Sitzung des Gemeinderats am 6. Juli 2022
In der letzten Sitzung des Gemeinderats wurden folgende Themen behandelt. Detailinformationen sind den Drucksachen zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten zu entnehmen, die im Ratsinformationssystem zu finden sind.
Grundschule Kieselbronn
- Mögliche Einbeziehung der Flure in das künftige Lernkonzept
- Jugendbegleiter-Programm
Carola Liebe, Rektorin der Grundschule Kieselbronn, stellte dem Gremium den Wunsch der Schulleitung vor, künftig die Flure des Schulgebäudes in das Lernkonzept mit einzubeziehen. Diese „Lerncluster“ werden immer häufiger in Schulen umgesetzt. Dabei werden größere, zusammenhängende Raumbereiche gebildet. Die Flurbereiche können dadurch in den Unterrichtsalltag mit einbezogen werden. Vor Beauftragung einer brandschutztechnischen Beurteilung des Schulgebäudes durch einen Sachverständigen für Brandschutz, die im Vorfeld zwingend notwendig ist, möchte der Gemeinderat zunächst zwei Schulen besichtigen, an denen ein solches Konzept bereits umgesetzt und etabliert ist. Im Falle einer Umsetzung geht die Verwaltung aufgrund der räumlichen Gegebenheiten von höheren Anforderungen an die Abtrennung zwischen den Lernclustern und ggf. an eine erforderliche (interne) Alarmierungsanlage aus.
Darüber hinaus informierte die Schulleiterin, dass die Grundschule Kieselbronn ab dem Schuljahr 2023/2024 am Jugendbegleiter-Programm Baden-Württemberg teilnehmen wird. Frau Liebe skizzierte das Förderprogramm, durch welches außerschulische Kooperationen unterstützt werden. Der Gemeinderat begrüßt und befürwortet die Teilnahme.
Vorberatung der Verbandsversammlung am 27. Juli 2022 des Zweckverbands Breitbandversorgung im Enzkreis
Insbesondere wird es bei der nächsten Verbandsversammlung um die Auftragsvergaben für den innerörtlichen Breitbandausbau in sechs Mitgliedsgemeinden des Zweckverbands gehen. Außerdem wird durch die Verwaltung des Zweckverbands der Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg vorgelegt. Bürgermeister Heiko Faber als Vertreter der Gemeinde wurde durch den Gemeinderat gemäß § 13 Abs. 5 des Gesetzes über interkommunale Zusammenarbeit angewiesen, in der Verbandsversammlung entsprechend der Beschlussvorschläge der Verbandsversammlung abzustimmen.