Mittwoch, 19. Oktober 2022, 19:00 Uhr

Sitzung des Gemeinderats am 19. Oktober 2022

In der Sitzung des Gemeinderats wurden folgende Themen behandelt. Detailinformationen sind den Drucksachen zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten zu entnehmen, die im Ratsinformationssystem zu finden sind.

Bebauungsplan „Friedhofstraße Nord“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB
Der Gemeinderat fasste den ursprünglichen Aufstellungsbeschluss vom April 2022 neu, billigte den Vorentwurf des Bebauungsplans nach Vorstellung durch Stadtplaner Dipl.-Ing. (FH) Harald Bohner und beschloss die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange jeweils einstimmig.

Bausachen
Zu drei vorliegenden Bauanträgen wurde jeweils einstimmig das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch erteilt: Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses und Neubau eines Carports (Turnplatzweg 19, Flst. 5020), Anbau einer Überdachung an ein bestehendes Nebengebäude (Am Bühlwald 8, Flst. 2545) sowie Umnutzung eines bestehenden rückwärtigen Anbaudachs zu einer Dachterrasse (Bauschlotter Straße 6, Flst. 402).

Grundschule Kieselbronn;
Mögliche Einbeziehung der Flure in das künftige Lernkonzept
Carola Liebe, Rektorin der Grundschule Kieselbronn, stellte dem Gremium in seiner Sitzung am 6. Juli 2022 den Wunsch der Schulleitung vor, künftig die Flure des Schulgebäudes in das Lernkonzept mit einzubeziehen. Der Gemeinderat beschloss in dieser Sitzung, zunächst zwei Schulen besichtigen zu wollen, an denen ein solches Konzept bereits umgesetzt und etabliert ist und damit keine Umbaumaßnahmen einhergingen. Im Falle einer Umsetzung wäre aufgrund der räumlichen Gegebenheiten des Kieselbronner Schulgebäudes von höheren brandschutzrechtlichen Anforderungen an die Abtrennung zwischen den Lernclustern und ggf. an eine erforderliche (interne) Alarmierungsanlage auszugehen. Bürgermeister Heiko Faber informierte nun unter dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben/Verschiedenes, dass das Thema zurückgestellt und zunächst nicht umgesetzt werden soll. Dies fand die Zustimmung des Gemeinderats. Gründe sind, dass es nach Auskunft des Staatlichen Schulamts Pforzheim in dessen gesamten Zuständigkeitsbereich (Landkreis Calw, Enzkreis, Stadtkreis Pforzheim) keine Schule gibt, an der das Konzept im Bestand umgesetzt wurde ohne dass hierfür größere Umbaumaßnahmen erforderlich waren. Außerdem lässt sich das Konzept nicht mit den aktuell getroffenen Maßnahmen zur Energieeinsparung sowie Corona-Schutzmaßnahmen in Einklang bringen. Die eingebauten und zu Beginn des Schuljahres in Betrieb genommenen raumlufttechnischen Anlagen sind auf die Beschulung in den Klassenzimmern und deren Raumkubatur ausgelegt.

Information zu innerörtlichen Geschwindigkeitsbegrenzung
Ebenfalls unter Bekanntgaben/Verschiedenes informierte Bürgermeister Heiko Faber über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Anordnungen von Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Tempo 30 in der Ortsdurchfahrt Kieselbronn, da die Gemeindeverwaltung diesbezüglich vermehrt Anfragen aus der Mitte der Bevölkerung erreichen: Hinsichtlich möglicher weiterer Geschwindigkeitsbegrenzungen in Kieselbronn auf Tempo 30 in der Ortsdurchfahrt ist das Landratsamt Enzkreis (Verkehrsamt) zuständig. Von dort wurde bereits wiederholt mitgeteilt, dass nach deren Bewertung die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung nicht gegeben sind. Grundsätzlich gibt es für die bestehenden und bekannten Tempo 30 Abschnitte auf dem klassifizierten Straßennetz (Kreis- Landes oder Bundesstraßen) in Ortsdurchfahrten unterschiedliche Gründe. Beispielsweise sind hier Gründe der Verkehrssicherheit, der Straßenführung (wie in Kieselbronn in der Hauptstraße zwischen Einmündung Zwingerhof in Richtung Norden bis kurz vor der Enzberger Straße) oder aber auch Lärmschutzgründe anzuführen. Um eine Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Gründen des Lärmschutzes zu erreichen, können Kommunen einen so genannten Lärmaktionsplan erstellen, der, wenn bestimmte Parameter erfüllt sind, die zuständige Straßenverkehrsbehörde (Landratsamt Enzkreis, Verkehrsamt) dazu verpflichten kann, in bestimmten durch den Lärmaktionsplan ermittelten Bereichen eine Geschwindigkeitsbegrenzung anzuordnen. Ein Lärmaktionsplan erzeugt regelmäßig diese Wirkung, wenn das Verkehrsaufkommen den Referenzwert von täglich 8.200 Fahrzeugen erreicht. Diese Verkehrsmenge wird in Kieselbronn glücklicherweise noch deutlich unterschritten und liegt in der Pforzheimer Straße bei unter 4.000 Fahrzeugen täglich. Der Anteil des Schwerlastverkehrs liegt bei rd. 7,5 Prozent. Vor diesem Hintergrund hat die Gemeinde Kieselbronn insbesondere aufgrund der von vornherein fehlenden Erfolgsaussichten eines Lärmaktionsplans wegen des zu geringen Verkehrsaufkommens auf Erstellung eines Lärmaktionsplans verzichtet, zumal hierfür nicht unerhebliche Finanzmittel im fünfstelligen Bereich aufzuwenden sind. Sollten sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern und den Kommunen in Bezug auf Geschwindigkeitsbegrenzungen in den Ortsdurchfahrten mehr Möglichkeiten zur Mitsprache und Initiative eingeräumt werden, können sich Bürgermeister und Gemeinderat durchaus vorstellen, das Thema erneut aufzugreifen. Aktuell beobachtet die Verwaltung mit großem Interesse wie das zuständige Verkehrsamt auf Lärmaktionspläne in Gemeinden mit einem Fahrzeugaufkommen unterhalb des Referenzwerts von 8.200 Fahrzeugen reagiert und umgeht. Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass sich die Entscheidungen des Verkehrsamts immer auf den konkreten Einzelfall beziehen muss und das Verkehrsaufkommen in den zu beobachtenden Fällen deutlich höher ist als in Kieselbronn.

Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Ortskern II“ im Landessanierungsprogramm;
Verlängerung des Durchführungszeitraums
Der Gemeinderat verlängerte nach vorherigen Abstimmungen der Gemeindeverwaltung und des Sanierungsträgers mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe die Frist, innerhalb derer die Sanierungsmaßnahme „Ortskern II“ durchgeführt und von der Gemeinde gegenüber dem Land Baden-Württemberg schlussgerechnet werden soll, bis zum 30. Juni 2024 und beschloss die entsprechende Satzung hierzu einstimmig, auf deren öffentliche Bekanntmachung im Amts- und Mitteilungsblatt vom 28. Oktober 2022 verwiesen wird.

Zweckverband Gemeinsamer Gutachterausschuss im Enzkreis;
Vorberatung der Verbandsversammlung am 17. November 2022
Am 17. November 2022 findet die 6. Verbandsversammlung des Zweckverbands Gemeinsamer Gutachterausschuss im Enzkreis statt, welche durch den Gemeinderat vorberaten wurde. Neben der Genehmigung der Niederschrift der letzten Verbandsversammlung stehen eine Satzungsänderung, der Wirtschaftsplan 2023, die Bestellung von zwei neuen Gutachtern auf Vorschlag der Stadt Neuenbürg sowie eine Information über Fortbildungsmöglichkeiten ehrenamtlicher Gutachter auf der Tagesordnung.

Entscheidung über die Annahme von Spenden und Zuwendungen gemäß § 78 GemO
Dankend und jeweils einstimmig nahm der Gemeinderat folgende Geldspenden an die Gemeinde Kieselbronn an: 250 € von der Sparkasse Pforzheim Calw, 200 € von der Firma Stuckateurbetrieb Thorsten Boller und 100 € von der Firma Holzbau Jochen Engel jeweils für den Tag der Feuerwehr am 25. September 2022 sowie von Oskar und Brigitte Klemm 100 € für die Jugendarbeit der Gemeinde.