Sitzung des Gemeinderats am 9. April 2025
In der Sitzung des Gemeinderats am 9. April 2025 wurden folgende Themen behandelt. Detailinformationen sind den Drucksachen zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten zu entnehmen, die weiterhin im Ratsinformationssystem zu finden sind.
Freiwillige Feuerwehr Kieselbronn; Feuerwehrbedarfsplan 2025 bis 2029
Das Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg schreibt den Städten und Gemeinden vor, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Gemeindefeuerwehr einzurichten und zu unterhalten. Die Kommunen in Baden-Württemberg sind gehalten, in regelmäßigen Abständen einen Feuerwehrbedarfsplan (FwBP) für ihre Gemeindefeuerwehr zu erstellen. Unter anderem ist die Vorlage eines gültigen FwBP bei der Bewilligungsstelle bindende Voraussetzung, um finanzielle Landeszuschüsse im Feuerwehrwesen zu erhalten. Der FwBP dient auch der Dokumentation, dass den kommunalen Verantwortlichen die aktuelle technische und personelle Leistungsfähigkeit ihrer Feuerwehr turnusmäßig berichtet und gespiegelt wird. Nachdem der letzte FwBP im Jahr 2017 verabschiedet wurde, musste dieser nunmehr zwingend fortgeschrieben werden. Die Gemeinde hat dazu im Oktober 2023 die Firma Brandberatung Unger aus Remchingen beauftragt. Herr Unger stellte den neuen FwBP im Gemeinderat in Anwesenheit von Kreisbrandmeister Carsten Sorg, des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Kieselbronn Matthias Poppe und seines Stellvertreters Felix Reimer vor. Nach inhaltlichen Beratungen und Diskussion im Gremium sowie Fragen zur Bindungswirkung des FwBP, hat man sich auf eine Beschlussfassung nach Klärung dieser Frage und Formulierung eines mit Herrn Unger abgestimmten Beschlussvorschlags in der kommenden Sitzung am 7. Mai 2025 verständigt. Der neue FwBP steht im Ratsinformationssystem der Gemeinde Kieselbronn zur Verfügung: https://www.kieselbronn.de/ratsinfosystem/sitzungen/sitzung-des-gemeinderats-am-9-april-2025-id_176/
Bausachen
Durch eine Bauvoranfrage soll geklärt werden, ob auf dem Grundstück Walterstraße 62 (Flst. 408) nach baulichen Änderungen an rückwärtigen Nebengebäuden die Haltung von bis zu drei Pferden möglich ist. Das Einvernehmen der Gemeinde nach dem Baugesetzbuch musste diesbezüglich verwehrt werden, da bauplanungsrechtliche Aspekte, insb. zur Einstufung des Gebietscharakters als allgemeines Wohngebiet, entgegenstehen. Auch aufgrund von Belangen verschiedener Fachbehörden des Landratsamts Enzkreis ist das Vorhaben aus mehreren Gründen nicht genehmigungsfähig. Bezüglich einer weiteren Bauvoranfrage wurde das Einvernehmen der Gemeinde einstimmig erteilt: Gegenstand ist die Klärung der Frage, ob das Werkstattgebäude Weiherstraße 28/1 (Flst. 223/3) im Bestand zu Wohnzwecken umgenutzt werden kann. Die Beratung und Beschlussfassung über einen weiteren Bauantrag musste von der Sitzung kurzfristig abgesetzt werden. Die Behandlung wird in der nächsten Sitzung des Gemeinderats am 7. Mai 2025 erfolgen.
Feldwegsanierung Schneitweg und Am Nieferner Weg links; Beratung und Beschlussfassung über die Ausschreibung
Bereits seit einigen Jahren wird der Zustand des Schneitwegs außerorts auf einer Länge von rd. 400 Metern im Abschnitt bis zum „Schlittenhang“ beanstandet. In der Vergangenheit wurde die Sanierung mehrfach geschoben und Schadstellen notdürftig repariert. Im Bereich des alten Ostsortenmuseums (Am Nieferner Weg links) befindet sich ein weiterer Feldweg, der auf einer Länge von ca. 200 Metern aufgrund von starken Verdrückungen saniert werden muss. Hier ist vorgesehen, einen Streifen von einem Meter Breite zu erneuern. Da im zweiten Halbjahr 2025 umfangreiche Wegebaumaßnahmen Dritter auf Kieselbronner Gemarkung im Zusammenhang mit dem Neubau der 380-kV-Hochspannungsleitung erfolgen werden, erhofft sich die Verwaltung Synergien erzeugen und ein gutes Ausschreibungsergebnis erzielen zu können. Die Maßnahme wurde durch den Gemeinderat einstimmig zur Ausschreibung freigegeben. Im Haushaltsplan 2025 sind hierfür insgesamt 160.000 € bereitgestellt.
Vorberatung der Aufsichtsratssitzung und der Gesellschafterversammlung Energie Kieselbronn GmbH am 10. April 2025
Die Gemeinde Kieselbronn ist Mehrheitsgesellschafter der im Jahr 2024 gegründeten Energie Kieselbronn GmbH. Organe der Gesellschaft sind laut Gesellschaftervertrag die Geschäftsführung, der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung. Bürgermeister Heiko Faber ist Kraft Amts Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung und in Personalunion Vorsitzender des Aufsichtsrats. Darüber hinaus wurden die Gemeinderäte Hans Augenstein, Timo Hillenbrand und Marco Wagner als weitere Vertreter der Gemeinde in den Aufsichtsrat entsandt. Im Rahmen der Aufsichtsratssitzung der Energie Kieselbronn GmbH sollen zwei von der Energie Calw GmbH als Minderheitsgesellschafterin neu in den Aufsichtsrat entsandte Mitglieder vorgestellt, der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 vorberaten, die Entlastung der Geschäftsführung vorberaten, zusätzliche Investitionen im Jahr 2025 freigegeben und der Compliance-Bericht 2024 vorgestellt werden. Die Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft weist für das Rumpfgeschäftsjahr 2024 einen Jahresüberschuss nach Steuern in Höhe von 3.021,99 € aus, der auf neue Rechnung vorgetragen werden soll. Die Bilanzsumme beläuft sich zum 31.12.2024 auf 158.412,42 €. Der Gesellschafterversammlung soll empfohlen werden, den Jahresabschluss entsprechend festzustellen und der Geschäftsführung die Entlastung zu erteilen. Zusätzlich zu den im bereits genehmigten Wirtschaftsplan 2025 vorgesehenen Investitionsmaßnahmen soll auf dem Dach des Gebäudes Im Reible 2/1 (Kindergarten Sonnenschein / Vereinsgebäude) durch die Energie Kieselbronn GmbH eine PV-Anlage errichtet werden. Die positive Entwicklung der Kundenzahlen und die dadurch höheren Verbrauchsmengen rechtfertigen einen schnelleren Ausbau der Erzeugungsanlagen vor Ort. Im Anschluss an die Aufsichtsratssitzung wird eine Gesellschafterversammlung stattfinden. Dieser obliegen die formale Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Geschäftsführung sowie die Entlastung des Aufsichtsrats. Die vorgesehenen Beschlussfassungen im Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung der Energie Kieselbronn GmbH haben keine unmittelbare Auswirkung auf die Gemeinde Kieselbronn. Die Vertreter der Gemeinde Kieselbronn im Aufsichtsrat der Energie Kieselbronn GmbH wurden durch einstimmige Beschlussfassung des Gemeinderats angewiesen, in der Aufsichtsratssitzung am 10. April 2025 entsprechend der Beschlussvorschläge des Aufsichtsratsvorsitzenden abzustimmen. Bürgermeister Heiko Faber als Vertreter der Gemeinde Kieselbronn wurde ebenfalls einstimmig ferner angewiesen, in der Gesellschafterversammlung entsprechend der Beschlussvorschläge des Aufsichtsratsvorsitzenden abzustimmen.
Bürgermeisterwahl 2025; Beratung und Beschlussfassung über die Stellenausschreibung sowie über die Durchführung und die Modalitäten einer öffentlichen Bewerbervorstellung
Zur Vorbereitung der Bürgermeisterwahl am 13. Juli 2025 und einer möglichen Stichwahl am 27. Juli 2025 erfolgten durch den Gemeinderat verschiedene, jeweils einstimmige Beschlussfassungen. Die Stellenausschreibung wird am 2. Mai 2025 im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg und parallel im Amts- & Mitteilungsblatt der Gemeinde erfolgen. Ab dem Tag nach dieser Veröffentlichung beginnt die Bewerbungsfrist, welche am Montag, 16. Juni 2025 um 18:00 Uhr endet. Am Donnerstag, 26. Juni 2025 wird eine öffentliche Bewerbervorstellung in der Festhalle erfolgen, sollte sich mehr als ein Kandidat um das Amt des Bürgermeisters bewerben. Die Modalitäten der Veranstaltung wurden durch den Gemeinderat festgelegt.