Mittwoch, 15. Mai 2024, 19:00 Uhr

Sitzung des Gemeinderats am 15. Mai 2024

In der Sitzung des Gemeinderats am 15. Mai 2024 wurden folgende Themen behandelt. Detailinformationen sind den Drucksachen zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten zu entnehmen, die weiterhin im Ratsinformationssystem zu finden sind.

Gründung einer kommunalen Gesellschaft zur autarken Energieversorgung der Gemeinde Kieselbronn
Einstimmig stimmte der Gemeinderat für die Gründung einer kommunalen Energiegesellschaft. Aufgabe der Gesellschaft ist es zunächst, als lokaler Energieversorger der Kieselbronner Bevölkerung Strom und Erdgas zu wettbewerbsfähigen Konditionen zur Verfügung zu stellen. Parallel dazu soll die Erzeugung regenerativer Energie vor Ort ausgebaut werden, vorrangig in Form von Photovoltaikanlagen auf kommunalen und ggf. auch angemieteten Dachflächen Dritter. Langfristiges Ziel ist es, einen möglichst hohen Anteil des Stroms, der in Kieselbronn verbraucht wird, auch hier vor Ort zu erzeugen. Durch die lokale Erzeugung und Vermarktung kann Wertschöpfung in Kieselbronn gehalten werden und es steht auch ein persönlicher Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung. Aus ökologischer Sicht ist es grundsätzlich sinnvoll, Dachflächen möglichst vollständig für die Erzeugung von Solarstrom zu nutzen. Dem stehen jedoch meist wirtschaftliche Gesichtspunkte entgegen, weil angesichts wechselnder Rahmenbedingungen an den Märkten für Strom aus Erneuerbaren Energien preisliche Unsicherheiten auftreten können. Aus diesem Grund werden Photovoltaikanlagen in der Regel nach dem individuellen Strombedarf der jeweiligen Liegenschaft ausgelegt, sodass ein Großteil des erzeugten Stroms selbst genutzt und auf diesem Weg eine Rentabilität der Anlage erreicht werden kann. Die Hauptvorteile der lokalen Energiegesellschaft liegen darin, dass der von Dritten bezogene Strom durch den selbst erzeugten Solarstrom verdrängt werden kann und sich auch kommunale Anlagen und Liegenschaften über die eigene Energiegesellschaft versorgen lassen. Dies trägt nicht nur zu einer autarkeren, kommunalen Energieversorgung bei, sondern ermöglicht aufgrund der regionalen Verteilung von Erzeugungsmengen langfristig eine Entlastung der Netze und die Reduktion von CO2-Emissionen. Zudem kann durch ein aktives Strommanagement eine höhere Preisstabilität erreicht werden. Bei der Kooperation mit der ENCW kann die lokale Energiegesellschaft nicht nur auf die Vertragspartner der ENCW zurückgreifen, sondern zusätzlich von deren langjährigen Erfahrungen im Bereich der Stromerzeugung und des Stromhandels profitieren und das operative Geschäft durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ENCW abwickeln lassen. Durch eine Aufteilung der Gesellschafteranteile in 51 % Gemeinde Kieselbronn, 49 % ENCW ist gewährleistet, dass einerseits die Gemeinde Kieselbronn die Geschäftspolitik der Gesellschaft weitgehend vorgeben kann, gleichzeitig aber nur rund die Hälfte des mit jeder wirtschaftlichen Tätigkeit verbundenen Risikos zu tragen hat. Andererseits steht ihr bei einem erwarteten positiven Geschäftsverlauf auch nur die Hälfte des erwirtschafteten Überschusses zu. Im Jahr 2022 wurde in Kieselbronn rund 61,4 % des Stroms im sogenannten Grund- bzw. Ersatzversorgungstarif bezogen. Diese Abnehmer stellen in den Anfangsjahren das Neukundenpotenzial für die Energiegesellschaft dar. Aber auch für Sondervertragskunden kann ein Wechsel attraktiv sein, wenn es der Gesellschaft gelingt, dauerhaft günstige Konditionen anzubieten.

Rückbau Wasserleitungsschacht Adlerstraße; Vergabe der Arbeiten
Bei einem Wasserrohrbruch im Bereich des Schafhauses haben die Stadtwerke Pforzheim vor wenigen Monaten festgestellt, dass sich die Armaturen im Wasserleitungsschacht im Kreuzungsbereich Hauptstraße/Adlerstraße nicht mehr schließen lassen. Um zu vermeiden, dass bei etwaigen weiteren Wasserrohrbrüchen große Bereiche abgeschiebert werden müssen, ist es notwendig, dass diese Armaturen getauscht werden. In diesem Zuge soll aus Sicherheitsgründen auch das Schachtbauwerk zurückgebaut werden. Die Arbeiten wurden zum Angebotspreis von 19.923,07 € (netto) an die Firma HS Bau GmbH aus Mühlacker vergeben.

Ersatzwasserversorgung der Gemeinde Kieselbronn; Abschluss eines Wasserlieferungsvertrags mit der SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG
Der Gemeinderat stimmte dem Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung mit den Stadtwerken Pforzheim zur Wasserlieferung bzgl. der neuen Ersatzwasserversorgung einstimmig zu. Gleichzeitig erfolgte die Beschlussfassung zum Verzicht auf die bisherige Regelung aus dem Jahr 1985.

Ersatzbeschaffung für die abgebaute Skateranlage im Reible; Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise hinsichtlich des gewünschten Pumptracks
Zuletzt hatte die Verwaltung in der Sitzung des Gemeinderats im September 2023 über den Stand des Projekts informiert. Entgegen der damaligen Annahme, kann nun erfreulicherweise voraussichtlich wohl doch eine an anderer Stelle demontierte, sich in einem guten Zustand befindliche Skater-Anlage mit fünf Beton-Elementen unentgeltlich übernommen werden. Eine positive Abstimmung mit dem TÜV ist durch die Verwaltung bei einer gemeinsamen Inaugenscheinnahme der Elemente erfolgt. Wie im vergangenen Herbst berichtet, unternahm eine Gruppe Jugendlicher im Sommer 2023 zusammen mit Bürgermeister Heiko Faber und Diakon Raphael Beil eine Ausfahrt, um zwei Pumptrack-Anlagen in Oberriexingen (Asphalt) und Hessigheim (modellierter, jedoch unbefestigter Dirt-Pumptrack) zu besichtigen und mit eigenen Bikes zu testen. Hierzu erfolgte eine Tagesausfahrt mit einem Kleinbus. Für einen Asphalt-Pumptrack ist mit Kosten von mindestens rd. 150.000 € zu rechnen. Für einen Dirt-Pumptrack liegen die Kosten je nach Ausführung bei rd. 60.000 € bis 70.000 €. Bei einem Besprechungstermin im Regierungspräsidium Karlsruhe am 15. April 2024 wurde der Verwaltung aufgezeigt, dass im Rahmen des „Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR)“ einer Förderung des Projekts als Wohnumfeldmaßnahme grundsätzlich möglich erscheint. Die Förderquote würde 40 % betragen. Die Berücksichtigung der Gemeinde im ELR-Programm ist jedoch erst nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme Ortskern II möglich, deren Schlussabrechnung derzeit vorbereitet wird. Mit der Entscheidung bezüglich einer ELR-Förderung wäre daher frühestens im Frühjahr 2025 zu rechnen und es besteht keine Garantie auf Berücksichtigung. Nach der beschriebenen Darstellung des Sachverhalts wurde die Entscheidung über das weitere Vorgehen auf die nächste Sitzung des Gemeinderats am 20. Juni 2024 vertagt. Bis zu diesem Termin soll als weitere wichtige Entscheidungsgrundlage geklärt werden, wann die Ausführung der Arbeiten und damit die mögliche Fertigstellung eines Dirt-Pumptracks erfolgen könne, wenn man auf eine Förderung verzichtet, die ohnehin fraglich ist.

Dirt-Pumptrack in Langensteinbach

Neubesetzung des Kuratoriums für den Evangelischen Kindergarten Kieselbronn
Nach dem Ausscheiden von Matthias Poppe aus dem Gemeinderat wurde die Neubesetzung eines der Vertreter des Gemeinderats im Kindergarten-Kuratorium notwendig. Der bisherige persönliche Stellvertreter von Herrn Poppe, Gemeinderat Dr. Jürgen Hofsäß, wurde zum Vertreter des Gemeinderats in das Kindergarten-Kuratorium neben Gemeinderat Jan Weber gewählt. Seine persönliche Stellvertreterin ist Frau Gemeinderätin Rita Koytek.