Sitzung des Gemeinderats am 26. April 2023
In der Sitzung des Gemeinderats am 26. April 2023 wurden folgende Themen behandelt. Detailinformationen sind den Drucksachen zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten zu entnehmen, die weiterhin im Ratsinformationssystem zu finden sind.
Eigenbetrieb Gemeindewerke Kieselbronn; Sachstandsbericht zur Sanierung des Betriebsgebäudes Wasserturm und der dortigen Behälterkammer sowie Ausschreibungsbeschluss
Die Untersuchungsergebnisse und die Planungen zur weiteren Vorgehensweise im Zusammenhang mit der Sanierung des Wasserturms wurden durch Dipl.-Ing. (FH) Martin Seckel-Schmidt vom beauftragten Fachbüro Fritz Planung GmbH aus Bad Urach vorgestellt. Nach schwierigen Voruntersuchungen insbesondere aufgrund fehlender Unterlagen zur Statik des alten Gebäudes wurde eine Lösung erarbeitet, welche ein künftiges Speichervolumen von 138 m³ im Wasserturm vorsieht. Dies sind 63 m³ mehr als aktuell in der Behälterkammer des Wasserturms. Die ursprüngliche Planung war noch von „nur“ 115 m³ ausgegangen. In das bestehende Gebäude soll nach Demontage des Flachdachs und Entkernung bis zur ersten Geschossdecke ein vorgefertigter fabrikgeschweißter Edelstahltank eingehoben werden. Die Arbeiten mit einem finanziellen Gesamtvolumen von 730.000 € (netto) inkl. Baunebenkosten wurden durch den Gemeinderat einstimmig zur Ausschreibung freigegeben.
Änderung der Bebauungspläne der Gartenhausgebiete „In der alten Hälde“ und „Schneit“
Die Verwaltung informierte unter dem Tagesordnungspunkt „Bekanntgaben/Verschiedenes“ über folgenden mit dem Gemeinderat zuvor abgestimmten Sachverhalt: Im Jahr 2016 wurde eine Gartenhütte im Gartenhausgebiet „In der alten Hälde“ errichtet bzw. erweitert. Das nach dem Bebauungsplan zulässige Maß von 12 m² Grundfläche wurde hierbei deutlich überschritten, der Fall wurde von Dritten bei der Baurechtsbehörde zur Anzeige gebracht. Es folgte die Feststellung, dass weitere Hütten dieses Maß teilweise deutlich überschreiten und dass Verstöße gegen weitere Vorschriften des Bebauungsplans vorliegen. Seinerzeit wurde zwischen dem Gemeinderat und der Verwaltung abgestimmt, die beiden Bebauungspläne der Gartenhausgebiete „In der alten Hälde“ und „Schneit“ mittelfristig zu modifizieren. Beide Bebauungspläne stammen aus dem Jahr 1972. Aktuell gibt es einen vergleichbaren Fall im Gartenhausgebiet „Schneit“. Im Zusammenhang mit diesem Vorhaben wurde im Rahmen einer Baukontrolle auch hier bei weiteren Bestandshütten festgestellt, dass das zulässige Maß teilweise deutlich überschritten ist. Die Gemeinde Kieselbronn wird dies nun zum Anlass nehmen, die beiden Bebauungspläne an die Entwicklungen der vergangenen 50 Jahre seit ihrer Rechtskraft anzupassen. Hierbei wird es jedoch nicht möglich sein, die illegal errichteten Bauwerke zum Maßstab für die Anpassung der Bebauungspläne zu nehmen und diese dadurch alle zu legalisieren. Offensichtlich gibt es schwerwiegende Verstöße, bei denen Gebäude unter weitgehender Missachtung der bestehenden Vorschriften errichtet wurden. Diese werden auch nach einer Änderung der Bebauungspläne nicht durch die neuen Vorschriften gedeckt sein und deshalb auf das dann zulässige neue Maß zurückgebaut werden müssen.
Neuaufstellung des Bebauungsplans „Friedhofstraße Nord“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Bezüglich der Neuaufstellung des Bebauungsplans „Friedhofstraße Nord“ fasste der Gemeinderat einstimmig den Satzungsbeschluss.
Bahnholzstraße 20; Erneuerung der Heizungsanlage und Installation einer PV-Anlage
Der Gemeinderat gab die Arbeiten für die Erneuerung der Heizungsanlage des gemeindeeigenen Gebäudes Bahnholzstraße 20 und die Installation einer PV-Anlage in diesem Zusammenhang frei. Die Planung sieht den Einbau einer neuen Gas-Brennwert-Therme sowie eines neuen Warmwasserspeichers vor. Alternativen Heizungssysteme können aufgrund der bestehenden Rahmenbedingungen (insb. nicht ausreichende Gebäudedämmung, vorhandene Heizkörper) derzeit nicht wirtschaftlich dargestellt werden.
Neufassung der Vereinsförderrichtlinien
Durch die Neufassung der Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Kieselbronn wurde der neugegründete Verein CVJM Dürrn-Kieselbronn e.V. aufgenommen und die nicht mehr aktiven Boulefreunde Kieselbronn e.V. gestrichen. Die Obergrenze der zuschussfähigen Aufwendungen für Investitionsvorhaben wurde von 250.000 € auf 300.000 € erhöht.
Kommunaler Bauhof; Beschaffung von Elektrofahrzeugen als Ersatz für die Kastenwagen (Benziner)
Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, die beiden im kommunalen Bauhof eingesetzten Kastenwagen (Baujahre 2014 und 2017) durch Elektrofahrzeuge zu ersetzen, um einerseits von den noch bestehenden Fördermöglichkeiten zu partizipieren und andererseits die Fahrzeuge überwiegend mit dem durch die bereits vorhandene PV-Anlage auf dem Multifunktionsgebäude selbsterzeugten Sonnenstrom betreiben zu können. Hierfür war ein Leasing-Komplettpaket incl. Wartung/Reparatur und Verschleiß mit einer Laufzeit von 5 Jahren vorgesehen. Nachdem sich bei der Beratung des Gemeinderats zeigte, dass die vorgeschlagenen Ersatzbeschaffungen keine Mehrheit finden würde, wurde der Beschlussantrag der Verwaltung durch Bürgermeister Heiko Faber zurückgezogen. Das Gremium erachtet eine Weiternutzung der vorhandenen benzinbetriebenen Fahrzeuge als die bessere und wirtschaftlichere Lösung.
Entscheidung über die Annahme von Spenden und Zuwendungen gemäß § 78 GemO
Dankend und einstimmig nahm der Gemeinderat eine Geldspende der Raiffeisenbank Kieselbronn eG über 300 € für die Verpflegung der Helfer bei der Gemarkungsputzete am 11. März 2023 an.