eine Vereinbarung zur Nutzung der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Kieselbronn und der Gemarkungsgrenze Niefern-Öschelbronn für den Baustellenverkehr und den daraus resultierenden finanziellen Ausgleich zu der sich absehbar daran anschließenden erforderlichen Sanierung der Straße getroffen. Dem zwischen der Verwaltung und dem Regierungspräsidium Karlsruhe ausgearbeitete Entwurf einer Vereinbarung über Nutzung der Gemeindeverbindungsstraße als Baustraße wurde durch den Gemeinderat zugestimmt. Die Vereinbarung regelt insbesondere die finanzielle Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an der Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße nach Abschluss der Arbeiten zum Ausbau der Bundesautobahn A8 (Enztalquerung).
Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich des Gutachterausschusswesens (Gemeinsamer Gutachterausschuss im Enzkreis); Vorschlag eines ehrenamtlichen Gutachters durch die Gemeinde Kieselbronn
Der Gemeinderat hat der Bildung des Zweckverbands „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Enzkreis“ und dem Beitritt der Gemeinde Kieselbronn zu diesem Zweckverband in seiner Sitzung am 19. Februar 2020 einstimmig zugestimmt. Nach den Bestimmungen der zwischenzeitlich durch Herrn Bürgermeister Heiko Faber unterzeichneten Zweckverbandsatzung besteht für jedes Verbandsmitglied ein Vorschlagsrecht bezüglich der ehrenamtlich tätigen Gutachter. Jedes Verbandsmitglied ist demnach berechtigt, pro angefangene 5.000 Einwohner je einen Gutachter vorzuschlagen. Die Gemeinde Kieselbronn kann demnach einen Gutachter an den Zweckverband vorschlagen. Nach der gesetzlichen Regelung gem. § 192 Abs. 3 Baugesetzbuch sollen der Vorsitzende und die weiteren Gutachter in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren sein und dürfen nicht hauptamtlich mit der Verwaltung der Grundstücke der Gebietskörperschaft, für deren Bereich der Gutachterausschuss gebildet ist, befasst sein.
Die bisher noch für den Gutachterausschuss der Gemeinde Kieselbronn tätigen Gutachter haben kein Interesse daran, ihre Tätigkeit beim neuen „Gemeinsamen Gutachterausschuss im Enzkreis“ fortzuführen und haben gegenüber der Gemeindeverwaltung ihren Verzicht erklärt. Der Gemeinderat folgte dem Vorschlag der Verwaltung, Herrn Gunter Hofmann, selbstständiger Immobilienmakler und geprüfter Sachverständiger für die Wert- und Beleihungswertermittlung von Immobilien aus Kieselbronn, als künftigen Gutachter beim „Gemeinsamen Gutachterausschuss im Enzkreis“ vorzuschlagen.