Sitzung des Gemeinderats am 31. Mai 2017
Berichterstattung über Druckschwankungen im Bereich der Wasserversorgung (Hochzone)
Bürgermeister Heiko Faber informierte den Gemeinderat zu Beginn der Sitzung darüber, dass es in den vorangegangenen Tagen, insbesondere seit Sonntag, 28. Mai 2017, zeitweise zu Problemen mit einem teilweise stark schwankenden Druck in den Hochzone des Kieselbronner Wassernetzes gekommen sei. „Wir haben ein größeres Problem in der Wasserversorgung“, gab Bürgermeister Heiko Faber in der Sitzung des Gemeinderates bekannt. „Wir haben zeitweise Druckschwankungen in der Hochzone. Allerdings konnte bislang eine definitive Ursache noch nicht festgestellt werden.“ Vertreter der Stadtwerke Pforzheim als Betreiber des Wassernetzes sowie der Bodenseewasserversorgung, von welcher das Trinkwasser bezogen wird, sind seit dem Wochenende auf Ursachensuche, so der Vorsitzende des Gemeinderats weiter. Er führte aus, dass eine Druckerhöhungsanlage für die Wasserversorgung bislang nicht installiert ist. Vor fast 30 Jahren hat der Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung, von dem Kieselbronn sein Trinkwasser bezieht, einer anderen Lösung zur Druckerhöhung zugestimmt. Demnach ist es der Gemeinde gestattet, zur Erhöhung des Leitungsdrucks im örtlichen Verteilnetz den Vordruck des Bodenseewassers zu nutzen. Dazu muss aber der ankommende Druck über einen Druckminderer reduziert werden. Nach Auskunft der Bodensee-Wasserversorgung habe sich an den Druckverhältnissen in der von außen kommenden Leitung nichts geändert. Insbesondere haben laut Bodensee-Wasserversorgung die derzeitigen Arbeiten an der Nebenleitung Kämpfelbach keine Auswirkungen auf die Wasserlieferungen. Insbesondere für den Fall, dass der Einbau einer Druckerhöhungsanlage erforderlich werden sollte, wird dies erhebliche Kosten zur Folge haben. Als Sofortmaßnahme werde die Hochzone entlastet, zum Beispiel dadurch, dass die Rasenflächen des Fußballplatzes nur in der Nacht bewässert werden, so Bürgermeister Heiko Faber. Eine besonders wichtige Auswirkung hat die derzeitige Situation auf die Feuerwehr: Kritisch wäre es, wenn ein erheblicher Druckabfall mit einem entsprechenden Löschwasserbedarf in der Hochzone zusammenträfe. Für diesen Fall wurde insoweit Vorsorge getroffen, dass neben der Kieselbronner Wehr vorerst immer auch ein Löschfahrzeug der Feuerwehr Pforzheim-Eutingen mit großem Tank alarmiert wird.
Auftragsvergabe für die Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser (TSF-W) für die Freiwillige Feuerwehr Kieselbronn
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22. Februar 2017 die Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges (TSF-W) für die Freiwillige Feuerwehr Kieselbronn beschlossen und im laufenden Haushalt Mittel in Höhe von 205.000 € inkl. Ingenieurhonorar bereitgestellt. Die Anschaffung wird durch einen bereits bewilligten Landeszuschuss in Höhe von 38.650 € gefördert. Leider haben im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung von insgesamt 9 Firmen, welche die Angebotsunterlagen angefordert haben, lediglich 3 ein Angebot abgegeben. Eine Firma für Los 1 (Feuerwehrfahrzeug/Fahrgestell und Aufbau) und zwei Firmen für Los 2 (Beladung Feuerwehrfahrzeug). Der Bieter für Los 1 hat angemerkt, dass Iveco Daily Fahrgestelle mit Abgasnorm Euro 5 nicht mehr lieferbar sind und aus diesem Grund ein Iveco Daily Fahrgestell mit Euro 6 Abgasnorm angeboten. Zwei Optionen sollen bzw. müssen zusätzlich in das Fahrzeug mit aufgenommen werden. Zum einen ein zusätzlicher B-Druckabgang mit Druckentlastung für die Entnahme im eingebauten Zustand der Pumpe, was zur Folge hat, dass diese im Einsatzfall nicht entladen werden muss. Kosten hierfür belaufen sich auf 833 €. Zum anderen benötigt das Fahrzeug eine Funkanlage, welche nicht zur Serienausstattung gehört. Dieses 4m-BOS Funkgerät analog kostet mit Einbau 5.569,20 €. Sollte sich im Laufe der Bauphase von einem 1 Jahr entgegen den Erwartungen herausstellen, dass der digitale Funk eingeführt wird, dann würde sich die Vergabesumme um diesen Betrag verringern. Die Option Funkanlage wurde durch den Gemeinderat vergeben, sie wird letztlich aber erst dann in Auftrag gegeben werden, wenn man in der zur Verfügung stehenden Zeit kein geeignetes gebrauchtes analoges Gerät zu einem angemessenen Preis beschaffen kann. Zusammen mit der FFW wird derzeit geprüft, ob bei der Position „Funkgerät“ eine Einsparung durch den Einbau eines gebrauchten analogen Geräts, mit entsprechender Zulassung, für die Übergangszeit bis zur Einführung des Digitalfunks erzielt werden kann. Die Vorbereitungen (Anschlüsse und Verkabelungen) für den digitalen Funk werden beim Bau des Fahrzeugs selbstverständlich bereits berücksichtigt. Die bereitgestellten Mittel für das Fahrzeuggestell inklusive Aufbau und Beladung werden leider nicht ausreichen. Der Gemeinderat stimmte einer überplanmäßigen Ausgabe von bis zu 20.000 € im Rahmen der Auftragserteilung einstimmig zu. Die ebenfalls einstimmigen Auftragsvergaben erfolgten an die Firmen Magirus aus Ulm (Los 1) und Bastian aus Karlsruhe (Los 2).
Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung des Redaktionsstatuts für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Kieselbronn
Durch eine Änderung der Gemeindeordnung (GemO) und anderer Rechtsverordnungen im Oktober 2015 wurde Fraktionen im Gemeinderat das Recht eingeräumt, ihre Auffassungen im redaktionellen Teil gemeindeeigener Amtsblättern darzulegen (§ 20 Abs. 3 GemO). Um das Redaktionsstatut für das Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Kieselbronn an diese geänderte Rechtslage anzupassen, wurde die nun beschlossene Neufassung notwendig. Gleichzeitig war ein Zeitraum vor Wahlen zu bestimmen (Karenzzeitregelung), in welchem Fraktionsveröffentlichungen unterbleiben müssen, um die Chancengleichheit bei Wahlen und die Neutralität der Gemeinde als Herausgeberin des Amts- und Mitteilungsblatts in Wahlkämpfen zu gewährleisten. Diese Karenzzeit beträgt 3 Monate und gilt nicht nur für Beiträge der Fraktionen im Gemeinderat, sondern auch für jedwede anderen Artikel von Parteien, Wählervereinigungen und politischen Gruppierungen, Amtsinhabern sowie Wahlbewerberinnen und Wahlbewerbern. Wahlwerbungen sind nur als kostenpflichtige Inserate zulässig.
Das neue Redaktionsstatut für das Amts- und Mitteilungsblatt orientiert sich am bisherigen Verlagsvertrag zwischen der Gemeinde und der Firma Verlag & Druckerei schlecht aus Mühlacker sowie an den „Formulierungsvorschlägen für die Umsetzung des Rechtsanspruchs der Fraktionen des Gemeinderats auf Darlegung ihrer Auffassungen im gemeindeeigenen Amtsblatt“ des Gemeindetags Baden-Württemberg. Für Veröffentlichungen von Vereinen und sonstiger Institutionen ergeben sich durch das neue Redaktionsstatut keine Veränderungen. Auf die amtliche Bekanntmachung des neuen Redaktionsstatuts am 9. Juni 2017 im Amts- und Mitteilungsblatt wird verweisen.
Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kieselbronn
Im März 2015 wurde durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (gpa) ein Gutachten über die Organisation und Personalwirtschaft in der Kernverwaltung der Gemeinde Kieselbronn erstellt. Grund für die damalige Beauftragung der Untersuchung war die Abgabe des kommunalen Grundbuchamts an das Amtsgericht Maulbronn. In diesem Gutachten wurde eine Anpassung der Hauptsatzung der Gemeinde angeregt. Insbesondere die Wertgrenzen im Zusammenhang mit den Zuständigkeiten des Bürgermeisters wurden durch die Gutachterin als inzwischen zu gering erachtet. Ferner wurde aufgrund der sehr geringen Anzahl an Verfahren angeregt, den Umlegungsausschuss nicht als ständigen Ausschuss einzurichten, sondern einen entsprechenden Ausschuss nur im konkreten Bedarfsfall zu bilden. Auch bezüglich der Zuständigkeit des Bürgermeisters im Zusammenhang mit Personalangelegenheiten beschloss der Gemeinderat die Empfehlungen des gpa-Gutachtens zu übernommen. Auf die amtliche Bekanntmachung der neugefassten Hauptsatzung am 9. Juni 2017 im Amts- und Mitteilungsblatt wird verweisen.
Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise bezüglich der Umsetzung des Pakts für Integration
Mit dem Pakt für Integration will das Land Baden-Württemberg dem Umstand Rechnung tragen, dass die jüngst in das Bundesland geflüchteten Menschen, die aufgrund ihrer Bleibeperspektive in die Anschlussunterbringung kommen, auf lange Sicht hier bleiben werden. Ziel ist es, den Integrationsprozess dieser Menschen mit gezielten Maßnahmen zu fördern. Um die Kommunen zu unterstützen, stellt das Land für die Jahre 2017 und 2018 jeweils 160 Millionen Euro zur Verfügung. Mit jährlich 90 Millionen Euro werden die Kommunen über einen Integrationslastenausgleich bei den Kosten der Anschlussunterbringung und Integration entlasten. Die restlichen 70 Millionen Euro fließen jeweils in den Jahren 2017 und 2018 in die mit diesem Pakt vereinbarten konkreten Integrationsförderprogramme und -maßnahmen vor Ort. Der Förderbereich des Pakts für Integration gliedert sich in 4 Bereiche: Flüchtlinge durch soziale Beratung und Begleitung zu unterstützen, Junge Flüchtlinge in der Schule und auf dem Weg in den Beruf unterstützen, Förderung des Spracherwerbs und Unterstützung bürgerschaftlicher Strukturen und des Ehrenamts. Die Umsetzung und Verwaltung des Paktes wird durch eine Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Integration geregelt, die sich noch in Erarbeitung befindet. Antrags- und zuwendungsberechtigt sind die Städte und Gemeinden sowie Landkreise in Baden-Württemberg. Die Fördermittel für diese Integrationsmanager werden für zwei Jahre bewilligt und können entweder von den Kommunen selbst oder von den Landratsämtern beantragt werden. Wie viele Stellen es für den gesamten Enzkreis sein werden, ist noch nicht bekannt. Man geht derzeit von etwa 15-18 Stellen aus. Hinsichtlich der Qualifikationsanforderungen an das Personal sind drei Gruppen vorgesehen: Sozialarbeiter mit abgeschlossenem Studium, andere geeignete Hochschulabsolventen, Personen mit mittlerem Bildungsabschluss und abgeschlossener Ausbildung plus Nachqualifizierung. Das heißt, für die Tätigkeit als Integrationsmanager kommen insbesondere die Personen infrage, die sich auch bisher bereits in diesem Bereich engagiert haben, wie z. B. Kommunale Flüchtlingsbeauftragte. Das Landratsamt strebt in diesem Zusammenhang eine Fortführung bzw. den Ausbau der bisherigen Sozialbetreuung an. Da grundsätzlich nur Vollzeitstellen gefördert werden, können größere Gemeinden einen eigenen Antrag stellen, kleinere Gemeinden sich zusammenschließen oder die Aufgabe kann an das Landratsamt Enzkreis übertragen werden. Bürgermeister Heiko Faber und verschiedene Gemeinderäte machten im Rahmen der Beratungen deutlich, dass es sinnvoll ist, bestehende Strukturen zu erhalten bzw. auszubauen und möglichst eine einheitliche Aufgabendefinition und Qualitätsstandards bei den zukünftigen Integrationsmanager/innen umzusetzen. Das Landratsamt Enzkreis ist nun auf die Rückmeldung der Gemeinden über die Einstellung von Integrationsmanagerinnen und -manager angewiesen, um die weiteren Schritte in der Sache planen zu können.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das Landratsamt Enzkreis mit der Koordination der Aufgaben des Integrationsmanagements für die Gemeinde Kieselbronn und der Übertragung auf einen freien Träger zu beauftragen. Ziel sollte sein, in Abstimmung mit den Gemeinden Neulingen und Ölbronn-Dürrn einen einheitlichen Ansprechpartner für den Verwaltungsraum des Gemeindeverwaltungsverbands Neulingen zu bekommen. Dies wäre dann sehr wahrscheinlich eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter des Sozialdienstes miteinanderleben e.V. Der Gemeinderat kritisierte in diesem Zusammenhang jedoch, dass der Landkreis mit Blick auf die Integrationsmanager beabsichtigt, die Förderung der kommunalen Flüchtlingsbeauftragten über 2017 hinaus nicht zu verlängern. Hierbei handelt es sich aber um eine gänzlich andere Aufgabenstellungen. Die kommunalen Flüchtlingsbeauftragten sind insbesondere für die Organisation und Koordination der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit vor Ort zuständig und übernehmen in Kieselbronn in Zusammenarbeit mit den ehrenamtlichen Helfern bereits auch Aufgaben, welche den Integrationsmanagern zugedacht sind. Es sollte nicht dazu kommen, Integrationsmanager anstatt kommunale Flüchtlingsbeauftragte zu beschäftigen bzw. zu fördern, so die eindeutige Meinung des Gemeinderats, welche in einem einstimmigen Beschluss gegenüber dem Landkreis deutlich gemacht wurde.
Entscheidung über die Annahme von Spenden und Zuwendungen gem. § 78 GemO
Dankend und einstimmig nahm der Gemeinderat eine Geldspende über 500 € der Firma TBZ GmbH aus Bretten für die Projekttage der Grundschule Kieselbronn an.