Sitzung des Gemeinderats am 26. Januar 2022
In der ersten Sitzung des Gemeinderats im neuen Jahr wurden folgende Themen behandelt. Detailinformationen sind den Drucksachen zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten zu entnehmen.
Bausachen
Einem rückwärtigen Anbau an ein bestehendes Wohnhaus (Nieferner Straße 23, Flst. 229) wurde einstimmig das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch erteilt.
6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbandes Neulingen
Im Rahmen des Verfahrens zur 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbandes Neulingen wurde eine Stellungnahme der Gemeinde Kieselbronn innerhalb der Offenlage der Planunterlagen an den Verwaltungsverband einstimmig beschlossen. Gegenüber dem Fortschreibungsbeschluss wurden entsprechend dem Antrag der Gemeinde Neulingen die Flächen für das Gewerbegebiet „Wolfsbaum-Gewerbe – 2. Erweiterung“ auf Gemarkung Göbrichen ergänzt. Ebenfalls ergänzt wurde die geplante Erweiterung des Gewerbegebiets „Erlen“ auf Gemarkung Ölbronn (Firma Notter) sowie die erforderlichen Aufforstungsflächen. Die Fläche für die geplante Erweiterung des Gewerbegebietes „Erlen“ wurde im Hinblick auf die Stellungnahmen der Fachbehörden bereits in die Unterlagen für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit aufgenommen. Des Weiteren wurden die Begründung – auch im Hinblick auf die Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung – überarbeitet sowie ein erster Entwurf des Umweltberichtes erstellt. Für die Gemeinde Kieselbronn sind seit dem Fortschreibungsbeschluss der Verbandsversammlung im März 2019 keine Änderungen eingetreten.
Feldwegsanierung „In der Alten Hälde“
Der Auftrag zur Sanierung des Feldwegs wurde einstimmig an die Arbeitsgemeinschaft Heinrich/Morof zum Angebotspreis von 63.062,49 € vergeben. Der Feldweg wird durch den Einbau einer Asphalttragdeckschicht zwischen Kreisstraße K4525 und Gemarkungsgrenze Dürrn erneuert. Die Arbeiten sollen witterungsabhängig in den Monaten März oder April ausgeführt werden.
Entscheidung über die Annahme von Spenden und Zuwendungen gemäß § 78 GemO
Dankend wurden durch das Gremium drei Spenden jeweils einstimmig angenommen: Geldspende über 300 € der Bauunternehmung Heinrich GmbH + Co. aus Maulbronn für Kinder- und Jugendarbeit; Geldspende über 500 € der Natursteinwerke im Nordschwarzwald NSN GmbH & Co. KG, Mühlacker ebenfalls für die Kinder- und Jugendarbeit; Sachspende (Deko-Material und Lichterketten) im Wert von rd. 600 € der Hornbach Baumarkt AG (Filiale Pforzheim).
Bekanntgabe von Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 43 Abs. 4 GemO und Beschlussfassungen im Umlaufverfahren nach § 37 Abs. 1 GemO
Aufgrund des Ausfalls der für den 22. Dezember 2021 geplanten Sitzung des Gemeinderats erfolgte eine Beschlussfassung des Gemeinderats im Umlaufverfahren. Außerdem erfolgten – nach vorheriger Abstimmung mit dem Gemeinderat – zwei Auftragsvergaben als Eilentscheidungen durch Herrn Bürgermeister Heiko Faber.
Dem Bauvorhaben Waltraud-Füß-Straße 4, Flst. 7991 (Errichtung einer Gerätehütte) wurde das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.
Auftragsvergabe zur Kellersanierung Festhalle
In der Sitzung vom 30. Juni 2021 hat der Gemeinderat beschlossen, den Keller unterhalb der Festhallenküche aufgrund von eindringendem Wasser zu sanieren. Die Auftragsvergabe erfolgte nach beschränkter Ausschreibung an den die Firma Friedrich Engel OHG aus Pforzheim zum Angebotspreis von 51.749,83 €.
Raumlufttechnische Anlage für den Kindergarten Sonnenschein; Auftragsvergabe
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 1. September 2021 die Beschaffung einer Raumlufttechnischen Anlage für den Kindergarten Sonnenschein beschlossen. Vergabe erfolgte nach öffentlicher an die Firma Alber GmbH aus Pforzheim zum Angebotspreis von 146.146,40 €. In dieser Vergabesumme ist die Wartung für den Zeitraum der Gewährleistung inkludiert.